DSGVO oder: Das Ende der Fotografie von Menschen

Schon mal von der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung gehört? Die DSGVO gibt es schon seit rund zwei Jah­ren, aber am 25. Mai 2018 wird es ernst: Dann tritt sie inkraft. Ama­zon, Face­book und ande­re Kon­zer­ne wer­den es dann schwe­rer haben, Daten ihrer Kun­den bzw. Nut­zer zu spei­chern und zu ver­wer­ten – lei­der aber gilt das­sel­be auch für Kleinst­un­ter­neh­mer wie zum Bei­spiel Fotografen.

Für sie kommt neben der wei­te­ren Por­ti­on an Büro­kra­tie noch hin­zu, dass fort­an das Foto einer Per­son als Daten­satz betrach­tet wird. Das wie­der­um kann Fol­gen haben, und es schwir­ren dazu vie­le Theo­rien durchs Netz. Eine davon geht so: Jemand, der z.B. auf dem Grup­pen­fo­to einer Hoch­zeit zu sehen ist, kann nicht nur ver­lan­gen, dass der Foto­graf das Bild nicht öffent­lich zeigt. Er kann sogar auf Löschung des Fotos drin­gen, weil alle Fir­men künf­tig per­sön­li­che Daten nicht län­ger spei­chern sol­len, als es für die Abwick­lung des Auf­trags nötig ist.

So ganz lang­sam schwillt mein Zorn bei die­sem The­ma, und dar­um habe ich nach belast­ba­ren Infor­ma­tio­nen gesucht und nach Leu­ten, die wirk­lich Ahnung haben von der Mate­rie. Ich wur­de fün­dig in Cott­bus bei David Sei­ler. Er ist Foto­graf (www.unterwasserfotokalender.de) und Rechts­an­walt, und in sei­ner Kanz­lei hat er sich unter ande­rem spe­zia­li­siert auf Foto- und Daten­schutz­recht – die per­fek­te Mischung.

Hochzeitspaar mit Punktierungseffekt
Immer wie­der schön, wenn man als Foto­graf sei­ne Hoch­zeits­fo­tos zei­gen kann…

Sei­ler betreibt auch einen Blog, auf dem er schon eini­ge Fach­bei­trä­ge zum DSGVO ver­öf­fent­licht hat – die im übri­gen zei­gen, dass das juris­tisch alles ziem­lich har­ter Stoff ist. Ich habe nun ein Inter­view mit dem Exper­ten ver­ein­bart, dazu wer­den wir uns am 9. Mai in Cott­bus treffen.

Und ich wür­de gern eure Fra­gen zum The­ma DSGVO mit zum Ter­min neh­men, weil ich glau­be, dass hier vie­le mit­le­sen, die haupt- oder neben­be­ruf­lich als Foto­gra­fen tätig sind oder auch als Hob­by­fo­to­gra­fen an die Öffent­lich­keit tre­ten, etwa mit einer Face­book­sei­te oder einer Home­page. Wenn ihr also etwas wis­sen wollt zum The­ma DSGVO, dann schreibt es in die Kom­men­ta­re. Und wenn eure Fra­ge nicht für jeder­mann sicht­bar sein soll, dann schreibt sie mir per­sön­lich: mail@stefananker.com.

Ich bin übri­gens sicher, dass die staat­li­chen Instan­zen sich in Sachen DSGVO nicht groß um klei­ne Foto­gra­fen küm­mern wer­den. Was mir aber Sor­gen macht, sind die Abmahn­ver­ei­ne und ihre Anwäl­te. Die höre ich förm­lich schon die Mes­ser wet­zen, und des­halb soll­te man bis zum 25. Mai noch die wich­tigs­ten Fra­gen klä­ren. Dies ist eure Chance.

Update 12.5.: Das Anwalts-Inter­view ist mitt­ler­wei­le online.

Familienfoto mit Punktierungseffekt
So ein Fami­li­en­fo­to wirkt mit DSGVO-kon­for­mer Bear­bei­tung gleich viel lebendiger …

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

144 Gedanken zu „DSGVO oder: Das Ende der Fotografie von Menschen“

  1. Das Trau­ri­ge ist ja, dass man nun - ohne Anga­be von Grün­den - die Löschung per­sön­li­cher Daten for­dern kann. Und das betrifft wohl auch Fotos, für die Models die Erlaub­nis für eine Ver­öf­fent­li­chung gege­ben haben und die bis­her nur sehr schwer zu wider­ru­fen ging (“schwer­wie­gen­de Grün­de”, wie es das Gesetz nennt).

