Hin und wieder finde ich grosses Gefallen an der sog. Street-Fotografie. Diese lebt davon Situationen so einzufangen, wie sie gerade sind, ohne zuvor inhaltlichen Einfluss auf das Motiv zu nehmen. Die Kunst liegt eher in der Bildgestaltung und dem Blick für den richtigen Augenblick. Die Menschen auf den Bildern wissen meistens nicht, dass sie gerade fotografiert werden.
Nun gibt es ja das sog. Recht am eigenen Bild. Einen juristischen Background kann ich Euch dazu nicht liefern (folgt dafür weiter unten), aber grundsätzlich besagt das wohl, dass jeder selbst entscheiden kann was mit Fotos von ihm passiert. Sprich: man benötigt die Zustimmung, um die Fotos zu veröffentlichen. Soweit ich weiss, ist das Fotografieren als solches unkritisch, nur eben die Veröffentlichung nicht. Dabei gibt es dann Ausnahmen, wie z.b. Personen, die vor dem Kölner Dom campieren. Die sind dann nur noch Beiwerk und müssen damit leben, dass sie dort fotografiert werden.
Ich möchte gar nicht so sehr auf die rechtlichen Aspekte eingehen, da ich mich zu schnell auf Glatteis begeben würde. Aber ich denke die Grundproblematik ist jedem bekannt. Also jedem Deutschen ist sie bekannt. Wenn der Deutsche nämlich ein Recht hat, dann nimmt er dieses auch wahr. Wir verzichten nicht auf unsere Rechte, so sind wir erzogen worden. Leider ist unter dieser Voraussetzung die Street Fotografie, zumindest in Deutschland, nicht möglich. Das ist echt schade.
Mal abgesehen vom Recht am eigenen Bild, das gerne bis aufs Blut verteidigt wird, herrscht leider auch eine nicht unbedeutende Abneigung gegen das Fotografiert werden. Ein Foto von jemandem zu machen bringt einen an den Rande des Knastes oder zumindest nah ans Blaue Auge. Ich würde mir wahnsinnig wünschen, dass sich die breite Meinung positiv gegenüber der Street-Fotografie öffnet. Komischerweise mögen ja auch die meisten Menschen diese Art von Fotos, solange sie nicht selbst darauf zu sehen sind. Es sei mir der Hinweis auf das Must-Have-Werk der Streetfotografie von Vivian Maier mit einem Amazon-Link erlaubt.
Damit diese Öffnung funktioniert, müssen aber auch die Fotografen Verantwortung mitbringen. Ich versuche Menschen immer positiv auf meinen Fotos zu zeigen. Ich halte nichts davon sie in kompromittierenden Situationen zu zeigen. Das kann zwar lustig sein, meistens aber nicht für denjenigen auf dem Foto. Kann der Protagonist jedoch hinreichend genug über sich selbst lachen, so sollen solche Bilder auch gerne den Weg in die Öffentlichkeit finden. Aber das ist dann Abstimmungssache. Grundsätzlich sollen die Menschen auf meinen Bildern gut weg kommen. Journalismus und Dokumentation möchte ich aussen vor lassen, denn das ist ein anderer Schnack.
In den USA sieht das meines Wissens nach anders aus. Dort heisst “Öffentlich” auch wirklich noch öffentlich. Wer auf der Strasse rumrennt, muss auch damit rechnen fotografiert und veröffentlicht zu werden. Das ist ein krasser Gegensatz, der dem Deutschen erst einmal bitter aufstösst, ihn aber nicht davon abhält in die USA zu reisen. Auch wenn man hier weniger rechtliche Probleme zu fürchten hat als bei uns, so ist hier natürlich umso mehr die Verantwortung des Fotografen gefragt.
Nun war ich vor einigen Wochen in Griechenland. Ich habe keine Ahnung wie das Recht in Griechenland aussieht. Ich habe aber dort eine Mentalität erlebt, die das Fotografenherz höher schlagen lässt. Sobald die Menschen dort die Kamera gesehen haben, fingen sie an zu lächeln. Es wurden Türen geöffnet, wir wurden herein gebeten, man hat uns eingeladen zu fotografieren. Die Menschen dort freuen sich über schöne Fotos. Fotografiert man jemanden unbemerkt und er bekommt es mit, so lächelt er und grüsst.
Ich möchte das Recht am eigenen Bild nicht grundsätzlich in Frage stellen. Es ist schon ganz gut, dass es sowas gibt. In Zeiten von Facebook sollte man sich Gedanken darüber machen wo die eigene Fresse erscheint. Dennoch würde ich mir wünschen, dass das dieses Recht nicht so extrem ausgelebt wird, wie es mir manchmal erscheint. Es ist zu schade um die Street Fotografie. Ich kann das Gesetzt nicht ändern, ich kann es aber in diesem Fall beeinflussen, indem ich den Kameras anderer Fotografen mit einem Lächeln entgegen gehe und einer Veröffentlichung grundsätzlich positiv gegenüber stehe. Vielleicht ändert sich ja irgendwann einmal die breite Einstellung und die Street Fotografie in Deutschland wird salonfähig.
Gastkommentar von Marcus Antonius Hoffmann
Um etwas rechtlichen Background in die Geschichte zu bekommen, habe ich meinen befreundeten Rechtsanwalt Marcus Antonius Hoffmann gebeten einen Kommentar zum Thema “Recht am eigenen Bild” zu schreiben. Das hat er dann auch getan und ich finde es toll Euch neben meiner persönlichen Meinung auch noch etwas juristisches Fundament mitgeben zu können.
