Gibt es ein Urheberrecht auf Presets?

Hal­lo Leu­te, heu­te möch­te ich ein­mal Eure Mei­nung einholen.

Ich stel­le mir gera­de die Fra­ge, ob es so etwas wie ein Urhe­ber­recht auf Pre­sets gibt, also gespei­cher­te Ent­wick­lungs­ein­stel­lun­gen für Ligh­t­room oder ande­re Bild­be­ar­bei­tungs­pro­gram­me. Dar­auf gestos­sen bin ich, weil ich in einer Zeit­schrift eine DVD mit Pre­sets gefun­den habe und dort der Hin­weis dabei stand, dass man die aus­schliess­lich für den pri­va­ten Gebrauch ver­wen­den darf.

Grund­sätz­lich wür­de ich mal sagen, dass ein Pre­set eine äus­serst krea­ti­ve Geschich­te ist und ein beson­de­rer Look auch irgend­wo dem Urhe­ber zuge­spro­chen wer­den soll­te. Auf der ande­ren Sei­te ist es aber auch so, dass ich immer wie­der über Pre­sets stol­pe­re, die ich in der Form oder ähn­lich selbst schon ein­mal gebas­telt habe. In Ligh­t­room ist die Anzahl der Reg­ler nicht so hoch, dass man nicht zufäl­lig die glei­chen Ein­stel­lun­gen erzeu­gen könn­te, wie sie schon ein­mal jemand auf der Welt ver­wen­det hat, oder?

Mir geht es vor allem um die recht­li­che Situa­ti­on, d.h. ob man ein Pre­set in irgend­ei­ner Form schüt­zen kann, bzw. ob es urhe­ber­recht­lich geschützt ist? Es kann ja schliess­lich jeder behaup­ten, dass er der ers­te war. Was ist, wenn ich das Pre­set neh­me und einen Reg­ler mini­mal ver­än­de­re? Wenn ein Pre­set irgend­wie geschützt sein könn­te, dann wür­de es mei­ner Mei­nung nach nicht lan­ge dau­ern bis alle “guten Pre­sets” weg sind.

Ehre wem Ehre gebührt. Aber irgend­wie kann ich mir nicht vor­stel­len, dass ein Pre­set einem Urhe­ber­recht unterliegt.

Was meint Ihr dazu? Kennt sich jemand damit aus? Wür­de mich sehr über eine qua­li­fi­zier­te Aus­sa­ge freuen.

P.S.: Mei­ne Pre­sets dürft Ihr nach Lust und Lau­ne kopie­ren, Euren Namen drauf schrei­ben, teu­er ver­kau­fen und mir nichts abge­ben. Das ist schon ok 😉

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

26 Gedanken zu „Gibt es ein Urheberrecht auf Presets?“

  1. wer will denn im nach­hin­ein nach­voll­zie­hen, ob ich ein pre­set oder eine ps-action genutzt habe, oder die reg­ler manu­ell selbst gescho­ben habe?

    da sehe ich kei­nen klä­ger. und wo kein klä­ger, da bekannt­lich kein richter. 🙂

    Antworten
  2. Also sowas kann ich mir abso­lut nicht vor­stel­len, abso­lut nicht. Irgend­ei­nen Reg­ler ein Pro­zent nach links und dann war´s das gewesen.
    Ande­res Bei­spiel, schau dir den Dra­gan an. (Dra­ga­ni­zing) der hät­te allen (!!!) Grund sei­nen kom­plet­ten Work­flow zu schüt­zen. Aber er kanns nicht.

    Antworten
  3. Also fin­de Pre­sets sind nicht “schüt­zens­wert”. Nicht falsch ver­ste­hen bitte 😉
    Wie Du schon sag­test. So vie­le Reg­ler gibts nicht. Und im Grun­de gibst du damit ja sowie­so eher einen Grund­look vor, den du noch­mal indi­vi­du­ell ein biss­chen anpas­sen musst.

    Der Ver­gleich hinkt wie Sau, aber im Grun­de sind für mich Pre­sets eher wie die Geschwin­dig­keit (Tak­te (weiss nicht wie ich das genau­er Beschrei­ben soll ;))) in der Musik oder die Text­form (Lyrik, Pro­sa, etc.) in der Litartur.

    Antworten
  4. Und selbst wenn du die Pre­set gewerb­lich ver­wen­dest, was ist wenn du dann die Hel­lig­keit im Nach­hin­ein um +1 oder -1 ver­än­derst. Ich behaupt mal ein poten­ti­el­ler Klä­ger hat auf Basis eines Bil­des kei­ne Chance.