    Antworten
    • Man kann heu­te schon - ohne Anga­ben von Grün­den - die Löschung sei­ner Daten wün­schen. Das ist auch rich­tig und wichtig!

      Ein­zig hat sich nun der Unter­schied erge­ben, das Bil­der mit Men­schen auch bereits eine Daten­er­he­bung als sol­ches sind.

      Antworten
      • Das mit dem Ver­lan­gen auf Löschung eines Fotos sehe ich kri­tisch, wie soll ich dann, wenn jemand eine Kopie des Bil­des ver­öf­fent­licht, bewei­sen, dass ich der Urhe­ber bin?

        Aus die­sem Grund wer­de ich ange­ben, dass ich die Fotos mit Ende des Urhe­ber­rech­tes lösche - also 70 Jah­re nach mei­nem Tod. 

        Wel­ches Recht ist hier das führende?

        Ich hof­fe Du kannst die­se Fra­ge für uns klären.

        Antworten
  2. Bin auch vor weni­gen Tagen auf das The­ma auf­merk­sam gewor­den und habe ein wenig gelesen.
    Das Gesetz gilt in Euro­pa. Gilt es für in Euro­pa öffent­lich gemach­te Fotos auch wenn die­se nicht in Euro­pa auf­ge­nom­men wor­den sind also auch kei­ne Euro­pä­er betrof­fen sind?
    Sehe ich das rich­tig, dass ich auch rück­wir­kend alle Fotos mit erkenn­ba­ren Men­schen dar­auf von mei­ner Web­sei­te entferne?

    Antworten
  3. Im Rah­men einer Hoch­zeit kann man mit der Sache doch recht leicht umge­hen. Oft wird doch sowie­so ein Ant­wort auf die Ein­la­dung erwar­tet, ob man kommt oder nicht. Dabei kann man ja ange­ben, ob man mit der Ver­öf­fent­li­chung von Fotos ein­ver­stan­den ist. Bei Ein­rich­tun­gen, wie z.B. Kitas ist es mitt­ler­wei­le nor­mal, dass man schrift­lich das Ein­ver­ständ­nis gibt oder auch nicht, ob man mit der Ver­öf­fent­li­chung von Fotos ein­ver­stan­den ist. Dabei wird auch geklärt, in wel­chem Rah­men die Fotos ver­öf­fent­licht werden.

    Die Zei­ten haben sich geän­dert, seit Nega­ti­ve in irgend­ei­nem Archiv beim Foto­gra­fen geschlum­mert haben. Durch die belie­bi­ge Ver­viel­fäl­ti­gung digi­ta­ler Fotos hat man oft kei­ner­lei Kon­trol­le dar­über, was mit Fotos pas­siert. Ich zumin­dest möch­te mich weh­ren kön­nen, falls ein Foto, auf dem ich bin, als Auf­ma­cher für irgend­ei­ne Nazi­zei­tung ver­wen­det wird.

    Dass das Gesetz eini­ges an Kol­la­te­ral­scha­den ver­ur­sacht ist klar. Die Fra­ge ist nur, wie man es anders lösen könn­te, so dass Fotos von Men­schen nicht für belie­bi­ge Zwe­cke ver­wen­det wer­den kön­nen. Gera­de in Ver­bin­dung mit Gesichts­er­ken­nung ist ein Foto eben ein per­sön­li­cher Datensatz.

    Antworten
    • @Jens

      Und was machst du, wenn nur einer der Hoch­zeits­gäs­te dem Foto­gra­fie­ren sei­ner Per­son wider­spricht? Wie willst du bei der Repor­ta­ge, wo es mal heiss her geht, sicher­stel­len, dass die­se Per­son nicht mit auf dem Bild ist?
      Allei­ne nur das Foto­gra­fie­ren der Per­son stellt schon eine Daten­er­he­bung dar und daher dürf­test du das Foto gar nicht gemacht haben. Da nützt es auch nichts, die­se Per­son hin­ter­her zu verpixeln.