Darf ich dieses Foto machen? Darf ich dieses Foto veröffentlichen? Die Rechtslage zur Fotografie ist erstaunlich komplex und vielschichtig, die Rechtsprechung zu dem Thema fast unüberschaubar. Jedes Fotos ist anders. Jede Aufnahme ist, juristisch betrachtet, einer der berühmten “Einzelfälle”.
Grundsätzlich muss man bei der rechtlichen Bewertung unterscheiden zwischen Sach- und Personenaufnahmen einerseits sowie zwischen dem Anfertigen eines Fotos und der Veröffentlichung andererseits. Bei der Streetfotografie hat man nun in der Regel mit Aufnahmen zu tun, die Szenen auf der Straße einfangen, also Sachen und Personen abbilden. Dadurch wird die Beurteilung der Rechtslage sehr schnell sehr komplex.
Anfertigen und veröffentlichen von Sachaufnahmen
Sachaufnahmen (Architektur, Natur, Tiere usw.) darf man grundsätzlich anfertigen, es sei denn, dass eine Ausnahme gilt (Hausrecht, Urheberrecht, Privatsphäre). Das setzt sich beim Verwerten fort: Eine Sachaufnahme, die man rechtmäßig anfertigen darf, kann danach auch verwertet werden. Umgekehrt braucht man für die Veröffentlichung von Aufnahmen, deren Anfertigung schon nicht gestattet war, natürlich eine (zusätzliche) Genehmigung.
Anfertigen von Personenaufnahmen
Bei Personenaufnahmen ist es grundsätzlich umgekehrt. Sie dürfen nicht frei angefertigt werden, es sei denn, dass eine Ausnahme gilt. Der Praxistipp ist deshalb, sich immer eine Einwilligung für Fotos zu holen, auf denen Personen abgebildet sind. Eine Einwilligung ist übrigens eine vorherige Zustimmung, also vor dem Anfertigen des Fotos. Zwar ist eine Einwilligung auch durch schlüssiges Verhalten möglich, zum Beispiel wenn das Modell in die Kamera lächelt. Das alles ist für die Streetfotografie aber natürlich nicht sonderlich hilfreich. Man muss sich also anders helfen.
Veröffentlichen von Personenaufnahmen
Dabei ist eine Besonderheit bei der rechtlichen Bewertung von Personenaufnahmen nützlich: Ein Personenfoto, das veröffentlich werden darf, darf nämlich auch angefertigt werden. Es reicht also in erster Näherung aus, sich mit der Zulässigkeit der Veröffentlichung zu befassen.
Leider ist das gesetzlich sehr restriktiv geregelt. Abgesehen von ein paar gesetzlichen Ausnahmen dürfen Personenaufnahmen ohne Einwilligung nie veröffentlicht werden. Das ist Ausfluss des “Rechts am eigenen Bild”, einem besonderen Persönlichkeitsrecht. Es ist in § 22 Kunsturhebergesetz (“KUG”) geregelt und entsteht, wenn es sich bei dem Foto um ein “Bildnis” der Person handelt und sie auf dem Foto “erkennbar” ist. Dabei ist die Rechtsprechung sehr großzügig. Ein Bildnis liegt bereits dann vor, wenn eine Person ganz oder teilweise abgebildet ist. Erkennbarkeit ist gegeben, wenn man irgendwie ermitteln kann, wer die ganz oder teilweise abgebildete Person auf dem Foto ist. Das kann sich aus der Szene, dem Kontext oder auch aus erkennbaren persönlichen Merkmalen (Tätowierung) ergeben. Geht man also einmal davon aus, dass auf einem “Streetfoto” immer auch in irgendeiner Form Personen abgebildet sind, und zwar immer in einem erkennbaren Kontext, kann man unterstellen, dass die allermeisten dieser Fotos tatsächlich Bildnisse von Personen darstellen.
Liegt jetzt keine der gesetzlich geregelten Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild vor, ist schon das Fotografieren an sich nicht gestattet, und eine Veröffentlichung der Fotos ist unzulässig.
Gesetzliche Gestattungen
Wie also sehen diese gesetzlichen Ausnahmen aus? Sie sind in § 23 KUG geregelt und relativ überschaubar. Danach dürfen ohne Einwilligung verbreitet werden:
- Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Ohne diese Ausnahmen im Einzelnen zu vertiefen, wird man doch sagen können, dass sie für Streetfotografie in der Regel nicht anwendbar sein werden. Die Straßenmusiker oder der Passant vor dem Laden sind keine zeitgeschichtlichen Ereignisse. Die Personen sind aber zentrales Element der Bildgestaltung und daher kein Beiwerk. Eine Versammlung ist auch nur selten Gegenstand von Streetfotografie im Sinne von § 23 KUG, das greift eher bei Reportagefotografie, und die vierte Ausnahme spielt in der Praxis kaum eine Rolle, auch wenn sie gerade bei nicht-kommerzieller Amateur-Streetfotografie ausnahmsweise vielleicht zu Anwendung kommen kann.
Fazit
Das, was gemeinhin als “Streetfotografie” bezeichnet wird, ist nach deutschem Recht in praktisch allen Fällen unzulässig. Schon das Fotografieren dürfte meistens nicht gestattet sein. Eine rechtmäßige Veröffentlichung scheidet aber praktisch immer aus.
Einzige Lösung: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn also alle etwas entspannter damit umgehen, draußen auf der Straße fotografiert zu werden, kann Streetfotografie auch in Deutschland funktionieren.
