Gibt es ein Urheberrecht auf Presets?

Hal­lo Leu­te, heu­te möch­te ich ein­mal Eure Mei­nung einholen.

Ich stel­le mir gera­de die Fra­ge, ob es so etwas wie ein Urhe­ber­recht auf Pre­sets gibt, also gespei­cher­te Ent­wick­lungs­ein­stel­lun­gen für Ligh­t­room oder ande­re Bild­be­ar­bei­tungs­pro­gram­me. Dar­auf gestos­sen bin ich, weil ich in einer Zeit­schrift eine DVD mit Pre­sets gefun­den habe und dort der Hin­weis dabei stand, dass man die aus­schliess­lich für den pri­va­ten Gebrauch ver­wen­den darf.

Grund­sätz­lich wür­de ich mal sagen, dass ein Pre­set eine äus­serst krea­ti­ve Geschich­te ist und ein beson­de­rer Look auch irgend­wo dem Urhe­ber zuge­spro­chen wer­den soll­te. Auf der ande­ren Sei­te ist es aber auch so, dass ich immer wie­der über Pre­sets stol­pe­re, die ich in der Form oder ähn­lich selbst schon ein­mal gebas­telt habe. In Ligh­t­room ist die Anzahl der Reg­ler nicht so hoch, dass man nicht zufäl­lig die glei­chen Ein­stel­lun­gen erzeu­gen könn­te, wie sie schon ein­mal jemand auf der Welt ver­wen­det hat, oder?

Mir geht es vor allem um die recht­li­che Situa­ti­on, d.h. ob man ein Pre­set in irgend­ei­ner Form schüt­zen kann, bzw. ob es urhe­ber­recht­lich geschützt ist? Es kann ja schliess­lich jeder behaup­ten, dass er der ers­te war. Was ist, wenn ich das Pre­set neh­me und einen Reg­ler mini­mal ver­än­de­re? Wenn ein Pre­set irgend­wie geschützt sein könn­te, dann wür­de es mei­ner Mei­nung nach nicht lan­ge dau­ern bis alle “guten Pre­sets” weg sind.

Ehre wem Ehre gebührt. Aber irgend­wie kann ich mir nicht vor­stel­len, dass ein Pre­set einem Urhe­ber­recht unterliegt.

Was meint Ihr dazu? Kennt sich jemand damit aus? Wür­de mich sehr über eine qua­li­fi­zier­te Aus­sa­ge freuen.

P.S.: Mei­ne Pre­sets dürft Ihr nach Lust und Lau­ne kopie­ren, Euren Namen drauf schrei­ben, teu­er ver­kau­fen und mir nichts abge­ben. Das ist schon ok 😉

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26 Gedanken zu „Gibt es ein Urheberrecht auf Presets?“

  1. wer will denn im nach­hin­ein nach­voll­zie­hen, ob ich ein pre­set oder eine ps-action genutzt habe, oder die reg­ler manu­ell selbst gescho­ben habe?

    da sehe ich kei­nen klä­ger. und wo kein klä­ger, da bekannt­lich kein richter. 🙂

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  2. Also sowas kann ich mir abso­lut nicht vor­stel­len, abso­lut nicht. Irgend­ei­nen Reg­ler ein Pro­zent nach links und dann war´s das gewesen.
    Ande­res Bei­spiel, schau dir den Dra­gan an. (Dra­ga­ni­zing) der hät­te allen (!!!) Grund sei­nen kom­plet­ten Work­flow zu schüt­zen. Aber er kanns nicht.

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  3. Also fin­de Pre­sets sind nicht “schüt­zens­wert”. Nicht falsch ver­ste­hen bitte 😉
    Wie Du schon sag­test. So vie­le Reg­ler gibts nicht. Und im Grun­de gibst du damit ja sowie­so eher einen Grund­look vor, den du noch­mal indi­vi­du­ell ein biss­chen anpas­sen musst.

    Der Ver­gleich hinkt wie Sau, aber im Grun­de sind für mich Pre­sets eher wie die Geschwin­dig­keit (Tak­te (weiss nicht wie ich das genau­er Beschrei­ben soll ;))) in der Musik oder die Text­form (Lyrik, Pro­sa, etc.) in der Litartur.

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  4. Und selbst wenn du die Pre­set gewerb­lich ver­wen­dest, was ist wenn du dann die Hel­lig­keit im Nach­hin­ein um +1 oder -1 ver­än­derst. Ich behaupt mal ein poten­ti­el­ler Klä­ger hat auf Basis eines Bil­des kei­ne Chance.