      Antworten
    • @Jens Das Recht am eige­nen Bild gab’s vor­her auch schon. Auch bis­her war es nicht erlaubt, Fotos von Per­so­nen ein­fach so (also ohne Ver­trag, Model-Release o.ä.) zu ver­öf­fent­li­chen. Die­se Rege­lun­gen waren schon recht streng und mei­ner Mei­nung nach völ­lig ausreichend.

      Antworten
  4. Da sehe ich für vie­le Bil­der Pro­ble­me kom­men. Denn ein Stra­ßen­fest oder Stadt­bil­der (wo ich bis­lang ken­ne das erkenn­ba­re Per­so­nen Bei­werk sein kön­nen) bringt ja Moti­ve die recht­lich dann schwie­rig sein kön­nen. Wer da noch unkom­pli­ziert Bil­der machen will der wird wohl Per­so­nen (von hin­ten oder eher nicht) aus der Kom­po­si­ti­on ver­ban­nen. Und mit dem 10fach ND brauch ich ein Sta­tiv. Ein neu­es Pro­blem­feld tut sich auf.. Kei­ne Per­so­nen mehr aber Dis­kus­sio­nen mit offi­zi­el­len oder nicht­of­fi­zi­el­len Poli­zis­ten oder Wachmännern.

    Antworten
  5. Mei­ne Fra­gen als Hob­by-Sport­fo­to­graf (Vater, Vereinsmitglied):
    Was ändert sich für mich und den Verein?
    Kann ich wei­ter­hin auf Wett­kämp­fen foto­gra­fie­ren wie bis­her oder muss ich mir im Vor­feld von allen Ath­le­ten eine Ein­wil­li­gung geben las­sen - und was ist mit Zuschau­ern (still­schwei­gen­de Zustim­mung per “Haus­ord­nung”)?
    Kann ich wei­ter­hin unbe­sorgt sein, wenn Zuschau­er o.a. erkenn­bar sind oder muss ich tun­lichst dar­auf ach­ten, dass kei­ne Zuschau­er, Kampf­rich­ter o.a. Per­so­nen auf den Fotos sind?
    Kön­nen Fotos wei­ter­hin auf der Ver­eins­home­page, auf des­sen und mei­ner Face­book­sei­te sowie in Tages­zei­tun­gen ver­öf­fent­licht werden?

    Antworten
    • Nichts bleibt wie es ist, du brauchst von JEDER leben­den Per­son auf dem Foto die nach­weis­ba­re (schriftlche) Zustim­mung BEVOR du auf den Aus­lö­ser drückst. Es gibt kei­ne still­schwei­gen­de Zustim­mung oder Gene­ral­frei­ga­be mehr…egal ob Pro­fi oder Pri­vat­per­son. Ein­zig Fotos inner­halb der Fami­lie sind zuläs­sig solan­ge du sie nicht online stellst.

      Antworten
      • Das ist als Sport­fo­to­graf schlicht­weg unmög­lich zu bewerk­stel­li­gen! Wenn ich als Foto­graf in der Ver­ant­wor­tung ste­he, dann müss­te ich ALLE anwe­sen­den Men­schen (Spie­ler, Schieds­rich­ter, Zuschau­er, Ord­ner, Kampf­ge­richt, ande­re Foto­gra­fen usw.) in der Hal­le oder Sport­platz vor­her um eine Unter­schrift bit­ten. Denn in der Sport­fo­to­gra­fie kann man nie wis­sen, wer even­tu­ell im Hin­ter­grund eines Fotos zuse­hen ist. Und wenn ein Zuschau­er, der z.B. hin­ter dem Tor­wart steht/sitzt und jedes Mal, wenn ich den Tor­wart ablich­te, zu sehen ist, und die­ser Zuschau­er mei­ne vor­he­ri­ge Ein­wil­li­gung abge­wie­sen hät­te, dann wäre das schon eine ord­nungs­wid­ri­ge Daten­er­he­bung. Das muss doch bit­te in der DSGVO irgend­wo gere­gelt sein bzw. über­haupt irgend­wie im Sin­ne der Pres­se zu Regeln sein, wie es bis­her mit § 23 des Kunst­UrhGes. der Fall war.