Interessanter Beitrag. Vor allem weil ich mich gestern den Entschluss gefasst habe etwas mehr auch in Richtung Streetfotografie zu machen.
Jetzt stellt sich mir die Frage. Ist jemand von hinten erkennbar? Oder wenn man nur eine Silhouette fotografiert?
Hallo Andreas,
ich denke es ist so, wie schon im Beitrag beschrieben. Wenn ich jemanden in einer, für ihn nicht unangenehmen oder peinlichen Situation fotografiere, wird derjenige im Zweifelsfall kaum dagegen vorgehen. Insbesondere nicht wenn er nur teilweise zu erkennen ist.
Gruß
Arno
Die Rechtssprechung ist hier recht eindeutig: Sobald eine Person eindeutig erkennbar ist (das kann die komplette Person, das Gesicht, oder vielleicht ein eindeutiges Tatoo, usw. sein) dann gelten bereits die obigen Regeln. “Nur von hinten kann in einem Fall ok, im anderen bereits zu deutlich sein. Ja - in Deutschland ist es etwas komplizierter…
Gruß
Bernd
Stimme Dir da weitesgehend zu, drüben bei kwerfeldein gibt’s auch einen guten Artikel dazu: http://kwerfeldein.de/2012/08/30/streetfotografie/
Ansonsten natürlich weiterhin ein aktuelles Thema, wobei die Brisanz eigentlich schon immer in der Streetfotografie vorhanden war; und das öffentliche Leben schon immer von so mancher Paradoxie geprägt.
Wow, Du hast hier meine “Ängste” hinsichtlich der von mir sehr geschätzten Streetfotografie perfekt zusammen gefasst. Und leider auch die Gründe, warum ich diese Fotografie im Grunde nie betreibe. Wie es scheint, gibt das Gesetzt auch nicht eben viel Spielraum.
Das Gesetzt ist das eine, viel wichtiger finde ich aber die von Dir oft beschrieben Situation, dass Menschen hier in Deutschland einem Fotografen in der Zwischenzeit mit einem Grundmisstrauen begegnen. Ich glaub, da haben wir Deutsche eine gewisse Paranoia.
Ist wirklich eine blöde Sache. Fotografie ist für mich nur ein Hobby. Ich veröffentliche eigentlich nur im Freundeskreis und nicht online. Ich bin auch erst seit knapp einem Jahr ernsthafter dabei. Aber ich habe schon einiges an Auseinandersetzungen deswegen gehabt. Meist sogar ohne dass die Leute auf den Fotos waren, z.B. beim Ablichten von Gebäuden. Konkretes Beispiel: Ein ziemlich unfreundlich artikuliertes “Was soll das denn werden!” von einer Dame, die dachte, ich würde sie fotografieren. Sie war nichtmal im Bild…
Häufig denken die Leute bei Hobbyfotografen schon an Journalisten, sobald sie eine SLR sehen. So wurde ich im Zoo mit meiner kleinen Canon 700D und KIT-Linse schon gefragt, ob ich für ein Magazin arbeite. Teils mit positivem Feedback aber auch teilweise gleich mit einer gewissen Abneigung… Einige Leute bekommen dann sehr schnell Angst, was man mit dem Foto alles machen könnte.
Mein Vater ist Lehrer. Seine Schule verzichtet mittlerweile auf jegliche Veröffentlichung von Fotos, da es einige Schulen gibt, die dadurch Probleme mit Eltern bekommen haben.
Soweit ich weiß ist übrigens bereits das Fotografieren von Fremden ohne vorausgehende Einwilligung illegal. Ich sehe mich in dieser Ansicht im Gastkommentar von Marcus Antonius Hoffmann auch bestätigt. Meines Wissens kann es theoretisch bereits zu Juristischen Problemen kommen, wenn auf dem Bild ein Logo oder Außenwerbung abgebildet ist. Es sich dabei streng genommen um eine Verletzung des Urheberrechts.
Sehr schöner Artikel!
Bis dieses denken bei allen ankommen wird, dauert es aber bestimmt noch Ewigkeiten.
Ein Freund und ich wurden vor ein paar Wochen in einem öffentlich Park angemeckert, wir sollen doch das Fotografieren unterlassen, da er sich als Besucher belästigt fühlte und mit der Aussage kam “Am Ende bin ich noch auf einem Bild drauf und bekomm’ es nicht mit!”
Dabei war die Kamera wenn nur auf das Model gerichtet. Wenn die Mentalität in Griechenland so ist, sollte ich echt mal nen längeren Tripp dorthin machen!
Wenn man sich dann mal diesen Artikel durchliest:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verboten-ja-Entschaedigung-nein-Zufaelliges-Bikinifoto-haette-nicht-gedruckt-werden-duerfen-2193959.html
Dann frage ich mich, was kann schon passieren wenn ich ein unverfängliches Streetphotography Bild auf meinem blog veröffentliche? Oder gar auf einer Ausstellung presentiere?
Vermutlich wird die Strafe höher ausfallen weil ich nicht die Bild bin…
Ich war mehrmals in Indien unterwegs. Da gab es überhaupt keine Probleme beim Fotografieren. Im Gegenteil: die Inder kamen auf mich zu und wollten meist mit der kompletten Familie fotografiert werden. Wenn ich ihnen das Foto dann zeigte, hatten sie ihren Spaß daran. Väter kamen auch oft und wollten, dass ich ihre Kinder fotografiere und waren sehr stolz, wenn sie das Foto sahen. Allerdings habe ich diese Fotos nicht veröffentlicht. Gerade bei Kindern sollte man sensibel damit umgehen. Für mich sind schöne Erinnerungen.