    Ich wür­de eher den Fall ver­fol­gen, wenn jemand dei­ne Pres­tes (vom Buch) auf einer ande­ren DVD veröffentlicht.

    Gruß
    Carsten

    Antworten
  5. Hm inter­es­san­te Frage.
    Rich­ti­ger wäre wohl der Hin­weis, das die­se Pre­sets nicht wei­ter­ver­kauft wer­den dürfen.Aber ansons­ten sehe ich kei­nen Grund, war­um so ein LR Pre­set unter beson­de­rem Schutz ste­hen sollte.

    Antworten
  6. Wenn man Pre­sets schüt­zen könn­te, wür­de ich mich hin­set­zen, jede Ein­stel­lungs­mög­lich­keit um je 1 Schritt ändern, als Pre­set spei­chern und schüt­zen las­sen. Da wür­det ihr alle dumm aus der Wäsche schau­en und ich wäre reich.
    Inso­fern: Nein, ich den­ke nicht, dass das geht und dass das sinn­voll wäre 😉

    Antworten
  7. Aus­schlag­ge­bend für einen Urhe­ber­rechts­schutz ist ja nicht die Tat­sa­che, ob es sich um eine krea­ti­ve Geschich­te handelt.

    Von beson­de­rer Bedeu­tung ist das Errei­chen der Schöp­fungs­hö­he (es ist ja nicht mal jedes Foto schutz­fä­hig) - und wie soll­te die denn bei einer bestimm­ten Kom­bi­na­ti­on von Ein­stel­lungs­reg­lern aussehen?

    Dar­über hin­aus pas­sen die in § 2 Abs. 1 UrhG auf­ge­führ­ten Wer­ke bzw. Werk­ar­ten ja nicht im ent­fern­tes­ten auf Lightroom-Presets…

    Antworten
  8. könn­te man ja mal bei Udo Vet­ter (www.lawblog.de) nach­fra­gen, ich wür­de intui­tiv behaup­ten, dass die Erstel­lung eines Pre­sets nicht die Gestal­tungs­hö­he eines Wer­kes im Sin­ne des Urhe­ber­rechts­ge­set­zes erreicht.

    Antworten
  9. Hal­lo Patrick,

    die varia­blen Ein­stel­lun­gen eines Soft­ware Pro­gram­mes sind den­ke ich nicht zu schüt­zen. Das ist den­ke ich so ähn­lich, wie beim Auto die Ein­stel­lung der Kli­ma­an­la­ge oder des Lenk­ra­des, des Außen­spie­gels und der Sitz­po­si­ti­on. Ein Schutz bzw. Patent ist nur auf der Hard- bzw. Soft­ware, nicht aber auf der Ein­stel­lung der Para­me­ter. Außer­dem gilt dann wie­der ein Schutz auf das Ergeb­nis (also das Foto9 nicht aber den Weg dorthin.

    Grü­ße

    aus Süd­ba­den

    Andre­as Ohse

    Antworten
  10. Mora­lisch gese­hen find ich “Ehre, wem Ehre gebührt” abso­lut fair.

    Hab mal gele­sen, dass bei einem Koch­buch das ein­zel­ne Rezept gar nicht geschützt ist, son­dern nur die Samm­lung qua­si als “Werk”. Den­ke das läuft hier ähnlich.

    Antworten
    • so sehe ich das auch, “Ehre, wem Ehre gebührt”. Wer das dann miss­braucht und sich mit ande­rer Ruhm schmückt, muss selbst damit klarkommen.
      Aber Pre­sets oder Aktio­nen zu schüt­zen, ist sicher nicht machbar.

      Grü­ße,
      Hartmut

      Antworten
  11. Ich sehe kei­ne Grund­la­ge für eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung. Let­zend­lich ver­hält es sich in etwa wie mit den Tönen und dar­aus ent­ste­hen­den Har­mo­nien in der Musik, die sich (aus­ge­nom­men Musik­stü­cke, die sich nahe­zu über ein gan­ze Stück Ton- Takt- und Rhyt­mus­gleich ver­hal­ten - selbst da ist die Gren­ze mehr als unscharf) nicht schüt­zen lässt und auch nicht gewollt ist, selbst wenn so man­cher Musik­ma­na­ger das gern so hätte 😛

    Antworten
  12. Ich bin da etwas hin und her gerissen?!
    Pad­dy, neh­men wir an ich wür­de Dei­ne wei­ter ver­brei­ten. Wie wür­de es sich anfühlen?
    Ich den­ke zwar das Du dazu eine sehr offe­ne Mei­nung haben wirst. Aber das triff bei eini­gen so zu. Nur weni­ge bie­ten aber ihre Pre­sets kos­ten­los an.
    Wenn man so etwas erar­bei­tet hat, das ist es doch sein Werk, etwa wie ein Foto.
    Ich kann auch in Ham­burg Fotos machen, die viel­leicht das zei­gen was auf Dei­nen ist und doch sind sie anderes .……

    Darf ich fra­gen in wel­cher Zeit­schrift die DVD dabei war?