        Des­halb mei­ne Fra­ge an Ste­fan: Abge­se­hen davon, ob es eine Reg­lung sei­tens der DSGVO gibt (ich weiß es nicht); Theo­re­tisch müss­te es doch mög­lich sein eine sol­che Reg­lung in die Haus­ord­nung der Hal­le ein­zu­fü­gen und für Spie­ler (egal wel­ches Alter) in der Mit­glie­der­ver­ein­ba­rung einen Pas­sus ein­zu­fü­gen, dass die Pres­se berich­ten und foto­gra­fie­ren wird und die Spie­ler ihre Ein­wil­li­gung ertei­len. Wäre das denn auch rechtens?

        Antworten
      • Auch wenn bestimmt schon irgend­wo beant­wor­tet, hier­zu noch­mal die Frage:
        Was ist mit alten Fotos, die vor dem 25.5. 18 erstellt/gespeichert wurden?
        Und dazu: Was ist mit den Aas­gei­ern von der Abmahn­wirt­schaft. Es dür­fen wei­ter­hin auch nicht per­sön­lich Betrof­fe­ne Abmah­nun­gen betrei­ben, ohne die theo­re­tisch in ihren Rech­ten Geschä­dig­ten über­haupt zu ken­nen? Kann man - und wenn ja - wie dage­gen angehen?

        Antworten
    • Lie­ber Andre­as, ich sehe nicht, was Dei­ne Fra­ge mit dem DSGVO-The­ma zu tun hat, viel­leicht habe ich ja Toma­ten auf den Augen, aber ich sehe es wirk­lich nicht. Ich weiß auch nichts über Patricks Kur­se, es wird also am bes­ten sein, Du fragst ihn mal direkt. Schö­nen Abend 🙂

      Antworten
      • Lie­ber Ste­fan, klar ‚Sor­ry ich kann lei­der mei­nen Kom­men­tar nicht löschen sehe ich - Dan­ke für den Bei­trag - mich beschäf­tigt die DSGVO im Moment in ganz ande­ren Berei­chen sehr. Schö­nen Restsonntag

        Antworten
        • und das Semi­nar­ver­wal­tunhs­pro­gramm zum Anmel­den ist online in der Schweiz, damit wird das gan­ze dann EU und Nicht-EU und da sieht dann die Finanz­be­hör­de-die Anmel­de­da­ten muss ich 10 Jah­re auf­be­wah­ren, aber nur Daten nicht die IP-Adres­se von wo sich der Kun­de ange­mel­det hat…
          PS Nürn­berg ist immer eine Rei­se wert…

          Antworten
  6. Mich inter­es­siert, ob die Braut­leu­te für ihre Gäs­te ein­ver­nehm­lich unter­schrei­ben dürfen/müssen? Wie sieht es auf Volks­fes­ten aus, sind alle Fest­teil­neh­me­rIn­nen auto­ma­tisch damit ein­ver­stan­den, foto­gra­fiert zu wer­den, wenn der Ver­an­stal­ter in der Ankün­di­gung dar­auf hin­weist, dass foto­gra­fiert und/oder gefilmt wird? Wie sieht es mit Emp­fän­gen aus, die evtl. draus­sen statt­fin­den, aber zufäl­lig auch ein Pas­sant die Sze­ne “berei­chert”? Reicht es aus, die Zuschau­er im Hin­ter­grund nach­träg­lich zu ver­pi­xeln, obwohl ich ja auf der Spei­cher­kar­te ein unver­pi­xel­tes Bild habe? Bin ich aus der Ver­ant­wor­tung, wenn ich alle Daten nach der Ver­ar­bei­tung und Wei­ter­ga­be an den Auf­trag­ge­ber lösche?