Das kann ich so nur unterschreiben bzw. bestätigen. Nur das es mir auf den Philippinen so ging.
Das schönste waren dann immer die wirklich glücklichen Gesichter, wenn man den Menschen die Bilder auf der Kamera gezeigt hat.
“Wenn der Deutsche nämlich ein Recht hat, dann nimmt er dieses auch wahr.” - So sieht’s leider aus, und das gilt nicht nur für den Bereich der Fotografie…
Danke Paddy für den super Artikel! Du sprichst mir aus dem Herzen, denn ich fotografiere am liebsten Menschen auf der Strasse. In den USA, Italien, Indien und Nepal habe ich wirklich super Erfahrungen gemacht und habe über die Fotografie wirklich einen Draht zu den Menschen entwickeln können. Die Kamera war ein Türöffner und nicht wie in Deutschland ein Schloss. Es gibt allerdings auch in Deutschland sehr gute Strassenfotografen, welche einfach ihrer Kunst nachgehen. Zwar könnte man belangt werden, aber es muss sich hier auch erst einmal ein Kläger finden.
Man muss sich vor Augen halten, welche Intentionen hinter der diesbezüglichen Rechssetzung- und sprechung eigentlich stehen. Der “kleine” ( sag’ ich mal einfach so ) Street-Fotograf steht da nur bedingt im Fokus. In erster Linie geht es um das unliebsame Fotografieren und dessen Folgen. Der Grundgedanke ist schließlich der, dass die Aufnahme dem Einflussbereich des Fotografierten entzogen ist. Was mit dem Bild passiert ( falls er es überhaupt bemerkt ) kann er nicht wissen. In digitalen Zeiten hat das eine weitaus größere Facette. Smartphones sind schließlich ständig mit dem Netz verbunden. Dass der Gesetzgeber davor schützen möchte, darf nicht gleich als negativ betrachtet werden. Die Kehrseite davon ist, dass durch die Überregulation der oben erwähnte Street Photographer zumindest in einer rechtlichen Grauzone wandert.
Bis vor Kurzem war zumindest in der Österreich noch verbreitete Meinung, dass das Fotografieren an sich unproblematisch ist. Soweit so gut. In einem diesbezüglichen Urteil von 2013 hat sich der Oberste Gerichtshof damit näher auseinandergesetzt und auf die deutsche Rechtsprechung verwiesen. Ich habe das Thema in einem längeren Blogartikel zusammengefasst und bin zu einem durchaus positiven Schluss gekommen ( der vorbehaltlich auch auf die Situation in Deutschland zu passen scheint ). Die zwischenmenschliche Ebene spielt die viel schwerwiegendere Rolle ( und so sollte das auch sein ). Wer sich in andere reinversetzen kann und gewisse Grenzen akzeptiert und einhält, dem stehen auch rechtliche Hürden nur bedingt entgegen. Und wenn man mal an den Einen gerät, der etwas zu meckern hat .. reden kann man immer noch.
Danke für den Artikel - interessant wäre auch der Aspekt, den der andere Michael genannt hat - Aussenwerbung und Logos (im nicht komerziellen Kontext),
aber das gehört ja eher zum Bereich Panoramafreiheit und wäre sicher einen weiteren Artikel wert 🙂
Was ich gerne noch näher erläutert bekommen hätte, ist die vierte Ausnahme:
“Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.”
Fängt natürlich an mit der Definition von Kunst allgemein und endet im speziellen bei der Frage: Was ist ein höheres Interesse (bzw. wer definiert dieses höhere Interesse wiederum)?
Grundsätzlich kann ich aber auch nur für einen entspannteren Umgang plädieren, und freue mich immer wieder über viele Asiaten auf den Strassen - die dann gerne nochmal in die Kamera winken…
Ich habe mal in einem großen deutsch sprachigen Forum, bei dem viele “Streetfotografen” ähnlicher Meinung waren, ein Experiment gemacht.
Ich bat diese Leute mir Fotos von sich, dem Partner und den Kindern zu schicken. Dabei hatten sie noch den Vorteil, dass sie die Bilder selbst aussuchen durften, was den meisten Fotografierten auf der Straße nicht vergönnt ist.
Ich habe also quasi “Streetfotografie” simuliert.
Ratet mal, wie viele Bilder ich bekam. Ziemlich genau 0,0.
Da wird meistens mit zweierlei Maß gemessen. Den die meisten “Streetfotografen” wollen ebenso wenig, dass fremde Menschen frei über Bilder von einem selbst oder der Familie verfügen.
Man kann ja die besten Absichten haben, der Fotografierte kann das dem Fotografen nicht an der Nasenspitze ansehen.
Interessant, Dein Beitag, da wird dann doch mit zweierlei Masss gemessen..
Besonders kritisch finde ich die Diskussion unter dem Aspekt, dass viele fotografen, egal was sie fotografieren, auf ihr Urheberecht pochen und sich echauffieren, wenn die Menschen der Strasse das Foto nutzen moechten.
Exakt so ist es, was mich auch ein bisschen aufregt. Es wird absolut mit zweierlei Maß gemessen. Die Leute, die sich auf der einen Seite darüber beschweren, dass sie keine Bilder veröffentlichen dürfen, regen sich auf der anderen Seite auf, wenn ihre “Daten” im Internet finden. Dabei ist das nichts anderes: Das Recht am eigenen Bild ist nichts anderes als eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dasselbe Recht gewährt uns auch das Recht an unseren eigenen Daten. Wer also möchte, dass andere Leute auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verzichten, sollte als leuchtendes Vorbild vorangehen und immer brav bei allen Gewinnspielen mitmachen, die Adressen sammeln, ihre Daten bei Facebook offen online stellen, Apps am Handy das Datensammeln ermöglichen etc.
Persönliche Daten sind die Währung des 21. Jahrhunderts. Wer damit nicht verantwortungsvoll umgeht, wird - wie bei Geld auch - irgendwann ziemlich arm sein.
Hallo! Vielen Dank für den wahrhaft gut geschriebenen Bericht! Leider ist die herausragende Street Photography nicht selten die emotional ansprechendste Fotografie. Das sind Momente purer Ehrlichkeit und Zeichnungen innerster Persönlichkeit. Viele großartige Arbeiten würde es gar nicht geben, zumindest wenn die Rechtsprechung das Zepter führt. Ich mag diese ungestellte, ehrliche und tief emotionale Fotografie, aber erkenne auch die Problematik! Natürlich wäre das sensible, ästethische Arbeiten des Lichtnildners stets wünschenswert! Wenn man alleine an die oft schonungslose dokumentarisch, kritische Fotografie denkt. Diese schockiert und erntet zugleich! Ein Lächeln, ein Weinen…! LG Nicole - eine Liebhaberin der leisen, ehrlichen Moment Fotografie!
Danke Paddy für diesen Artikel. Leider scheint es in Deutschland tatsächlich so zu sein wie Magistus es schon geschrieben hat. „Das Gesetz ist das eine, viel wichtiger finde ich aber die von Dir oft beschrieben Situation, dass Menschen hier in Deutschland einem Fotografen in der Zwischenzeit mit einem Grundmisstrauen begegnen. Ich glaub, da haben wir Deutsche eine gewisse Paranoia“.
Angst davor, dass jemand mit dem Foto” irgendeinen Schindluder treibt mit Photoshop oder so” hat mir jemand auf der Straße gesagt. Ich fotografiere ein Paar im Fotoauftrag vor dem Rathaus in Lübeck, klopft mir einer auf die Schulter und sagt mir das dürfe ich nicht und er will nicht auf dem Foto sein. Er saß vorher zwei Meter entfernt auf einer Bank. Riesen Diskussion, wegen Persönlichkeitsrechte usw. Ich zeigte ihm das Er gar nicht auf dem Bild war, aber das hatte jetzt keinen Sinn mehr, da er jetzt so laut war, dass wir diese Aktion abrechen mussten, sehr zum Leidwesen von meinen Auftraggebern. Genauso bei einem Auftrag im Kindergarten wurde vorher von der KIGA- Leitung mit Rundbrief an die Eltern informiert. Auf dem Gruppenfoto waren dann 8 Kinder nicht drauf, weil die Eltern das nicht wollten. Später beschwerten sich dann noch Eltern bei mir und der KIGA- Leitung, dass sie ohne Beisein der Eltern keine Fotos von ihrem Kind gemacht werden darf. Letztendlich hat der KIGA den Auftrag storniert, weil sie darauf keine Lust mehr hatten.
In Italien habe ich diese Probleme nicht. Ich zeige an das ich fotografieren will, für meinen Reiseblog und bekomme ein Nicken oder andere freundliche Gesten. Danach schauen wir uns das Foto an noch ein freundliches Schulterklopfen und schon geht es weiter.
GambaJo trifft es meiner Meinung nach gut: sollte es nicht für Jedermann (Fotografen fallen auch in diese Kategorie) selbstverständlich sein, die Rechte eines jeden anderen zu achten und zu wahren? “Recht” bedeutet hier Rücksichtnahme, Respekt und Achtung des Wohlbefindens eines Mitmenschen.
Wie Paddy schon an anderer Stelle erwähnte, gibt er auch kein Bild heraus bzw. löscht es, wenn jemand auf einem Foto unvorteilhaft dargestellt wird.
Was ist so schlimm daran, VOR dem fotografieren evtl. abgelichtete Personen um Erlaubnis zu bitten bzw. falls die Situation das nicht erlaubt, hinterher das Foto zu zeigen und das ok einzuholen?
Ich finde das selbstverständlich und zum guten Ton eines seriösen Fotografen gehörend. Ich gehöre aber auch zu den Zeitgenossen, die es nicht ok finden, daß die eigenen Freunde z.B. whatsapp nutzen und damit automatisch und ohne mein Einverständnis meine Kontaktdaten auf die Server einer mir unliebsamen Firma hochladen. Das ist zwar ein anderes Thema, aber im Prinzip doch wieder das Gleiche. Man könnte das Recht des einen auch ganz einfach umdrehen und zur Pflicht des anderen machen. Spricht etwas dagegen?
Erst mal dankeschön für den super Artikel, der so viele Dinge auf den Punkt bringt.
Aber, mit Faust kommend; Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust!
Wie GambaJo weiter oben schon andeutete, sind Fotografen nicht unbedingt die willigsten Fotomotive. Ich fotografiere gerne, sehr gerne Menschen.
Aber als Nichtfotograf/ Mensch und Vater gibt es Bilder, die ich nicht gerne von mir und meinen sehr minderjährigen Töchtern a) angefertigt haben und b) noch weniger veröffentlicht haben möchte. Als Beispiel: ich war die Woche krank, musste aber trotzdem mit meiner 3- jährigen bei Aldi was einkaufen. Sie wollte Gummibärchen, bekam aber keine. Folge: Wutanfall. Mit meiner Erkältung sah ich aus wie der letzte Proll, neben mir ein hysterisches Kind.
Und so ein Foto vom mir und ihr geht dann FB rauf und runter, ohne dass ich was dagegen machen kann…
(in echt war meine 10jährige dabei, ohne Wutanfall, aber ich sah immer noch aus wie ein besoffener Schlumpf..). Ich denke, der Punkt ist angekommen.
Oder jemand macht Bilder im Schwimmbad (immer noch halb- öffentlicher Raum) von meiner mehr oder weniger bekleideten 3- 8- oder 10- jährigen. Ich verzichte.
Ich gebe Paddy in der Hinsicht recht: wenn die Fotografen etwas mehr Verantwortung zeigten, wäre das weniger ein Thema - man macht ein paar Aufnahmen, zeigt sie den abgebildeten Personen, alle Nicken und jeder geht lächelnd seiner Wege.
Seit Lady Di wissen wir, das dies traurigerweise nicht der Fall ist.
Internet- Likes sind die neue Währung des 21. Jahrhunderts, und wenn man mit Fremdschämbildern Klicks generieren kann, so wird es auch gemacht - Siehe das bereits von Paddy, allerdings mit anderem Gedanken, erwähnte USA - dort muss man erst in Einzelprozessen gezielt die Herabwürdigung der Person einklagen, bevor das Bild aus dem Netz genommen werden kann.
Wie schon gesagt - zwei Seelen…
ich würde mir wünschen, man würde mir als Fotograf weniger mit Abneigung kommen, wenn ich die Kamera auspacke. Aber als Vater und manchmal erkältungsgeplagter Aldi- Kunde bin ich ganz froh, daß nicht jeder Horst mit Bildern von mir und meinen Kindern ganz frei nach eigenem Gutdünken verfahren darf.
Schon lustig, dass ausgerechnet Fotografen, die sich gemeinhin bei ihren eigenen Bildern gerne auf das Urheberrecht beziehen und sich genau so gerne mal darüber aufregen, wenn andere ihre Bilder einfach so kopieren und verwenden, es nun umgekehrt ganz seltsam finden, dass es ein Recht am eigenen Bild gibt- und das dann als typisch deutsch abtun.
Kopfschüttelnde Grüße
Stefan
P.S.: seltsamerweise kommen diese Argumente bei Modellverträgen nicht zum Einsatz, wo es sich dabei doch um die selbe Rechtssituation handelt - das Recht am eigenen Bild eben.
Inzwischen ist das Leben doch mal wieder weiter als die Gesetzgebung: Es geht bei dieser Frage längst um Datenschutz.
Egal ob mit DSLR oder Handy: Das gemachte Foto wird evtl. sofort mit GPS-Daten versehen, auf Facebook hochgeladen und dort einer automatischen Gesichtserkennung unterzogen.
Ich muss mich also nur in einer halbwegs touristischen Gegend aufhalten, und es existiert online ein komplettes Dossier darüber, wann ich mich wo mit welchen Personen gleichzeitig aufgehalten habe.
Als Fotografierter kann ich nicht erkennen, was anschließend mit meinem Foto passiert – es sei denn, der/die Fotograf/in nimmt (spätestens anschließend) Kontakt mit mir auf, stellt sich vor, zeigt mir das Bild, erklärt mir die geplante Verwendung des Bildes und holt mein Einverständnis ein. Wem das zu viel Aufwand ist, sollte bitte weiter Steine, Pflanzen und Tiere fotografieren.
Das Kindergarten-Beispiel ist auch nicht unheikel: Ich weiß von einem Fall, wo ein getrennter Elternteil eines Kita-Kindes eine Kontaktsperre hat, diese aber ständig unterläuft. Diese Person darf nicht wissen, wo sich das Kind regelmäßig aufhält, weil dem Kind ansonsten evtl. die Entführung droht. Daher dürfen keinerlei Fotos von dem Kind gemacht werden (am besten mit GPS-Daten und Gesichtserkennung, s. o.).
Sicher ist das ein Extrembeispiel – aber es verdeutlicht sehr gut, woher die Vorbehalte auch in harmloseren Fällen kommen können. Ich unterstütze das Recht am eigenen Bild ausdrücklich und halte es für selbstverständlich, dass Eltern bzw. erwachsene Personen einverstanden sein müssen, wenn sie fotografiert werden.
Paddy, deine Betrachtungsweise empfinde ich als einseitig. Jeder Fotograf sollte akzeptieren, wenn es einer Person im öffentlichen Raum unangenhem ist, fotografiert zu werden. Ganz unabhängig, in welcher Situation die Person sich befindet oder wie das Bild im Nachhinein verwendet wird.
Wenn du jemanden fotografierst, bringst du ihn in eine passive Rolle (fast schon “Opfer-Rolle”) und das sollte niemand akzeptieren müssen.
Hier darf man nicht einfach eine pauschale Aussage treffen a la “Der soll sich nicht so anstellen”.
Guter Beitrag, danke Paddy dafür, dieses Thema in einem Posting mal wieder aufzugreifen.
Eine kleine Ergänzung möchte ich den Ausführungen des Kollegen aber noch anhängen: Wer sich intensiv mit der Street-Fofotografie beschäftigt und dessen Bilder eine gewisse schöpferische Gestaltungsleistung erkennen lassen, hat für den statistisch wenig wahrscheinlich eintretenden Fall einer Abmahnung mit Unterlassungsverpflichtung durchaus Chancen, sich auf den Ausnahmetatbestand in § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG berufen zu können. Danach sind Streetaufnahmen dann auch ohne Einwilligung des Abgelichteten zulässig, wenn sie einem höheren Interesse der Kunst dienen und die berechtigten Interessen des Abgebildeten nicht verletzen. Davon kann regelmäßig dann ausgegangen werden, wenn die Personen nicht in einer lächerlichen Pose oder Situation und/oder in einer Notlage dargestellt werden.
Grundsätzlich ist dieser Ausnahmetatbestand stets bezogen auf den konkreten Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden, wer aber diese Regeln beherzigt und die Bilder auch nicht kommerziell zum Verkauf anbietet, minimiert das Risiko bei der Streetfotografie mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Als Beispiel greife ich mal den Streetfotografen Thomas Leuthard heraus, der in seinem Genre durchaus künstlerisch arbeitet und mit seinen Werken keine kommerziellen Interessen verfolgt. Nun schon seit einigen Jahren, ohne mit dem Gesetz in Berührung gekommen zu sein.
Streetfotografie mit künstlerischem Aspekt hat auch in Deutschland eine Daseinsberechtigung und niemand sollte sich entmutigen lassen, seiner Kreativität nachzugehen, wenn die kleinen Regeln beherzigt werden.
Ich war neulich auf einem Workshop zum Thema Street Fotografie und der Workshop Leiter hat diesen von dir erwähnten Ausnahmetatbestand fast schon als alleinige Begründung herausgestellt, dass damit Street Fotografie in Deutschland eben nicht so kompliziert sei. Er hat uns Teilnehmern Mut zur Tat gemacht und sagte, wenn wir, die Interesse an diesem Genre haben, nicht auf die Strasse gehen und positiv mit diesem Thema umgehen, wer dann?! Faszinierend fand ich auch den Grundsatz den er lehrte, nie, nie und wirklich niemals jemanden in einer kompromittierenden Situation zu fotografieren. Eigentlich selbstverständlich. Und ein absolutes Tabu war für ihn Obdachlose, bzw. Mitbürger, die auf der Strasse leben zu fotografieren. Er ging sogar soweit, dass er wohl einmal einen Workshop Teilnehmer spontan aus dem Kurs schmiss und ihm die Kursgebühr zurückzahlte, weil er sich eben nicht daran hielt. Wie gesagt, ich denke auch, wenn wir positiv und offen mit diesem Thema umgehen, sowohl als Fotografen, als auch als Fotografierte auf der Strasse, kann sich vielleicht die Kunstform Street Fotografie in Deutschland noch weiter etablieren. Ich jedenfalls wünschte mir das sehr.
Hallo,
sehr interessante Beiträge.
Ich denke, dass trotz Gesetzgebung, viele interessante streetfotos entstehen und auch zum Teil veröffentlicht werden (flicker, Facebook, etc. - nach dem Motto ‘wo kein Richter, da …).
Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn dann dich ein Kläger auftaucht?
Bin auf eure Meinung / wissen gespannt.
VG Dirk
P. S. Selbstverständlich müssen Werte beachtet werden
Ja, die Streetfotografie kann heikel sein, sogar in Österreich! Bin seit einer Weile mit Zeitrafferaufnahmen für eine Doku über Innsbruck beschäftigt (bei Interesse “Innsbruck im Zeitraffer” googlen). Meine Erlebnisse:
Der Vorstand einer Bank hat den Sicherheitsdienst zu mir geschickt, nachdem der sich vergewissert hat, dass das Bankgebäude kaum sichtbar ist, war alles okay und ich musste die 500 Fotos nicht löschen. Ein radelnder Student dachte, ich wäre von der Polizei und fotografiere Radler, die gegen die Einbahnstraße fahren. Autofahrer wurden verunsichert, denn meine Kamera könnte ja ’ne Radarfalle sein! Fortsetzung folgt bestimmt…
Meine Vorgehensweise: Ein Foto ist selten eine Auseinandersetzung wert (im Zweifelsfalle lieber löschen), auf kompromittierende Situationen achten, schnell und diskret vorgehen und als männl. Fotograf von Kinderspielplätzen fernhalten!
Aber wie so oft kommen die Leute nur mit Reden zusammen. Mit Fragen oder einer kurzen Erklärung, was man da tut, bin ich bislang am Weitesten gekommen. O.g. Sicherheitsdienst hat mir z.B. angeboten, beim Bankvorstand spontan um eine Drehgenehmigung anzusuchen! 🙂
Es gibt sehr gut gemacht Street Photography ich bin ein großer freund von
den Fotos von Elliott Erwitt und auch Henri Cartier-Bresson einiges von Saul Leite mag ich auch.
Weitgehend halte ich von Straßenfotografie NICHTS!
(ok ich habe einen Bildband herausgebracht, der zu 90% nur Street Photography enthält und bei dem ich rechtlich sicherlich im graubereich bin, aber die Fotos sind in Indien Entstanden, das ist was anderes)
Was mich an der Straßenfotografie stört ist, das so ziemlich jeder der eine DSLR hat sich mal “in dem Gebiet austoben möchte” und ich im Netz gerade zu dem Theme eine unmenge von Fotos entdecke die mir absolut nicht gefallen.