    Ich wür­de eher den Fall ver­fol­gen, wenn jemand dei­ne Pres­tes (vom Buch) auf einer ande­ren DVD veröffentlicht.

    Gruß
    Carsten

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  5. Hm inter­es­san­te Frage.
    Rich­ti­ger wäre wohl der Hin­weis, das die­se Pre­sets nicht wei­ter­ver­kauft wer­den dürfen.Aber ansons­ten sehe ich kei­nen Grund, war­um so ein LR Pre­set unter beson­de­rem Schutz ste­hen sollte.

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  6. Wenn man Pre­sets schüt­zen könn­te, wür­de ich mich hin­set­zen, jede Ein­stel­lungs­mög­lich­keit um je 1 Schritt ändern, als Pre­set spei­chern und schüt­zen las­sen. Da wür­det ihr alle dumm aus der Wäsche schau­en und ich wäre reich.
    Inso­fern: Nein, ich den­ke nicht, dass das geht und dass das sinn­voll wäre 😉

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  7. Aus­schlag­ge­bend für einen Urhe­ber­rechts­schutz ist ja nicht die Tat­sa­che, ob es sich um eine krea­ti­ve Geschich­te handelt.

    Von beson­de­rer Bedeu­tung ist das Errei­chen der Schöp­fungs­hö­he (es ist ja nicht mal jedes Foto schutz­fä­hig) - und wie soll­te die denn bei einer bestimm­ten Kom­bi­na­ti­on von Ein­stel­lungs­reg­lern aussehen?

    Dar­über hin­aus pas­sen die in § 2 Abs. 1 UrhG auf­ge­führ­ten Wer­ke bzw. Werk­ar­ten ja nicht im ent­fern­tes­ten auf Lightroom-Presets…

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  8. könn­te man ja mal bei Udo Vet­ter (www.lawblog.de) nach­fra­gen, ich wür­de intui­tiv behaup­ten, dass die Erstel­lung eines Pre­sets nicht die Gestal­tungs­hö­he eines Wer­kes im Sin­ne des Urhe­ber­rechts­ge­set­zes erreicht.

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  9. Hal­lo Patrick,

    die varia­blen Ein­stel­lun­gen eines Soft­ware Pro­gram­mes sind den­ke ich nicht zu schüt­zen. Das ist den­ke ich so ähn­lich, wie beim Auto die Ein­stel­lung der Kli­ma­an­la­ge oder des Lenk­ra­des, des Außen­spie­gels und der Sitz­po­si­ti­on. Ein Schutz bzw. Patent ist nur auf der Hard- bzw. Soft­ware, nicht aber auf der Ein­stel­lung der Para­me­ter. Außer­dem gilt dann wie­der ein Schutz auf das Ergeb­nis (also das Foto9 nicht aber den Weg dorthin.

    Grü­ße

    aus Süd­ba­den

    Andre­as Ohse

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  10. Mora­lisch gese­hen find ich “Ehre, wem Ehre gebührt” abso­lut fair.

    Hab mal gele­sen, dass bei einem Koch­buch das ein­zel­ne Rezept gar nicht geschützt ist, son­dern nur die Samm­lung qua­si als “Werk”. Den­ke das läuft hier ähnlich.

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    • so sehe ich das auch, “Ehre, wem Ehre gebührt”. Wer das dann miss­braucht und sich mit ande­rer Ruhm schmückt, muss selbst damit klarkommen.
      Aber Pre­sets oder Aktio­nen zu schüt­zen, ist sicher nicht machbar.

      Grü­ße,
      Hartmut

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  11. Ich sehe kei­ne Grund­la­ge für eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung. Let­zend­lich ver­hält es sich in etwa wie mit den Tönen und dar­aus ent­ste­hen­den Har­mo­nien in der Musik, die sich (aus­ge­nom­men Musik­stü­cke, die sich nahe­zu über ein gan­ze Stück Ton- Takt- und Rhyt­mus­gleich ver­hal­ten - selbst da ist die Gren­ze mehr als unscharf) nicht schüt­zen lässt und auch nicht gewollt ist, selbst wenn so man­cher Musik­ma­na­ger das gern so hätte 😛

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  12. Ich bin da etwas hin und her gerissen?!
    Pad­dy, neh­men wir an ich wür­de Dei­ne wei­ter ver­brei­ten. Wie wür­de es sich anfühlen?
    Ich den­ke zwar das Du dazu eine sehr offe­ne Mei­nung haben wirst. Aber das triff bei eini­gen so zu. Nur weni­ge bie­ten aber ihre Pre­sets kos­ten­los an.
    Wenn man so etwas erar­bei­tet hat, das ist es doch sein Werk, etwa wie ein Foto.
    Ich kann auch in Ham­burg Fotos machen, die viel­leicht das zei­gen was auf Dei­nen ist und doch sind sie anderes .……

    Darf ich fra­gen in wel­cher Zeit­schrift die DVD dabei war?

