Podcast zum Thema Bildrecht und Bildklau mit Sebastian Deubelli

Auf­grund eines aktu­el­len Falls habe ich Sebas­ti­an Deu­bel­li ein Inter­view zum The­ma Bild­recht, bzw. Bild­klau und dem Umgang damit gege­ben. Sebas­ti­an ist sei­nes Zei­chens Anwalt und hat sich unter ande­rem auf Urhe­ber­recht und in dem Zusam­men­hang natür­lich dem Bild­recht beschäf­tigt. Wir schna­cken über das The­ma sowohl aus sei­ner als auch mei­ner Sicht. Mitt­ler­wei­le häu­fen sich die Fäl­le und mei­ne Ein­stel­lung hat sich ein wenig geän­dert. Da das all­ge­mei­ne Unrechts­emp­fin­den beim The­ma Bild­ver­wen­dung ganz schlecht aus­ge­prägt ist und das Ver­ge­hen meist klein gere­det wird, ist mei­ne Hal­tung mitt­ler­wei­le etwas angriffs­lus­ti­ger gewor­den. Aber hört doch ein­fach mal rein, wenn es Euch interessiert.

Blog­post dazu von Sebastian

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7 Gedanken zu „Podcast zum Thema Bildrecht und Bildklau mit Sebastian Deubelli“

  1. Das Inter­view war sehr gut, trotz­dem nervt mich die­se Dis­kus­si­on der Foto­gra­fen hin und wie­der. Es geht ja meist nicht um Kunst­wer­ke, etwas Neu­es oder so, es geht um “Fotos”. Lies­chen Mül­ler borgt sich eine Kame­ra und foto­gra­fiert in Ham­burg die Spei­cher­stadt, wie mil­lio­nen Men­schen zuvor auch. Sie ver­öf­fent­licht ihr Foto im frei­en Netz in SM’s und wird (so denkt sie) Allein­be­sit­ze­rin aller Rech­te an die­sem Bild. Ihr gehört die Spei­cher­stadt nicht, ihr gehört das Inter­net nicht, alles nutzt sie kos­ten­los! Wenn du (irgend­wer) einen Herz­in­farkt in Ham­burg oder Ber­lin erlei­dest, holt man dich mit Blau­licht ins Kran­ken­haus und der Chir­urg ope­riert dich stun­den­lang und ret­tet dir dein Leben. Er wen­det sein gan­zes Wis­sen, sei­ne gan­ze Kunst an, um dich zu ret­ten. Gehörst du oder dein Leben nun dem Chir­urg? Die­se Bei­spie­le könn­te man ewig für jeden Beruf wei­ter­füh­ren. Wem nut­zen sol­che Geset­ze? Rich­tig, den Anwälten!

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  2. @Günter: Das eine ist ein erlern­ter Beruf, der tech­nisch und fak­tisch nur auf die eine Art und Wei­se aus­ge­führt wer­den kann - weil wenn ich den Pati­en­ten falsch behan­del, hat das im Zwei­fel sei­nen Tod zur Fol­ge - und das ande­re ist die Art und Wei­se etwas krea­tiv zu schaf­fen. Und da ist ein gewis­ser Schutz des Bild­ma­te­ri­als über­aus ange­bracht, weil ansons­ten ja jeder sich irgend­wo bedie­nen könn­te um gan­ze Kam­pa­gnen durchzuführen.

    Die Geset­ze sind also vor allen dazu da um geis­ti­ges Eigen­tum zu schüt­zen, deren Wert so nicht zähl­bar ist. Das ist bei ande­ren Beru­fen anders, da: “Sys­tem läuft!” oder aber “Pati­ent lebt!”. Die­je­ni­gen, die sowie­so die nöti­ge Cool­ness mit dem The­ma haben erkennt man auch dar­an, dass sie nicht ein rie­si­ges Was­ser­zei­chen aufs Foto nageln…zum Beispiel.

