Kennzeichnungspflicht für Werbung auf Instagram, Youtube und Co.

Vor eini­ger Zeit hat­te ich in einem Video dazu auf­ge­ru­fen, nicht jeden Furz als Wer­bung zu kenn­zeich­nen. Das Pro­blem aus mei­ner Sicht ist, dass wir dadurch stark desen­si­bi­li­siert wer­den und wenn irgend­wann alles als Wer­bung gekenn­zeich­net ist, dann kön­nen wir uns die Kenn­zeich­nung auch ganz spa­ren. Ist ja auch nicht im Sin­ne des Erfin­ders. In vie­len Kom­men­ta­ren wur­de ange­merkt, dass man lie­ber kenn­zeich­net, statt abge­mahnt zu wer­den. Auch ver­ständ­lich. Da ich selbst aber kein Anwalt bin und maxi­mal gefähr­li­ches Halb­wis­sen habe, hol­te ich mir nun den Anwalt Sebas­ti­an Deu­bel­li als Gesprächs­part­ner in mei­ne Live­sen­dung, um mit ihm über die Pro­ble­ma­tik der Kenn­zeich­nungs­pflicht zu schna­cken. Ein echt inter­es­san­ter Talk, nicht nur wegen des The­mas, son­dern auch weil Sebas­ti­an dabei durch­aus zu unter­hal­ten weiß. Schaut es Euch unbe­dingt an, wenn Ihr mit dem The­ma irgend­wie zu tun habt.

Wenn Euch die­se Art von Live­talks gefal­len, dann unter­stützt mich, indem Ihr mei­nen Kanal abon­niert. Ja, mich nervt die Bet­te­lei selbst auch, aber muss sein 😉

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