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  13. Hmm,

    also ich den­ke mal das Pre­sets nicht im Sin­ne des Looks geschützt wer­den kön­nen. Eher, so wie hier schon geschrie­ben das auf­sam­meln und dann viel­leicht kom­mer­zi­el­le Aus­schlach­ten … z.B. CD mit 1000 LR Pre­sets 5€ .….
    Aber selbst das .… hmm gib dem Kind nen ande­ren Pre­set­na­men und es sind wider nur die zufäl­lig glei­che Reglereigenschaften .… !?

    Wäre auch wirk­lich schlimm wenn man Angst haben muss bei jeder Ent­wick­lung gleich ne Urhe­ber­rechts­kla­ge am Hals zu haben weil jemand in Hin­ter­tup­fin­gen sich hat was ähn­li­ches schüt­zen lassen. 

    Ein­zig inter­es­sant wür­de das für Abmahn­an­wäl­te sein .…

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  14. Hi Pad­dy,

    lässt sich die Benach­rich­ti­gungs­funk­ti­on für die Kom­men­ta­re nicht so ein­stel­len, dass man nur eine Benach­rich­ti­gung bekommt bis man die Sei­te dann besucht? So bekommt man ja für jeden Kom­men­tar eine extra E-Mail, das fin­de ich ziem­lich lästig 🙁

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  15. Wenn man Pre­sets sucht kann man ja auch wel­che kaufen.
    Bezahlt man dann für die Samm­lung oder bezahlt man die Urheberrechte?
    Ich sehe es nicht in dafür Geld zu bezah­len wenn ich mir das auch sel­ber bas­teln könnte?
    Oder zahlt man etwa für die Zeit die der­je­ni­ge dar­an rum­ge­fum­melt hat?

    Das wären so mei­ne Denkanstöße 🙂

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  16. Da hast du Recht, Pad­dy. In Ligh­t­room gibt’s wirk­lich nicht all­zu vie­le Mög­lich­kei­ten. Ist ja auch schön, dass das Quell­ma­te­ri­al immer noch das wich­tigs­te ist :-). Ein Pre­set ohne das pas­sen­de Foto dazu ist sowie­so nichts wert.
    Aber theo­re­tisch könn­te man den Look auch in ein Plug-In inte­grie­ren. Dann könn­te man es even­tu­ell paten­tie­ren lassen.

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  17. Ich tip­pe mal drauf, dass es um einen Stan­dard­satz han­delt, der bei jeder Ver­öf­fent­li­chung, sei es eine Akti­on, ein Pre­set, irgend­wel­chen Rah­men und ande­ren Lay­out, dabei steht. Wenn jemand eine beson­de­re Vor­la­ge ver­wen­det, zum Bei­spiel ein Bild von einer Rose, und das mit die­sem Satz die gewerb­li­che Nut­zung unter­sa­gen will, ist ver­ständ­lich. Auch viel­leicht eine bestimm­te Akti­on, die den typi­schen Look eines Foto­gra­fen oder Künst­lers erzeugt, ist ver­ständ­lich. Aber ein Pre­set, wel­ches ein Bild in Schwarz­weiß umwan­delt ohne beson­de­re wei­te­re Effek­te, dürf­te juris­tisch kei­ne Pro­ble­me machen. Glau­be ich zumin­des­tens mit mei­ner beschei­de­nen Rechtsmeinung …

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  18. Also es ist so, dass JEDES Foto urhe­ber­recht­lich geschützt ist - und Urhe­ber­recht ist nicht ver­käuf­lich. Ver­kau­fen kann man ledig­lich Nut­zungs­rech­te. Soll­te jemand das Foto ver­än­dern oder ver­fäl­schen, so ver­stößt er jeden­falls gegen bestehen­des Urhe­ber­recht. Natür­lich wird das immer wie­der gemacht, aber z.B. ein “bekann­ter” Foto­künst­ler könn­te mit einer Urhe­ber­rechts­kla­ge eine ziem­lich hohe Sum­me erstreiten.

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