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  3. Natür­lich gehö­re ich nicht einem Chir­ur­gen, nur weil er mich ope­riert hat. Für sei­ne Arbeit die er bei der Ope­ra­ti­on an mir geleis­tet hat, erhält er aber eine Men­ge Geld - und das wohl zu Recht…
    Das Recht am eige­nen Bild / Werk ist doch eine nach­voll­zieh­ba­re Eigen­schaft, voll­kom­men egal von wem ein Foto gemacht wur­de. Beson­ders pro­fes­sio­nel­len Foto­gra­fen, die Ihr Geld und ihr Lebens­un­ter­halt mit ihrer Arbeit (dem erstel­len von Fotos) ver­die­nen, soll­te die­ses Recht doch jedem ein­leuch­ten. Schließ­lich wird sehr häu­fig ein oft­mals gro­ßer zeit­li­cher Auf­wand betrie­ben, um ein Werk zu erstel­len. Wenn ich als Hob­by­fo­to­graf mei­ne Auf­nah­men ver­öf­fent­li­che und jemand unge­fragt mei­ne Auf­nah­men für sei­ne Zwe­cke miss­braucht - in er die­se für sei­ne eige­nen dar­stellt oder gar für gewerb­li­che Zwe­cke nutzt, kann er sicher sein, dass ich mein Recht anwalt­lich ver­fol­gen las­sen werde.
    Wer im Stra­ßen­ver­kehr geblitzt wird, weil er zu schnell gefah­ren ist, darf sich über den Blit­zer ja ger­ne auf­re­gen. Tat­sa­che ist doch aber, dass es Vor­schrif­ten gibt, an die ich mich zu hal­ten habe. Tue ich es nicht, darf ich mich über die Kon­se­quen­zen nicht aufregen.

    Das die Anwäl­te die­je­ni­gen sind die am Bil­der­klau am meis­ten ver­die­nen, liegt aber nicht am Foto­gra­fen, der sein Recht ein­for­dert son­dern an dem­je­ni­gen, der des­sen Bil­der geklaut hat - das schei­nen vie­le aber nicht zu verstehen 🙂

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  4. Ich fand das Inter­view sehr infor­ma­tiv und fin­de Paddy’s Hal­tung in der Sache sehr pro­fes­sio­nell und auch sehr ver­ständ­nis­voll, solan­ge ein bestimm­te Gren­ze nicht über­schrit­ten ist. Es ist zu wün­schen, dass der Bei­trag sei­ne Ver­brei­tung fin­det und dadurch auch das Ver­ständ­nis für die Urhe­ber geför­dert wird. Nach mei­ner Erfah­rung wer­den aller­dings die wenigs­ten Bil­der in Unkennt­nis des Urhe­ber­rech­tes geklaut, son­dern in der Regel in bewuss­ter Miss­ach­tung. Man kal­ku­liert das Risi­ko mit ein in dem Wis­sen, dass ohne­hin nur ein klei­ner Bruch­teil der Rechts­ver­let­zun­gen tat­säch­lich mit finan­zi­el­len Fol­gen geahn­det wird. 

    Mei­ner Mei­nung nach hat das Geschäfts­mo­dell von Pin­te­rest auch einen ent­schei­den­den Bei­trag zu der Mise­re geleis­tet. Denn dort wird ja eigent­lich zum Bil­der­klau ani­miert und die Bild­schaf­fen­den müs­sen sich dann beschweren,wenn sie den Klau nicht wol­len. Und das gan­ze immer wie­der und immer wie­der. Von mei­nen Bil­dern gibt es tau­sen­de von Pins, aber in den zurück­lie­gen­den Jah­ren haben sich exakt NULL Pin­te­rest User bei mir mit der eigent­lich obli­ga­to­ri­schen Anfra­ge um Erlaub­nis gemel­det, den But­ton gibts/gabs auf mei­nen Sei­ten nicht.

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  5. Hal­lo, ganz ehr­lich, ich ver­ste­he nicht, war­um sich Foto­gra­fen recht­fer­ti­gen müs­sen, dass Bil­der­klau nicht in Ord­nung ist. Ers­tens gibt es eine bestehen­de Gesetz­ge­bung und damit erle­di­gen sich sämt­li­che Dis­kus­sio­nen. Zwei­tens klaue ich doch auch kei­ne Bröt­chen vom Bäcker, sage dann, dass sie ja eh nicht geschmeckt haben oder will dann nicht bezah­len wenn ich erwischt wer­de. Es ist schon fas­zi­nie­rend wie in man­chen Lebens­be­rei­chen “Recht” nach eige­nem Ermes­sen aus­ge­legt wird, in ande­ren Berei­chen ist das undenkbar.

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  6. Es ist völ­lig uner­heb­lich, wie­viel Auf­wand der “Foto­graf” hat­te, ob er Schus­ter, Bäcker oder Fri­seur ist, das Gesetz schützt jeden, der den Aus­lö­ser betä­tigt hat gleich. Wer aber sein Recht für sei­ne Fotos ein­for­dert, soll­te auch die Rech­te der Bür­ger ach­ten, die in der Öffent­lich­keit nicht foto­gra­fiert wer­den wol­len. Pad­dys Freund Tho­mas Leu­thard, ein begna­de­ter Street­fo­to­graf, lebt aber auch von die­sen “zufäl­li­gen” Schnapp­schüs­sen, obwohl er weiß, dass er es nicht darf und vie­le ande­re auch. Wel­ches Recht wiegt mehr? Da wer­den mal do eben Bür­ger zu “Bei­werk” oder Zufallsopfer.

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