    Antworten
  13. Hmm,

    also ich den­ke mal das Pre­sets nicht im Sin­ne des Looks geschützt wer­den kön­nen. Eher, so wie hier schon geschrie­ben das auf­sam­meln und dann viel­leicht kom­mer­zi­el­le Aus­schlach­ten … z.B. CD mit 1000 LR Pre­sets 5€ .….
    Aber selbst das .… hmm gib dem Kind nen ande­ren Pre­set­na­men und es sind wider nur die zufäl­lig glei­che Reglereigenschaften .… !?

    Wäre auch wirk­lich schlimm wenn man Angst haben muss bei jeder Ent­wick­lung gleich ne Urhe­ber­rechts­kla­ge am Hals zu haben weil jemand in Hin­ter­tup­fin­gen sich hat was ähn­li­ches schüt­zen lassen. 

    Ein­zig inter­es­sant wür­de das für Abmahn­an­wäl­te sein .…

    Antworten
  14. Hi Pad­dy,

    lässt sich die Benach­rich­ti­gungs­funk­ti­on für die Kom­men­ta­re nicht so ein­stel­len, dass man nur eine Benach­rich­ti­gung bekommt bis man die Sei­te dann besucht? So bekommt man ja für jeden Kom­men­tar eine extra E-Mail, das fin­de ich ziem­lich lästig 🙁

    Antworten
  15. Wenn man Pre­sets sucht kann man ja auch wel­che kaufen.
    Bezahlt man dann für die Samm­lung oder bezahlt man die Urheberrechte?
    Ich sehe es nicht in dafür Geld zu bezah­len wenn ich mir das auch sel­ber bas­teln könnte?
    Oder zahlt man etwa für die Zeit die der­je­ni­ge dar­an rum­ge­fum­melt hat?

    Das wären so mei­ne Denkanstöße 🙂

    Antworten
  16. Da hast du Recht, Pad­dy. In Ligh­t­room gibt’s wirk­lich nicht all­zu vie­le Mög­lich­kei­ten. Ist ja auch schön, dass das Quell­ma­te­ri­al immer noch das wich­tigs­te ist :-). Ein Pre­set ohne das pas­sen­de Foto dazu ist sowie­so nichts wert.
    Aber theo­re­tisch könn­te man den Look auch in ein Plug-In inte­grie­ren. Dann könn­te man es even­tu­ell paten­tie­ren lassen.

    Antworten
  17. Ich tip­pe mal drauf, dass es um einen Stan­dard­satz han­delt, der bei jeder Ver­öf­fent­li­chung, sei es eine Akti­on, ein Pre­set, irgend­wel­chen Rah­men und ande­ren Lay­out, dabei steht. Wenn jemand eine beson­de­re Vor­la­ge ver­wen­det, zum Bei­spiel ein Bild von einer Rose, und das mit die­sem Satz die gewerb­li­che Nut­zung unter­sa­gen will, ist ver­ständ­lich. Auch viel­leicht eine bestimm­te Akti­on, die den typi­schen Look eines Foto­gra­fen oder Künst­lers erzeugt, ist ver­ständ­lich. Aber ein Pre­set, wel­ches ein Bild in Schwarz­weiß umwan­delt ohne beson­de­re wei­te­re Effek­te, dürf­te juris­tisch kei­ne Pro­ble­me machen. Glau­be ich zumin­des­tens mit mei­ner beschei­de­nen Rechtsmeinung …

    Antworten
  18. Also es ist so, dass JEDES Foto urhe­ber­recht­lich geschützt ist - und Urhe­ber­recht ist nicht ver­käuf­lich. Ver­kau­fen kann man ledig­lich Nut­zungs­rech­te. Soll­te jemand das Foto ver­än­dern oder ver­fäl­schen, so ver­stößt er jeden­falls gegen bestehen­des Urhe­ber­recht. Natür­lich wird das immer wie­der gemacht, aber z.B. ein “bekann­ter” Foto­künst­ler könn­te mit einer Urhe­ber­rechts­kla­ge eine ziem­lich hohe Sum­me erstreiten.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar