Mein Recht am Bild lasse ich mir nicht nehmen

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Hin und wie­der fin­de ich gros­ses Gefal­len an der sog. Street-Foto­gra­fie. Die­se lebt davon Situa­tio­nen so ein­zu­fan­gen, wie sie gera­de sind, ohne zuvor inhalt­li­chen Ein­fluss auf das Motiv zu neh­men. Die Kunst liegt eher in der Bild­ge­stal­tung und dem Blick für den rich­ti­gen Augen­blick. Die Men­schen auf den Bil­dern wis­sen meis­tens nicht, dass sie gera­de foto­gra­fiert werden.

Nun gibt es ja das sog. Recht am eige­nen Bild. Einen juris­ti­schen Back­ground kann ich Euch dazu nicht lie­fern (folgt dafür wei­ter unten), aber grund­sätz­lich besagt das wohl, dass jeder selbst ent­schei­den kann was mit Fotos von ihm pas­siert. Sprich: man benö­tigt die Zustim­mung, um die Fotos zu ver­öf­fent­li­chen. Soweit ich weiss, ist das Foto­gra­fie­ren als sol­ches unkri­tisch, nur eben die Ver­öf­fent­li­chung nicht. Dabei gibt es dann Aus­nah­men, wie z.b. Per­so­nen, die vor dem Köl­ner Dom cam­pie­ren. Die sind dann nur noch Bei­werk und müs­sen damit leben, dass sie dort foto­gra­fiert werden.

Ich möch­te gar nicht so sehr auf die recht­li­chen Aspek­te ein­ge­hen, da ich mich zu schnell auf Glatt­eis bege­ben wür­de. Aber ich den­ke die Grund­pro­ble­ma­tik ist jedem bekannt. Also jedem Deut­schen ist sie bekannt. Wenn der Deut­sche näm­lich ein Recht hat, dann nimmt er die­ses auch wahr. Wir ver­zich­ten nicht auf unse­re Rech­te, so sind wir erzo­gen wor­den. Lei­der ist unter die­ser Vor­aus­set­zung die Street Foto­gra­fie, zumin­dest in Deutsch­land, nicht mög­lich. Das ist echt schade.

Mal abge­se­hen vom Recht am eige­nen Bild, das ger­ne bis aufs Blut ver­tei­digt wird, herrscht lei­der auch eine nicht unbe­deu­ten­de Abnei­gung gegen das Foto­gra­fiert wer­den. Ein Foto von jeman­dem zu machen bringt einen an den Ran­de des Knas­tes oder zumin­dest nah ans Blaue Auge. Ich wür­de mir wahn­sin­nig wün­schen, dass sich die brei­te Mei­nung posi­tiv gegen­über der Street-Foto­gra­fie öff­net. Komi­scher­wei­se mögen ja auch die meis­ten Men­schen die­se Art von Fotos, solan­ge sie nicht selbst dar­auf zu sehen sind. Es sei mir der Hin­weis auf das Must-Have-Werk der Street­fo­to­gra­fie von Vivi­an Mai­er mit einem Ama­zon-Link erlaubt.

Damit die­se Öff­nung funk­tio­niert, müs­sen aber auch die Foto­gra­fen Ver­ant­wor­tung mit­brin­gen. Ich ver­su­che Men­schen immer posi­tiv auf mei­nen Fotos zu zei­gen. Ich hal­te nichts davon sie in kom­pro­mit­tie­ren­den Situa­tio­nen zu zei­gen. Das kann zwar lus­tig sein, meis­tens aber nicht für den­je­ni­gen auf dem Foto. Kann der Prot­ago­nist jedoch hin­rei­chend genug über sich selbst lachen, so sol­len sol­che Bil­der auch ger­ne den Weg in die Öffent­lich­keit fin­den. Aber das ist dann Abstim­mungs­sa­che. Grund­sätz­lich sol­len die Men­schen auf mei­nen Bil­dern gut weg kom­men. Jour­na­lis­mus und Doku­men­ta­ti­on möch­te ich aus­sen vor las­sen, denn das ist ein ande­rer Schnack.

In den USA sieht das mei­nes Wis­sens nach anders aus. Dort heisst “Öffent­lich” auch wirk­lich noch öffent­lich. Wer auf der Stras­se rum­rennt, muss auch damit rech­nen foto­gra­fiert und ver­öf­fent­licht zu wer­den. Das ist ein kras­ser Gegen­satz, der dem Deut­schen erst ein­mal bit­ter auf­stösst, ihn aber nicht davon abhält in die USA zu rei­sen. Auch wenn man hier weni­ger recht­li­che Pro­ble­me zu fürch­ten hat als bei uns, so ist hier natür­lich umso mehr die Ver­ant­wor­tung des Foto­gra­fen gefragt.

Nun war ich vor eini­gen Wochen in Grie­chen­land. Ich habe kei­ne Ahnung wie das Recht in Grie­chen­land aus­sieht. Ich habe aber dort eine Men­ta­li­tät erlebt, die das Foto­gra­fen­herz höher schla­gen lässt. Sobald die Men­schen dort die Kame­ra gese­hen haben, fin­gen sie an zu lächeln. Es wur­den Türen geöff­net, wir wur­den her­ein gebe­ten, man hat uns ein­ge­la­den zu foto­gra­fie­ren. Die Men­schen dort freu­en sich über schö­ne Fotos. Foto­gra­fiert man jeman­den unbe­merkt und er bekommt es mit, so lächelt er und grüsst.

Ich möch­te das Recht am eige­nen Bild nicht grund­sätz­lich in Fra­ge stel­len. Es ist schon ganz gut, dass es sowas gibt. In Zei­ten von Face­book soll­te man sich Gedan­ken dar­über machen wo die eige­ne Fres­se erscheint. Den­noch wür­de ich mir wün­schen, dass das die­ses Recht nicht so extrem aus­ge­lebt wird, wie es mir manch­mal erscheint. Es ist zu scha­de um die Street Foto­gra­fie. Ich kann das Gesetzt nicht ändern, ich kann es aber in die­sem Fall beein­flus­sen, indem ich den Kame­ras ande­rer Foto­gra­fen mit einem Lächeln ent­ge­gen gehe und einer Ver­öf­fent­li­chung grund­sätz­lich posi­tiv gegen­über ste­he. Viel­leicht ändert sich ja irgend­wann ein­mal die brei­te Ein­stel­lung und die Street Foto­gra­fie in Deutsch­land wird salonfähig.

Gastkommentar von Marcus Antonius Hoffmann

Um etwas recht­li­chen Back­ground in die Geschich­te zu bekom­men, habe ich mei­nen befreun­de­ten Rechts­an­walt Mar­cus Anto­ni­us Hoff­mann gebe­ten einen Kom­men­tar zum The­ma “Recht am eige­nen Bild” zu schrei­ben. Das hat er dann auch getan und ich fin­de es toll Euch neben mei­ner per­sön­li­chen Mei­nung auch noch etwas juris­ti­sches Fun­da­ment mit­ge­ben zu können.

Darf ich die­ses Foto machen? Darf ich die­ses Foto ver­öf­fent­li­chen? Die Rechts­la­ge zur Foto­gra­fie ist erstaun­lich kom­plex und viel­schich­tig, die Recht­spre­chung zu dem The­ma fast unüber­schau­bar. Jedes Fotos ist anders. Jede Auf­nah­me ist, juris­tisch betrach­tet, einer der berühm­ten “Ein­zel­fäl­le”.

Grund­sätz­lich muss man bei der recht­li­chen Bewer­tung unter­schei­den zwi­schen Sach- und Per­so­nen­auf­nah­men einer­seits sowie zwi­schen dem Anfer­ti­gen eines Fotos und der Ver­öf­fent­li­chung ande­rer­seits. Bei der Street­fo­to­gra­fie hat man nun in der Regel mit Auf­nah­men zu tun, die Sze­nen auf der Stra­ße ein­fan­gen, also Sachen und Per­so­nen abbil­den. Dadurch wird die Beur­tei­lung der Rechts­la­ge sehr schnell sehr komplex.

Anfer­ti­gen und ver­öf­fent­li­chen von Sachaufnahmen

Sach­auf­nah­men (Archi­tek­tur, Natur, Tie­re usw.) darf man grund­sätz­lich anfer­ti­gen, es sei denn, dass eine Aus­nah­me gilt (Haus­recht, Urhe­ber­recht, Pri­vat­sphä­re). Das setzt sich beim Ver­wer­ten fort: Eine Sach­auf­nah­me, die man recht­mä­ßig anfer­ti­gen darf, kann danach auch ver­wer­tet wer­den. Umge­kehrt braucht man für die Ver­öf­fent­li­chung von Auf­nah­men, deren Anfer­ti­gung schon nicht gestat­tet war, natür­lich eine (zusätz­li­che) Genehmigung.

Anfer­ti­gen von Personenaufnahmen

Bei Per­so­nen­auf­nah­men ist es grund­sätz­lich umge­kehrt. Sie dür­fen nicht frei ange­fer­tigt wer­den, es sei denn, dass eine Aus­nah­me gilt. Der Pra­xis­tipp ist des­halb, sich immer eine Ein­wil­li­gung für Fotos zu holen, auf denen Per­so­nen abge­bil­det sind. Eine Ein­wil­li­gung ist übri­gens eine vor­he­ri­ge Zustim­mung, also vor dem Anfer­ti­gen des Fotos. Zwar ist eine Ein­wil­li­gung auch durch schlüs­si­ges Ver­hal­ten mög­lich, zum Bei­spiel wenn das Modell in die Kame­ra lächelt. Das alles ist für die Street­fo­to­gra­fie aber natür­lich nicht son­der­lich hilf­reich. Man muss sich also anders helfen.

Ver­öf­fent­li­chen von Personenaufnahmen

Dabei ist eine Beson­der­heit bei der recht­li­chen Bewer­tung von Per­so­nen­auf­nah­men nütz­lich: Ein Per­so­nen­fo­to, das ver­öf­fent­lich wer­den darf, darf näm­lich auch ange­fer­tigt wer­den. Es reicht also in ers­ter Nähe­rung aus, sich mit der Zuläs­sig­keit der Ver­öf­fent­li­chung zu befassen.
Lei­der ist das gesetz­lich sehr restrik­tiv gere­gelt. Abge­se­hen von ein paar gesetz­li­chen Aus­nah­men dür­fen Per­so­nen­auf­nah­men ohne Ein­wil­li­gung nie ver­öf­fent­licht wer­den. Das ist Aus­fluss des “Rechts am eige­nen Bild”, einem beson­de­ren Per­sön­lich­keits­recht. Es ist in § 22 Kunst­ur­he­ber­ge­setz (“KUG”) gere­gelt und ent­steht, wenn es sich bei dem Foto um ein “Bild­nis” der Per­son han­delt und sie auf dem Foto “erkenn­bar” ist. Dabei ist die Recht­spre­chung sehr groß­zü­gig. Ein Bild­nis liegt bereits dann vor, wenn eine Per­son ganz oder teil­wei­se abge­bil­det ist. Erkenn­bar­keit ist gege­ben, wenn man irgend­wie ermit­teln kann, wer die ganz oder teil­wei­se abge­bil­de­te Per­son auf dem Foto ist. Das kann sich aus der Sze­ne, dem Kon­text oder auch aus erkenn­ba­ren per­sön­li­chen Merk­ma­len (Täto­wie­rung) erge­ben. Geht man also ein­mal davon aus, dass auf einem “Street­fo­to” immer auch in irgend­ei­ner Form Per­so­nen abge­bil­det sind, und zwar immer in einem erkenn­ba­ren Kon­text, kann man unter­stel­len, dass die aller­meis­ten die­ser Fotos tat­säch­lich Bild­nis­se von Per­so­nen darstellen.

Liegt jetzt kei­ne der gesetz­lich gere­gel­ten Aus­nah­men vom Recht am eige­nen Bild vor, ist schon das Foto­gra­fie­ren an sich nicht gestat­tet, und eine Ver­öf­fent­li­chung der Fotos ist unzulässig.

Gesetz­li­che Gestattungen

Wie also sehen die­se gesetz­li­chen Aus­nah­men aus? Sie sind in § 23 KUG gere­gelt und rela­tiv über­schau­bar. Danach dür­fen ohne Ein­wil­li­gung ver­brei­tet werden:

  • Bild­nis­se aus dem Bereich der Zeitgeschichte
  • Bil­der, auf denen die Per­so­nen nur als Bei­werk neben einer Land­schaft oder sons­ti­gen Ört­lich­keit erscheinen
  • Bil­der von Ver­samm­lun­gen, Auf­zü­gen und ähn­li­chen Vor­gän­gen, an denen die dar­ge­stell­ten Per­so­nen teil­ge­nom­men haben
  • Bild­nis­se, die nicht auf Bestel­lung ange­fer­tigt sind, sofern die Ver­brei­tung oder Schau­stel­lung einem höhe­ren Inter­es­se der Kunst dient.

Ohne die­se Aus­nah­men im Ein­zel­nen zu ver­tie­fen, wird man doch sagen kön­nen, dass sie für Street­fo­to­gra­fie in der Regel nicht anwend­bar sein wer­den. Die Stra­ßen­mu­si­ker oder der Pas­sant vor dem Laden sind kei­ne zeit­ge­schicht­li­chen Ereig­nis­se. Die Per­so­nen sind aber zen­tra­les Ele­ment der Bild­ge­stal­tung und daher kein Bei­werk. Eine Ver­samm­lung ist auch nur sel­ten Gegen­stand von Street­fo­to­gra­fie im Sin­ne von § 23 KUG, das greift eher bei Repor­ta­ge­fo­to­gra­fie, und die vier­te Aus­nah­me spielt in der Pra­xis kaum eine Rol­le, auch wenn sie gera­de bei nicht-kom­mer­zi­el­ler Ama­teur-Street­fo­to­gra­fie aus­nahms­wei­se viel­leicht zu Anwen­dung kom­men kann.

Fazit

Das, was gemein­hin als “Street­fo­to­gra­fie” bezeich­net wird, ist nach deut­schem Recht in prak­tisch allen Fäl­len unzu­läs­sig. Schon das Foto­gra­fie­ren dürf­te meis­tens nicht gestat­tet sein. Eine recht­mä­ßi­ge Ver­öf­fent­li­chung schei­det aber prak­tisch immer aus.

Ein­zi­ge Lösung: Wo kein Klä­ger, da kein Rich­ter. Wenn also alle etwas ent­spann­ter damit umge­hen, drau­ßen auf der Stra­ße foto­gra­fiert zu wer­den, kann Street­fo­to­gra­fie auch in Deutsch­land funktionieren.

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36 Gedanken zu „Mein Recht am Bild lasse ich mir nicht nehmen“

  1. Inter­es­san­ter Bei­trag. Vor allem weil ich mich ges­tern den Ent­schluss gefasst habe etwas mehr auch in Rich­tung Street­fo­to­gra­fie zu machen.

    Jetzt stellt sich mir die Fra­ge. Ist jemand von hin­ten erkenn­bar? Oder wenn man nur eine Sil­hou­et­te fotografiert?

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    • Hal­lo Andreas,
      ich den­ke es ist so, wie schon im Bei­trag beschrie­ben. Wenn ich jeman­den in einer, für ihn nicht unan­ge­neh­men oder pein­li­chen Situa­ti­on foto­gra­fie­re, wird der­je­ni­ge im Zwei­fels­fall kaum dage­gen vor­ge­hen. Ins­be­son­de­re nicht wenn er nur teil­wei­se zu erken­nen ist.
      Gruß
      Arno

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    • Die Rechts­spre­chung ist hier recht ein­deu­tig: Sobald eine Per­son ein­deu­tig erkenn­bar ist (das kann die kom­plet­te Per­son, das Gesicht, oder viel­leicht ein ein­deu­ti­ges Tatoo, usw. sein) dann gel­ten bereits die obi­gen Regeln. “Nur von hin­ten kann in einem Fall ok, im ande­ren bereits zu deut­lich sein. Ja - in Deutsch­land ist es etwas komplizierter…
      Gruß
      Bernd

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  2. Stim­me Dir da wei­tes­ge­hend zu, drü­ben bei kwer­feld­ein gibt’s auch einen guten Arti­kel dazu: http://kwerfeldein.de/2012/08/30/streetfotografie/
    Ansons­ten natür­lich wei­ter­hin ein aktu­el­les The­ma, wobei die Bri­sanz eigent­lich schon immer in der Street­fo­to­gra­fie vor­han­den war; und das öffent­li­che Leben schon immer von so man­cher Para­do­xie geprägt.

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  3. Wow, Du hast hier mei­ne “Ängs­te” hin­sicht­lich der von mir sehr geschätz­ten Street­fo­to­gra­fie per­fekt zusam­men gefasst. Und lei­der auch die Grün­de, war­um ich die­se Foto­gra­fie im Grun­de nie betrei­be. Wie es scheint, gibt das Gesetzt auch nicht eben viel Spielraum. 

    Das Gesetzt ist das eine, viel wich­ti­ger fin­de ich aber die von Dir oft beschrie­ben Situa­ti­on, dass Men­schen hier in Deutsch­land einem Foto­gra­fen in der Zwi­schen­zeit mit einem Grund­miss­trau­en begeg­nen. Ich glaub, da haben wir Deut­sche eine gewis­se Paranoia.

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  4. Ist wirk­lich eine blö­de Sache. Foto­gra­fie ist für mich nur ein Hob­by. Ich ver­öf­fent­li­che eigent­lich nur im Freun­des­kreis und nicht online. Ich bin auch erst seit knapp einem Jahr ernst­haf­ter dabei. Aber ich habe schon eini­ges an Aus­ein­an­der­set­zun­gen des­we­gen gehabt. Meist sogar ohne dass die Leu­te auf den Fotos waren, z.B. beim Ablich­ten von Gebäu­den. Kon­kre­tes Bei­spiel: Ein ziem­lich unfreund­lich arti­ku­lier­tes “Was soll das denn wer­den!” von einer Dame, die dach­te, ich wür­de sie foto­gra­fie­ren. Sie war nicht­mal im Bild…

    Häu­fig den­ken die Leu­te bei Hob­by­fo­to­gra­fen schon an Jour­na­lis­ten, sobald sie eine SLR sehen. So wur­de ich im Zoo mit mei­ner klei­nen Canon 700D und KIT-Lin­se schon gefragt, ob ich für ein Maga­zin arbei­te. Teils mit posi­ti­vem Feed­back aber auch teil­wei­se gleich mit einer gewis­sen Abnei­gung… Eini­ge Leu­te bekom­men dann sehr schnell Angst, was man mit dem Foto alles machen könnte.

    Mein Vater ist Leh­rer. Sei­ne Schu­le ver­zich­tet mitt­ler­wei­le auf jeg­li­che Ver­öf­fent­li­chung von Fotos, da es eini­ge Schu­len gibt, die dadurch Pro­ble­me mit Eltern bekom­men haben.

    Soweit ich weiß ist übri­gens bereits das Foto­gra­fie­ren von Frem­den ohne vor­aus­ge­hen­de Ein­wil­li­gung ille­gal. Ich sehe mich in die­ser Ansicht im Gast­kom­men­tar von Mar­cus Anto­ni­us Hoff­mann auch bestä­tigt. Mei­nes Wis­sens kann es theo­re­tisch bereits zu Juris­ti­schen Pro­ble­men kom­men, wenn auf dem Bild ein Logo oder Außen­wer­bung abge­bil­det ist. Es sich dabei streng genom­men um eine Ver­let­zung des Urheberrechts.

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  5. Sehr schö­ner Artikel! 

    Bis die­ses den­ken bei allen ankom­men wird, dau­ert es aber bestimmt noch Ewigkeiten.

    Ein Freund und ich wur­den vor ein paar Wochen in einem öffent­lich Park ange­me­ckert, wir sol­len doch das Foto­gra­fie­ren unter­las­sen, da er sich als Besu­cher beläs­tigt fühl­te und mit der Aus­sa­ge kam “Am Ende bin ich noch auf einem Bild drauf und bekomm’ es nicht mit!”

    Dabei war die Kame­ra wenn nur auf das Model gerich­tet. Wenn die Men­ta­li­tät in Grie­chen­land so ist, soll­te ich echt mal nen län­ge­ren Tripp dort­hin machen!

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  6. Wenn man sich dann mal die­sen Arti­kel durchliest: 

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verboten-ja-Entschaedigung-nein-Zufaelliges-Bikinifoto-haette-nicht-gedruckt-werden-duerfen-2193959.html

    Dann fra­ge ich mich, was kann schon pas­sie­ren wenn ich ein unver­fäng­li­ches Street­photo­gra­phy Bild auf mei­nem blog ver­öf­fent­li­che? Oder gar auf einer Aus­stel­lung presentiere? 

    Ver­mut­lich wird die Stra­fe höher aus­fal­len weil ich nicht die Bild bin…

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  7. Ich war mehr­mals in Indi­en unter­wegs. Da gab es über­haupt kei­ne Pro­ble­me beim Foto­gra­fie­ren. Im Gegen­teil: die Inder kamen auf mich zu und woll­ten meist mit der kom­plet­ten Fami­lie foto­gra­fiert wer­den. Wenn ich ihnen das Foto dann zeig­te, hat­ten sie ihren Spaß dar­an. Väter kamen auch oft und woll­ten, dass ich ihre Kin­der foto­gra­fie­re und waren sehr stolz, wenn sie das Foto sahen. Aller­dings habe ich die­se Fotos nicht ver­öf­fent­licht. Gera­de bei Kin­dern soll­te man sen­si­bel damit umge­hen. Für mich sind schö­ne Erinnerungen.

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    • Das kann ich so nur unter­schrei­ben bzw. bestä­ti­gen. Nur das es mir auf den Phil­ip­pi­nen so ging.

      Das schöns­te waren dann immer die wirk­lich glück­li­chen Gesich­ter, wenn man den Men­schen die Bil­der auf der Kame­ra gezeigt hat.

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  8. Dan­ke Pad­dy für den super Arti­kel! Du sprichst mir aus dem Her­zen, denn ich foto­gra­fie­re am liebs­ten Men­schen auf der Stras­se. In den USA, Ita­li­en, Indi­en und Nepal habe ich wirk­lich super Erfah­run­gen gemacht und habe über die Foto­gra­fie wirk­lich einen Draht zu den Men­schen ent­wi­ckeln kön­nen. Die Kame­ra war ein Tür­öff­ner und nicht wie in Deutsch­land ein Schloss. Es gibt aller­dings auch in Deutsch­land sehr gute Stras­sen­fo­to­gra­fen, wel­che ein­fach ihrer Kunst nach­ge­hen. Zwar könn­te man belangt wer­den, aber es muss sich hier auch erst ein­mal ein Klä­ger finden.

    Antworten
  9. Man muss sich vor Augen hal­ten, wel­che Inten­tio­nen hin­ter der dies­be­züg­li­chen Rechs­set­zung- und spre­chung eigent­lich ste­hen. Der “klei­ne” ( sag’ ich mal ein­fach so ) Street-Foto­graf steht da nur bedingt im Fokus. In ers­ter Linie geht es um das unlieb­sa­me Foto­gra­fie­ren und des­sen Fol­gen. Der Grund­ge­dan­ke ist schließ­lich der, dass die Auf­nah­me dem Ein­fluss­be­reich des Foto­gra­fier­ten ent­zo­gen ist. Was mit dem Bild pas­siert ( falls er es über­haupt bemerkt ) kann er nicht wis­sen. In digi­ta­len Zei­ten hat das eine weit­aus grö­ße­re Facet­te. Smart­phones sind schließ­lich stän­dig mit dem Netz ver­bun­den. Dass der Gesetz­ge­ber davor schüt­zen möch­te, darf nicht gleich als nega­tiv betrach­tet wer­den. Die Kehr­sei­te davon ist, dass durch die Über­re­gu­la­ti­on der oben erwähn­te Street Pho­to­grapher zumin­dest in einer recht­li­chen Grau­zo­ne wandert. 

    Bis vor Kur­zem war zumin­dest in der Öster­reich noch ver­brei­te­te Mei­nung, dass das Foto­gra­fie­ren an sich unpro­ble­ma­tisch ist. Soweit so gut. In einem dies­be­züg­li­chen Urteil von 2013 hat sich der Obers­te Gerichts­hof damit näher aus­ein­an­der­ge­setzt und auf die deut­sche Recht­spre­chung ver­wie­sen. Ich habe das The­ma in einem län­ge­ren Blog­ar­ti­kel zusam­men­ge­fasst und bin zu einem durch­aus posi­ti­ven Schluss gekom­men ( der vor­be­halt­lich auch auf die Situa­ti­on in Deutsch­land zu pas­sen scheint ). Die zwi­schen­mensch­li­che Ebe­ne spielt die viel schwer­wie­gen­de­re Rol­le ( und so soll­te das auch sein ). Wer sich in ande­re rein­ver­set­zen kann und gewis­se Gren­zen akzep­tiert und ein­hält, dem ste­hen auch recht­li­che Hür­den nur bedingt ent­ge­gen. Und wenn man mal an den Einen gerät, der etwas zu meckern hat .. reden kann man immer noch.

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  10. Dan­ke für den Arti­kel - inter­es­sant wäre auch der Aspekt, den der ande­re Micha­el genannt hat - Aus­sen­wer­bung und Logos (im nicht kom­er­zi­el­len Kontext),
    aber das gehört ja eher zum Bereich Pan­ora­ma­frei­heit und wäre sicher einen wei­te­ren Arti­kel wert 🙂

    Was ich ger­ne noch näher erläu­tert bekom­men hät­te, ist die vier­te Ausnahme:
    “Bild­nis­se, die nicht auf Bestel­lung ange­fer­tigt sind, sofern die Ver­brei­tung oder Schau­stel­lung einem höhe­ren Inter­es­se der Kunst dient.”

    Fängt natür­lich an mit der Defi­ni­ti­on von Kunst all­ge­mein und endet im spe­zi­el­len bei der Fra­ge: Was ist ein höhe­res Inter­es­se (bzw. wer defi­niert die­ses höhe­re Inter­es­se wiederum)?

    Grund­sätz­lich kann ich aber auch nur für einen ent­spann­te­ren Umgang plä­die­ren, und freue mich immer wie­der über vie­le Asia­ten auf den Stras­sen - die dann ger­ne noch­mal in die Kame­ra winken…

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  11. Ich habe mal in einem gro­ßen deutsch spra­chi­gen Forum, bei dem vie­le “Street­fo­to­gra­fen” ähn­li­cher Mei­nung waren, ein Expe­ri­ment gemacht.
    Ich bat die­se Leu­te mir Fotos von sich, dem Part­ner und den Kin­dern zu schi­cken. Dabei hat­ten sie noch den Vor­teil, dass sie die Bil­der selbst aus­su­chen durf­ten, was den meis­ten Foto­gra­fier­ten auf der Stra­ße nicht ver­gönnt ist.
    Ich habe also qua­si “Street­fo­to­gra­fie” simuliert. 

    Ratet mal, wie vie­le Bil­der ich bekam. Ziem­lich genau 0,0.
    Da wird meis­tens mit zwei­er­lei Maß gemes­sen. Den die meis­ten “Street­fo­to­gra­fen” wol­len eben­so wenig, dass frem­de Men­schen frei über Bil­der von einem selbst oder der Fami­lie verfügen. 

    Man kann ja die bes­ten Absich­ten haben, der Foto­gra­fier­te kann das dem Foto­gra­fen nicht an der Nasen­spit­ze ansehen.

    Antworten
    • Inter­es­sant, Dein Bei­tag, da wird dann doch mit zwei­er­lei Masss gemessen..
      Beson­ders kri­tisch fin­de ich die Dis­kus­si­on unter dem Aspekt, dass vie­le foto­gra­fen, egal was sie foto­gra­fie­ren, auf ihr Urhe­be­recht pochen und sich echauf­fie­ren, wenn die Men­schen der Stras­se das Foto nut­zen moechten.

      Antworten
    • Exakt so ist es, was mich auch ein biss­chen auf­regt. Es wird abso­lut mit zwei­er­lei Maß gemes­sen. Die Leu­te, die sich auf der einen Sei­te dar­über beschwe­ren, dass sie kei­ne Bil­der ver­öf­fent­li­chen dür­fen, regen sich auf der ande­ren Sei­te auf, wenn ihre “Daten” im Inter­net fin­den. Dabei ist das nichts ande­res: Das Recht am eige­nen Bild ist nichts ande­res als eine Aus­prä­gung des all­ge­mei­nen Per­sön­lich­keits­rechts. Das­sel­be Recht gewährt uns auch das Recht an unse­ren eige­nen Daten. Wer also möch­te, dass ande­re Leu­te auf ihr all­ge­mei­nes Per­sön­lich­keits­recht ver­zich­ten, soll­te als leuch­ten­des Vor­bild vor­an­ge­hen und immer brav bei allen Gewinn­spie­len mit­ma­chen, die Adres­sen sam­meln, ihre Daten bei Face­book offen online stel­len, Apps am Han­dy das Daten­sam­meln ermög­li­chen etc.

      Per­sön­li­che Daten sind die Wäh­rung des 21. Jahr­hun­derts. Wer damit nicht ver­ant­wor­tungs­voll umgeht, wird - wie bei Geld auch - irgend­wann ziem­lich arm sein.

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  12. Hal­lo! Vie­len Dank für den wahr­haft gut geschrie­be­nen Bericht! Lei­der ist die her­aus­ra­gen­de Street Pho­to­gra­phy nicht sel­ten die emo­tio­nal anspre­chends­te Foto­gra­fie. Das sind Momen­te purer Ehr­lich­keit und Zeich­nun­gen inners­ter Per­sön­lich­keit. Vie­le groß­ar­ti­ge Arbei­ten wür­de es gar nicht geben, zumin­dest wenn die Recht­spre­chung das Zep­ter führt. Ich mag die­se unge­stell­te, ehr­li­che und tief emo­tio­na­le Foto­gra­fie, aber erken­ne auch die Pro­ble­ma­tik! Natür­lich wäre das sen­si­ble, äst­ethi­sche Arbei­ten des Licht­nild­ners stets wün­schens­wert! Wenn man allei­ne an die oft scho­nungs­lo­se doku­men­ta­risch, kri­ti­sche Foto­gra­fie denkt. Die­se scho­ckiert und ern­tet zugleich! Ein Lächeln, ein Wei­nen…! LG Nico­le - eine Lieb­ha­be­rin der lei­sen, ehr­li­chen Moment Fotografie!

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  13. Dan­ke Pad­dy für die­sen Arti­kel. Lei­der scheint es in Deutsch­land tat­säch­lich so zu sein wie Magis­tus es schon geschrie­ben hat. „Das Gesetz ist das eine, viel wich­ti­ger fin­de ich aber die von Dir oft beschrie­ben Situa­ti­on, dass Men­schen hier in Deutsch­land einem Foto­gra­fen in der Zwi­schen­zeit mit einem Grund­miss­trau­en begeg­nen. Ich glaub, da haben wir Deut­sche eine gewis­se Paranoia“.
    Angst davor, dass jemand mit dem Foto” irgend­ei­nen Schind­lu­der treibt mit Pho­to­shop oder so” hat mir jemand auf der Stra­ße gesagt. Ich foto­gra­fie­re ein Paar im Foto­auf­trag vor dem Rat­haus in Lübeck, klopft mir einer auf die Schul­ter und sagt mir das dür­fe ich nicht und er will nicht auf dem Foto sein. Er saß vor­her zwei Meter ent­fernt auf einer Bank. Rie­sen Dis­kus­si­on, wegen Per­sön­lich­keits­rech­te usw. Ich zeig­te ihm das Er gar nicht auf dem Bild war, aber das hat­te jetzt kei­nen Sinn mehr, da er jetzt so laut war, dass wir die­se Akti­on abre­chen muss­ten, sehr zum Leid­we­sen von mei­nen Auf­trag­ge­bern. Genau­so bei einem Auf­trag im Kin­der­gar­ten wur­de vor­her von der KIGA- Lei­tung mit Rund­brief an die Eltern infor­miert. Auf dem Grup­pen­fo­to waren dann 8 Kin­der nicht drauf, weil die Eltern das nicht woll­ten. Spä­ter beschwer­ten sich dann noch Eltern bei mir und der KIGA- Lei­tung, dass sie ohne Bei­sein der Eltern kei­ne Fotos von ihrem Kind gemacht wer­den darf. Letzt­end­lich hat der KIGA den Auf­trag stor­niert, weil sie dar­auf kei­ne Lust mehr hatten.
    In Ita­li­en habe ich die­se Pro­ble­me nicht. Ich zei­ge an das ich foto­gra­fie­ren will, für mei­nen Rei­se­blog und bekom­me ein Nicken oder ande­re freund­li­che Ges­ten. Danach schau­en wir uns das Foto an noch ein freund­li­ches Schul­ter­klop­fen und schon geht es weiter.

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  14. Gam­ba­Jo trifft es mei­ner Mei­nung nach gut: soll­te es nicht für Jeder­mann (Foto­gra­fen fal­len auch in die­se Kate­go­rie) selbst­ver­ständ­lich sein, die Rech­te eines jeden ande­ren zu ach­ten und zu wah­ren? “Recht” bedeu­tet hier Rück­sicht­nah­me, Respekt und Ach­tung des Wohl­be­fin­dens eines Mitmenschen.
    Wie Pad­dy schon an ande­rer Stel­le erwähn­te, gibt er auch kein Bild her­aus bzw. löscht es, wenn jemand auf einem Foto unvor­teil­haft dar­ge­stellt wird.
    Was ist so schlimm dar­an, VOR dem foto­gra­fie­ren evtl. abge­lich­te­te Per­so­nen um Erlaub­nis zu bit­ten bzw. falls die Situa­ti­on das nicht erlaubt, hin­ter­her das Foto zu zei­gen und das ok einzuholen?
    Ich fin­de das selbst­ver­ständ­lich und zum guten Ton eines seriö­sen Foto­gra­fen gehö­rend. Ich gehö­re aber auch zu den Zeit­ge­nos­sen, die es nicht ok fin­den, daß die eige­nen Freun­de z.B. whats­app nut­zen und damit auto­ma­tisch und ohne mein Ein­ver­ständ­nis mei­ne Kon­takt­da­ten auf die Ser­ver einer mir unlieb­sa­men Fir­ma hoch­la­den. Das ist zwar ein ande­res The­ma, aber im Prin­zip doch wie­der das Glei­che. Man könn­te das Recht des einen auch ganz ein­fach umdre­hen und zur Pflicht des ande­ren machen. Spricht etwas dagegen?

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  15. Erst mal dan­ke­schön für den super Arti­kel, der so vie­le Din­ge auf den Punkt bringt.
    Aber, mit Faust kom­mend; Zwei See­len woh­nen, ach! in mei­ner Brust!
    Wie Gam­ba­Jo wei­ter oben schon andeu­te­te, sind Foto­gra­fen nicht unbe­dingt die wil­ligs­ten Foto­mo­ti­ve. Ich foto­gra­fie­re ger­ne, sehr ger­ne Menschen.
    Aber als Nichtfotograf/ Mensch und Vater gibt es Bil­der, die ich nicht ger­ne von mir und mei­nen sehr min­der­jäh­ri­gen Töch­tern a) ange­fer­tigt haben und b) noch weni­ger ver­öf­fent­licht haben möch­te. Als Bei­spiel: ich war die Woche krank, muss­te aber trotz­dem mit mei­ner 3- jäh­ri­gen bei Aldi was ein­kau­fen. Sie woll­te Gum­mi­bär­chen, bekam aber kei­ne. Fol­ge: Wut­an­fall. Mit mei­ner Erkäl­tung sah ich aus wie der letz­te Proll, neben mir ein hys­te­ri­sches Kind.
    Und so ein Foto vom mir und ihr geht dann FB rauf und run­ter, ohne dass ich was dage­gen machen kann…
    (in echt war mei­ne 10jährige dabei, ohne Wut­an­fall, aber ich sah immer noch aus wie ein besof­fe­ner Schlumpf..). Ich den­ke, der Punkt ist angekommen.
    Oder jemand macht Bil­der im Schwimm­bad (immer noch halb- öffent­li­cher Raum) von mei­ner mehr oder weni­ger beklei­de­ten 3- 8- oder 10- jäh­ri­gen. Ich verzichte.
    Ich gebe Pad­dy in der Hin­sicht recht: wenn die Foto­gra­fen etwas mehr Ver­ant­wor­tung zeig­ten, wäre das weni­ger ein The­ma - man macht ein paar Auf­nah­men, zeigt sie den abge­bil­de­ten Per­so­nen, alle Nicken und jeder geht lächelnd sei­ner Wege.
    Seit Lady Di wis­sen wir, das dies trau­ri­ger­wei­se nicht der Fall ist.
    Inter­net- Likes sind die neue Wäh­rung des 21. Jahr­hun­derts, und wenn man mit Fremd­schäm­bil­dern Klicks gene­rie­ren kann, so wird es auch gemacht - Sie­he das bereits von Pad­dy, aller­dings mit ande­rem Gedan­ken, erwähn­te USA - dort muss man erst in Ein­zel­pro­zes­sen gezielt die Her­ab­wür­di­gung der Per­son ein­kla­gen, bevor das Bild aus dem Netz genom­men wer­den kann.

    Wie schon gesagt - zwei Seelen…
    ich wür­de mir wün­schen, man wür­de mir als Foto­graf weni­ger mit Abnei­gung kom­men, wenn ich die Kame­ra aus­pa­cke. Aber als Vater und manch­mal erkäl­tungs­ge­plag­ter Aldi- Kun­de bin ich ganz froh, daß nicht jeder Horst mit Bil­dern von mir und mei­nen Kin­dern ganz frei nach eige­nem Gut­dün­ken ver­fah­ren darf.

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  16. Schon lus­tig, dass aus­ge­rech­net Foto­gra­fen, die sich gemein­hin bei ihren eige­nen Bil­dern ger­ne auf das Urhe­ber­recht bezie­hen und sich genau so ger­ne mal dar­über auf­re­gen, wenn ande­re ihre Bil­der ein­fach so kopie­ren und ver­wen­den, es nun umge­kehrt ganz selt­sam fin­den, dass es ein Recht am eige­nen Bild gibt- und das dann als typisch deutsch abtun.

    Kopf­schüt­teln­de Grüße
    Stefan

    P.S.: selt­sa­mer­wei­se kom­men die­se Argu­men­te bei Modell­ver­trä­gen nicht zum Ein­satz, wo es sich dabei doch um die sel­be Rechts­si­tua­ti­on han­delt - das Recht am eige­nen Bild eben.

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  17. Inzwi­schen ist das Leben doch mal wie­der wei­ter als die Gesetz­ge­bung: Es geht bei die­ser Fra­ge längst um Datenschutz.

    Egal ob mit DSLR oder Han­dy: Das gemach­te Foto wird evtl. sofort mit GPS-Daten ver­se­hen, auf Face­book hoch­ge­la­den und dort einer auto­ma­ti­schen Gesichts­er­ken­nung unterzogen.

    Ich muss mich also nur in einer halb­wegs tou­ris­ti­schen Gegend auf­hal­ten, und es exis­tiert online ein kom­plet­tes Dos­sier dar­über, wann ich mich wo mit wel­chen Per­so­nen gleich­zei­tig auf­ge­hal­ten habe. 

    Als Foto­gra­fier­ter kann ich nicht erken­nen, was anschlie­ßend mit mei­nem Foto pas­siert – es sei denn, der/die Fotograf/in nimmt (spä­tes­tens anschlie­ßend) Kon­takt mit mir auf, stellt sich vor, zeigt mir das Bild, erklärt mir die geplan­te Ver­wen­dung des Bil­des und holt mein Ein­ver­ständ­nis ein. Wem das zu viel Auf­wand ist, soll­te bit­te wei­ter Stei­ne, Pflan­zen und Tie­re fotografieren.

    Das Kin­der­gar­ten-Bei­spiel ist auch nicht unhei­kel: Ich weiß von einem Fall, wo ein getrenn­ter Eltern­teil eines Kita-Kin­des eine Kon­takt­sper­re hat, die­se aber stän­dig unter­läuft. Die­se Per­son darf nicht wis­sen, wo sich das Kind regel­mä­ßig auf­hält, weil dem Kind ansons­ten evtl. die Ent­füh­rung droht. Daher dür­fen kei­ner­lei Fotos von dem Kind gemacht wer­den (am bes­ten mit GPS-Daten und Gesichts­er­ken­nung, s. o.).

    Sicher ist das ein Extrem­bei­spiel – aber es ver­deut­licht sehr gut, woher die Vor­be­hal­te auch in harm­lo­se­ren Fäl­len kom­men kön­nen. Ich unter­stüt­ze das Recht am eige­nen Bild aus­drück­lich und hal­te es für selbst­ver­ständ­lich, dass Eltern bzw. erwach­se­ne Per­so­nen ein­ver­stan­den sein müs­sen, wenn sie foto­gra­fiert werden.

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  18. Pad­dy, dei­ne Betrach­tungs­wei­se emp­fin­de ich als ein­sei­tig. Jeder Foto­graf soll­te akzep­tie­ren, wenn es einer Per­son im öffent­li­chen Raum unan­gen­hem ist, foto­gra­fiert zu wer­den. Ganz unab­hän­gig, in wel­cher Situa­ti­on die Per­son sich befin­det oder wie das Bild im Nach­hin­ein ver­wen­det wird.
    Wenn du jeman­den foto­gra­fierst, bringst du ihn in eine pas­si­ve Rol­le (fast schon “Opfer-Rol­le”) und das soll­te nie­mand akzep­tie­ren müssen.
    Hier darf man nicht ein­fach eine pau­scha­le Aus­sa­ge tref­fen a la “Der soll sich nicht so anstellen”.

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  19. Guter Bei­trag, dan­ke Pad­dy dafür, die­ses The­ma in einem Pos­ting mal wie­der aufzugreifen. 

