Dass ich Fotoausrüstung, die ich z.B. in den USA erwerbe bei der Rückreise in Deutschland anmelden muss ist klar. Was ist aber, wenn ich mir kurz vor dem Abflug eine neue Kamera gekauft habe, die in den USA benutze und bei der Wieder-Einreise in Deutschland auf einmal von den Zöllnern als möglicherweise anmeldepflichtige Ware moniert wird? Man kann sich natürlich auf eine ellenlange Diskussion einlassen, aber einfacher ist es vorzubeugen. Eine Möglichkeit ist es einfach die Rechnungen der Kamera oder der Objektive zu kopieren und mitzunehmen. Das funktioniert allerdings nur, wenn auf der Rechnung auch eine Seriennr. verzeichnet ist, über die man die Ausrüstung eindeutig identifizieren kann. Die zweite Möglichkeit ist bei der Ausreise aus Deutschland beim Zoll eine Ausreise-Bescheinigung mit dem wohlklingenden Namen „vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung“ auszufüllen, die den Nachweis erbringt, dass die Ware einem gehört, bzw. von mir ausgeführt wurde und somit auch wieder eingeführt werden kann. Sollte es tatsächlich zu einer Kontrolle kommen kann man so den Vorgang deutlich beschleunigen. PaddyPatrick Ludolph, Fotograf aus Hamburg und Gründer von Neunzehn72. Ich mag jede Art von Fotografie, aber ein Mensch muss bei meinen Fotos meistens mit drauf sein. Folgt mir gerne auf Instagram. Da gibt es die meisten aktuellen Fotos. neunzehn72.de
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