Die Deutsche Mentalität ist sicherlich nicht die aufgeschlossenste was Fotografie betrifft. In indien wird man mit einer Kamera auch freundlich empfangent und die Leute bitte wirklich darum das man sie Fotografiert (ist mir vor ein paar Jahren passiert), da war niemand Fotoscheu.
Da wurde ich dann auch zum Straßenfotografen, weil ich lachende Gesichter und spannende Straßenszenen sehr gerne fotografiere.
In deutschland reizt mich Street Photography irgendwie gar nicht.
Schöner Artikel!
Ach ja zum Rechtlichen:
Wenn man unbedingt Street fotografieren will, dann kann man sich mit langzeit Belichtungen und unschärfe helfen!
Wenn die personen nicht erkannt werden können greift das Persönlchkeit wie gesagt nicht!
Aber auf die Idee scheinen die wenigsten Fotografen zu kommen die sich in dem Gebiet austoben wollen.
Herrlich formuliert! Danke für diesen erfrischenden Artikel zu diesem so komplizierten Thema.
Mein Tipp: Die Olympus OM-D ist sooo leicht und so unauffällig, dass es niemand mitbekommt, wenn man aus der Hüfte knipst. Keine Chance für Spaßbremsen!
Um nicht rechtliche Probleme zu bekommen, mache ich das meist so:
“Darf ich bitte von dir/ihnen ein Foto machen?”
Meist kommt dann eine Zustimmung (Nicken o.ä.) bzw. die Frage warum und wofür ich das Foto aufnehmen möchte. Ich erkläre dann kurz und erhalte dann die Einwilligung oder halt nicht.
Danach verhalte ich mich dann.
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“Wenn der Deutsche nämlich ein Recht hat, dann nimmt er dieses auch wahr.”
Man darf nicht vergessen, dass nicht alle Menschen so freizügig oder extrovertiert sind wie sich das mache Fotografen wünschen. Viele möchten nicht unbedingt mit ihrem jeweiligen Aussehen abgelichtet werden. Meschen sehen sich halt oft selbstkritischer als es andere tun. Das bemerke ich oft schon bei eigenen Familienfeiern.
Zielt man ungefragt auf einen Menschen, wird bei ihm sofort etwas ausgelöst. Das kann Angst, Pein, Freude oder auch etwas anderes sein. Dabei muss man einfach seine eigene Absicht, auch eine positive, zurückstellen und den Gegenüber akzeptieren, denke ich.
Es geht diesen Menschen eigentlich nicht um das Recht am Recht, sondern eher um ihre persönliche Einstellung bzw. Meinung in dieser Situation.
Es sind halt oft Menschen, die die Fotografie nicht als Hobby haben.
Wenn jemand ein Foto von mir macht, kann ich zu diesem Zeitpunkt nicht wissen, warum und für welchen Zweck er es tut. Paddy sagt zwar auch, dass er keine Fotos veröffentlichen würde, die jemanden kompromittieren würden. Aber ist das nicht etwas sehr subjektives? Was der eine als Spaß ansieht, ist für den andere vielleicht schon beleidigend. Das kann ja schon ein eigentlich harmloses Bild sein, auf dem jemand eine Dose Cola trinkt. Vielleicht hat dieser jemand kurz vorher über Globalisierung hergezogen und wird durch dieses Bild nun an den Pranger gestellt. Da durch das Internet Bilder viel schneller verbreitet werden, eine größere Öffentlichkeit gewinnen und auch dauerhaft aufzufinden sind, ist das Recht am eigenen Bild definitiv nichts überflüssiges.
Dieses Eindreschen auf die Deutschen als Spielverderber, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Aufgrund der Vergangenheit haben die Deutschen zum Thema Datenschutz einfach ein anderes Verhältnis als Leute anderer Länder und sehen die Sache etwas sensibler. Man sieht das auch deutlich daran, wie das Thema NSA-Überwachung in Deutschland wahrgenommen wird. Abgesehen davon gab es auch aus den USA schon Meldungen, dass Leute wegen Google Glass tätlich angegriffen wurden. Es ist also nicht ganz so, dass nur die Deutschen “ihr Recht am eigenen Bild” wahrnehmen wollen.
Wahre Worte. Aber ich glaube auch, dass man einige Probleme im Vorhinein klären kann. Ganz beliebt sind z.B. Fotografien von Menschen, die in einem Cafe sitzen und Zeitung lesen. Wenn man so ein Bild gemacht hat, kann man auf die meisten “Opfer” locker zugehen und die Situation erklären, eine Visitenkarte hinterlassen, das Bild evtl. auch zukommen lassen.
Sicher ist nicht jede Situation einfach und vor dem Kölner Dom kann man nicht alle fragen, aber da gibt es doch die Regelung von “mehr als 5”. Wenn man da nicht gerade 5 Sprayer bei der “Arbeit” in voller Auflösung ablichtet, ist es eher unproblematisch:-)
Danke für Deinen guten Artikel. Als Streetfotograf in Deutschland lasse ich mir aber keine Falten ins Gesicht fallen. Für mich ist die Straßenfotografie eine Kunstform und fällt unter den Kunstparagraphen. Es muss also der Einzelfall entscheiden.
Ich für mich halte es so, dass ich keine Personen herabwürdigend darstelle und auch nur so, wie ich es für mich selbst auch ok finde. Ist jemand dagegen, dann lösche ich das Foto und fertig. Fotos mache ich schließlich damit die Leute Freude daran haben.