    Eine klei­ne Ergän­zung möch­te ich den Aus­füh­run­gen des Kol­le­gen aber noch anhän­gen: Wer sich inten­siv mit der Street-Fofo­to­gra­fie beschäf­tigt und des­sen Bil­der eine gewis­se schöp­fe­ri­sche Gestal­tungs­leis­tung erken­nen las­sen, hat für den sta­tis­tisch wenig wahr­schein­lich ein­tre­ten­den Fall einer Abmah­nung mit Unter­las­sungs­ver­pflich­tung durch­aus Chan­cen, sich auf den Aus­nah­me­tat­be­stand in § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG beru­fen zu kön­nen. Danach sind Street­auf­nah­men dann auch ohne Ein­wil­li­gung des Abge­lich­te­ten zuläs­sig, wenn sie einem höhe­ren Inter­es­se der Kunst die­nen und die berech­tig­ten Inter­es­sen des Abge­bil­de­ten nicht ver­let­zen. Davon kann regel­mä­ßig dann aus­ge­gan­gen wer­den, wenn die Per­so­nen nicht in einer lächer­li­chen Pose oder Situa­ti­on und/oder in einer Not­la­ge dar­ge­stellt werden. 

    Grund­sätz­lich ist die­ser Aus­nah­me­tat­be­stand stets bezo­gen auf den kon­kre­ten Ein­zel­fall zu prü­fen und zu ent­schei­den, wer aber die­se Regeln beher­zigt und die Bil­der auch nicht kom­mer­zi­ell zum Ver­kauf anbie­tet, mini­miert das Risi­ko bei der Street­fo­to­gra­fie mit dem Gesetz in Kon­flikt zu geraten. 

    Als Bei­spiel grei­fe ich mal den Street­fo­to­gra­fen Tho­mas Leu­thard her­aus, der in sei­nem Gen­re durch­aus künst­le­risch arbei­tet und mit sei­nen Wer­ken kei­ne kom­mer­zi­el­len Inter­es­sen ver­folgt. Nun schon seit eini­gen Jah­ren, ohne mit dem Gesetz in Berüh­rung gekom­men zu sein.

    Street­fo­to­gra­fie mit künst­le­ri­schem Aspekt hat auch in Deutsch­land eine Daseins­be­rech­ti­gung und nie­mand soll­te sich ent­mu­ti­gen las­sen, sei­ner Krea­ti­vi­tät nach­zu­ge­hen, wenn die klei­nen Regeln beher­zigt werden.

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    • Ich war neu­lich auf einem Work­shop zum The­ma Street Foto­gra­fie und der Work­shop Lei­ter hat die­sen von dir erwähn­ten Aus­nah­me­tat­be­stand fast schon als allei­ni­ge Begrün­dung her­aus­ge­stellt, dass damit Street Foto­gra­fie in Deutsch­land eben nicht so kom­pli­ziert sei. Er hat uns Teil­neh­mern Mut zur Tat gemacht und sag­te, wenn wir, die Inter­es­se an die­sem Gen­re haben, nicht auf die Stras­se gehen und posi­tiv mit die­sem The­ma umge­hen, wer dann?! Fas­zi­nie­rend fand ich auch den Grund­satz den er lehr­te, nie, nie und wirk­lich nie­mals jeman­den in einer kom­pro­mit­tie­ren­den Situa­ti­on zu foto­gra­fie­ren. Eigent­lich selbst­ver­ständ­lich. Und ein abso­lu­tes Tabu war für ihn Obdach­lo­se, bzw. Mit­bür­ger, die auf der Stras­se leben zu foto­gra­fie­ren. Er ging sogar soweit, dass er wohl ein­mal einen Work­shop Teil­neh­mer spon­tan aus dem Kurs schmiss und ihm die Kurs­ge­bühr zurück­zahl­te, weil er sich eben nicht dar­an hielt. Wie gesagt, ich den­ke auch, wenn wir posi­tiv und offen mit die­sem The­ma umge­hen, sowohl als Foto­gra­fen, als auch als Foto­gra­fier­te auf der Stras­se, kann sich viel­leicht die Kunst­form Street Foto­gra­fie in Deutsch­land noch wei­ter eta­blie­ren. Ich jeden­falls wünsch­te mir das sehr.

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  20. Hal­lo,
    sehr inter­es­san­te Beiträge.
    Ich den­ke, dass trotz Gesetz­ge­bung, vie­le inter­es­san­te street­fo­tos ent­ste­hen und auch zum Teil ver­öf­fent­licht wer­den (fli­cker, Face­book, etc. - nach dem Mot­to ‘wo kein Rich­ter, da …).
    Mit wel­chen Kon­se­quen­zen muss man rech­nen, wenn dann dich ein Klä­ger auftaucht?
    Bin auf eure Mei­nung / wis­sen gespannt.
    VG Dirk
    P. S. Selbst­ver­ständ­lich müs­sen Wer­te beach­tet werden

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  21. Ja, die Street­fo­to­gra­fie kann hei­kel sein, sogar in Öster­reich! Bin seit einer Wei­le mit Zeit­raf­fer­auf­nah­men für eine Doku über Inns­bruck beschäf­tigt (bei Inter­es­se “Inns­bruck im Zeit­raf­fer” goog­len). Mei­ne Erlebnisse: 

    Der Vor­stand einer Bank hat den Sicher­heits­dienst zu mir geschickt, nach­dem der sich ver­ge­wis­sert hat, dass das Bank­ge­bäu­de kaum sicht­bar ist, war alles okay und ich muss­te die 500 Fotos nicht löschen. Ein radeln­der Stu­dent dach­te, ich wäre von der Poli­zei und foto­gra­fie­re Rad­ler, die gegen die Ein­bahn­stra­ße fah­ren. Auto­fah­rer wur­den ver­un­si­chert, denn mei­ne Kame­ra könn­te ja ’ne Radar­fal­le sein! Fort­set­zung folgt bestimmt…

    Mei­ne Vor­ge­hens­wei­se: Ein Foto ist sel­ten eine Aus­ein­an­der­set­zung wert (im Zwei­fels­fal­le lie­ber löschen), auf kom­pro­mit­tie­ren­de Situa­tio­nen ach­ten, schnell und dis­kret vor­ge­hen und als männl. Foto­graf von Kin­der­spiel­plät­zen fernhalten!

    Aber wie so oft kom­men die Leu­te nur mit Reden zusam­men. Mit Fra­gen oder einer kur­zen Erklä­rung, was man da tut, bin ich bis­lang am Wei­tes­ten gekom­men. O.g. Sicher­heits­dienst hat mir z.B. ange­bo­ten, beim Bank­vor­stand spon­tan um eine Dreh­ge­neh­mi­gung anzusuchen! 🙂

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  22. Es gibt sehr gut gemacht Street Pho­to­gra­phy ich bin ein gro­ßer freund von
    den Fotos von Elliott Erwitt und auch Hen­ri Car­tier-Bres­son eini­ges von Saul Lei­te mag ich auch. 

    Weit­ge­hend hal­te ich von Stra­ßen­fo­to­gra­fie NICHTS! 

    (ok ich habe einen Bild­band her­aus­ge­bracht, der zu 90% nur Street Pho­to­gra­phy ent­hält und bei dem ich recht­lich sicher­lich im grau­be­reich bin, aber die Fotos sind in Indi­en Ent­stan­den, das ist was anderes)

    Was mich an der Stra­ßen­fo­to­gra­fie stört ist, das so ziem­lich jeder der eine DSLR hat sich mal “in dem Gebiet aus­to­ben möch­te” und ich im Netz gera­de zu dem The­me eine unmen­ge von Fotos ent­de­cke die mir abso­lut nicht gefallen.
    Die Deut­sche Men­ta­li­tät ist sicher­lich nicht die auf­ge­schlos­sens­te was Foto­gra­fie betrifft. In indi­en wird man mit einer Kame­ra auch freund­lich emp­fan­gent und die Leu­te bit­te wirk­lich dar­um das man sie Foto­gra­fiert (ist mir vor ein paar Jah­ren pas­siert), da war nie­mand Fotoscheu. 

    Da wur­de ich dann auch zum Stra­ßen­fo­to­gra­fen, weil ich lachen­de Gesich­ter und span­nen­de Stra­ßen­sze­nen sehr ger­ne fotografiere. 

    In deutsch­land reizt mich Street Pho­to­gra­phy irgend­wie gar nicht.

    Schö­ner Artikel!

    Ach ja zum Rechtlichen:
    Wenn man unbe­dingt Street foto­gra­fie­ren will, dann kann man sich mit lang­zeit Belich­tun­gen und unschär­fe helfen!
    Wenn die per­so­nen nicht erkannt wer­den kön­nen greift das Per­sönlch­keit wie gesagt nicht!
    Aber auf die Idee schei­nen die wenigs­ten Foto­gra­fen zu kom­men die sich in dem Gebiet aus­to­ben wollen.

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  23. Mein Tipp: Die Olym­pus OM-D ist sooo leicht und so unauf­fäl­lig, dass es nie­mand mit­be­kommt, wenn man aus der Hüf­te knipst. Kei­ne Chan­ce für Spaßbremsen!

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  24. Um nicht recht­li­che Pro­ble­me zu bekom­men, mache ich das meist so:

    “Darf ich bit­te von dir/ihnen ein Foto machen?”

    Meist kommt dann eine Zustim­mung (Nicken o.ä.) bzw. die Fra­ge war­um und wofür ich das Foto auf­neh­men möch­te. Ich erklä­re dann kurz und erhal­te dann die Ein­wil­li­gung oder halt nicht.
    Danach ver­hal­te ich mich dann.
    --------------------
    “Wenn der Deut­sche näm­lich ein Recht hat, dann nimmt er die­ses auch wahr.”

    Man darf nicht ver­ges­sen, dass nicht alle Men­schen so frei­zü­gig oder extro­ver­tiert sind wie sich das mache Foto­gra­fen wün­schen. Vie­le möch­ten nicht unbe­dingt mit ihrem jewei­li­gen Aus­se­hen abge­lich­tet wer­den. Meschen sehen sich halt oft selbst­kri­ti­scher als es ande­re tun. Das bemer­ke ich oft schon bei eige­nen Familienfeiern.
    Zielt man unge­fragt auf einen Men­schen, wird bei ihm sofort etwas aus­ge­löst. Das kann Angst, Pein, Freu­de oder auch etwas ande­res sein. Dabei muss man ein­fach sei­ne eige­ne Absicht, auch eine posi­ti­ve, zurück­stel­len und den Gegen­über akzep­tie­ren, den­ke ich.
    Es geht die­sen Men­schen eigent­lich nicht um das Recht am Recht, son­dern eher um ihre per­sön­li­che Ein­stel­lung bzw. Mei­nung in die­ser Situation.
    Es sind halt oft Men­schen, die die Foto­gra­fie nicht als Hob­by haben.

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  25. Wenn jemand ein Foto von mir macht, kann ich zu die­sem Zeit­punkt nicht wis­sen, war­um und für wel­chen Zweck er es tut. Pad­dy sagt zwar auch, dass er kei­ne Fotos ver­öf­fent­li­chen wür­de, die jeman­den kom­pro­mit­tie­ren wür­den. Aber ist das nicht etwas sehr sub­jek­ti­ves? Was der eine als Spaß ansieht, ist für den ande­re viel­leicht schon belei­di­gend. Das kann ja schon ein eigent­lich harm­lo­ses Bild sein, auf dem jemand eine Dose Cola trinkt. Viel­leicht hat die­ser jemand kurz vor­her über Glo­ba­li­sie­rung her­ge­zo­gen und wird durch die­ses Bild nun an den Pran­ger gestellt. Da durch das Inter­net Bil­der viel schnel­ler ver­brei­tet wer­den, eine grö­ße­re Öffent­lich­keit gewin­nen und auch dau­er­haft auf­zu­fin­den sind, ist das Recht am eige­nen Bild defi­ni­tiv nichts überflüssiges.

    Die­ses Ein­dre­schen auf die Deut­schen als Spiel­ver­der­ber, kann ich nicht ganz nach­voll­zie­hen. Auf­grund der Ver­gan­gen­heit haben die Deut­schen zum The­ma Daten­schutz ein­fach ein ande­res Ver­hält­nis als Leu­te ande­rer Län­der und sehen die Sache etwas sen­si­bler. Man sieht das auch deut­lich dar­an, wie das The­ma NSA-Über­wa­chung in Deutsch­land wahr­ge­nom­men wird. Abge­se­hen davon gab es auch aus den USA schon Mel­dun­gen, dass Leu­te wegen Goog­le Glass tät­lich ange­grif­fen wur­den. Es ist also nicht ganz so, dass nur die Deut­schen “ihr Recht am eige­nen Bild” wahr­neh­men wollen.

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  26. Wah­re Wor­te. Aber ich glau­be auch, dass man eini­ge Pro­ble­me im Vor­hin­ein klä­ren kann. Ganz beliebt sind z.B. Foto­gra­fien von Men­schen, die in einem Cafe sit­zen und Zei­tung lesen. Wenn man so ein Bild gemacht hat, kann man auf die meis­ten “Opfer” locker zuge­hen und die Situa­ti­on erklä­ren, eine Visi­ten­kar­te hin­ter­las­sen, das Bild evtl. auch zukom­men lassen.
    Sicher ist nicht jede Situa­ti­on ein­fach und vor dem Köl­ner Dom kann man nicht alle fra­gen, aber da gibt es doch die Rege­lung von “mehr als 5”. Wenn man da nicht gera­de 5 Spray­er bei der “Arbeit” in vol­ler Auf­lö­sung ablich­tet, ist es eher unproblematisch:-)

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  27. Dan­ke für Dei­nen guten Arti­kel. Als Street­fo­to­graf in Deutsch­land las­se ich mir aber kei­ne Fal­ten ins Gesicht fal­len. Für mich ist die Stra­ßen­fo­to­gra­fie eine Kunst­form und fällt unter den Kunst­pa­ra­gra­phen. Es muss also der Ein­zel­fall entscheiden.
    Ich für mich hal­te es so, dass ich kei­ne Per­so­nen her­ab­wür­di­gend dar­stel­le und auch nur so, wie ich es für mich selbst auch ok fin­de. Ist jemand dage­gen, dann lösche ich das Foto und fer­tig. Fotos mache ich schließ­lich damit die Leu­te Freu­de dar­an haben.

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