    Antworten
  7. Hi Pad­dy. Die DSGVO ist schon mega ner­vig.… Span­nend wäre mal die Fra­ge ob man als (pro­fes­sio­nel­ler) Foto­graf nicht ein­fach nur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­ter ist , der nichts wei­ter als einen ADV-Ver­trag benö­tigt. Der Rest der Ver­ant­wor­tung läge dann beim Auf­trag­ge­ber. Das klingt viel­leicht ver­ant­wor­tungs­los, aber letzt­lich glau­be ich, dass nie­mand der Hoch­zeits­gäs­te das Braut­paar wegen eines Fotos ver­klagt. Beim Foto­gra­fen aller­dings könn­te der Wind schon anders wehen ^^

    Antworten
  8. hab da einen Link gefun­den, even­tu­ell was für euch dabei, hal­te auch Foto­kur­se… nun foto­gra­fie­ren wir uns immer wie­der gegen­sei­tig, Street­fo­to­gra­fie - Men­schen als Bei­werk, usw
    und kei­ne belast­ba­re Infor­ma­ti­on, wenn man nicht gleich einen anwalt ein­schal­ten möchte 

    und News­let­ter auf­ge­passt, ihr müsst alle neu zustim­men wenn ihr einen News­let­ter erhal­ten möch­tet, schwei­gen gilt mitt­ler­wei­le als Ableh­nung und nicht als Erlaubnis!!!

    https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html

    Antworten
    • Vie­len Dank, Michel, der Link ist gut, den ken­ne ich und habe ihn auch schon mal auf Face­book geteilt. Tipp für alle ande­ren: Ruhig mal lesen. Schö­nen Abend 🙂

      Antworten
    • Ich habe die­sen Kom­men­tar schon eini­ge Male abge­ge­ben (u.a. auf Face­book im Pho­to­lo­gen Cam­pus), daher ver­zeiht mir bit­te das Copy-Paste-Recycling. 

      Ich fion­de, dass der oben geteil­te Link bzw. sein Inhalt in gro­ßen Tei­len voll­kom­men an der Rea­li­tät vor­bei­ge­hen, grund­los Panik schü­ren und teil­wei­se inhalt­lich voll­kom­men falsch ist. Bei­spiel gefällig? 

      Zitat: “Das alt­be­währ­te KUG ist ab dem 25. Mai 2018 kaum noch anwend­bar. Unter sei­nen Anwen­dungs­be­reich fal­len nur noch rein ana­lo­ge Auf­nah­men und die soge­nann­te „Haus­halts­aus­nah­me“ für Fotos im per­sön­li­chen und fami­liä­ren Bereich. Die­se Erlaub­nis ist jedoch schon über­schrit­ten, wenn pri­va­te Fotos im Inter­net ver­öf­fent­licht werden.” 

      Hier, und nicht nur hier, irrt der Autor. Die kom­plet­te Ver­ord­nung tan­giert Pri­vat­per­so­nen und die Daten die sie erhe­ben oder ver­brei­ten in keins­ter Wei­se, wie unter ande­rem aus den Erwä­gungs­grün­den hervorgeht. 

      Zitat auch hier: “… ist eine Ver­ord­nung erfor­der­lich, die für die Wirt­schafts­teil­neh­mer ein­schließ­lich Kleinst­un­ter­neh­men sowie klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men Rechts­si­cher­heit und Trans­pa­renz schafft, …” (https://dejure.org/gesetze/DSGVO/Erwaegungsgruende.html Grund 13). 

      Letz­te­res habe ich inhalt­lich ja bereits in mei­nem eige­nen Kom­men­tar unter die­sem Arti­kel hier auf­ge­grif­fen. Grund­sätz­lich kann ich nur jedem raten, sich zu infor­mie­ren aber kei­nes­wegs in Panik oder fal­schen Aktio­nis­mus zu verfallen.

      Antworten
      • “Ich fi(o)nde, dass der oben geteil­te Link bzw. sein Inhalt in gro­ßen Tei­len voll­kom­men an der Rea­li­tät vor­bei­ge­hen, grund­los Panik schü­ren und teil­wei­se inhalt­lich voll­kom­men falsch ist.”
        Stimmt mei­ner Mei­nung nach. Ich fin­de auch die Bei­trä­ge von Anwäl­ten maxi­mal ver­wir­rend und eher der eige­nen SEO förderlich.

        Vie­le der Fra­gen hier machen mich etwas rat­los. Für min­des­tens einen der Fra­ge­stel­ler sind Bil­der nach mei­ner unmaß­geb­li­chen Goog­le-Recher­che wohl das gerings­te Pro­blem. Da gibt es “Pro­fis”, die haben weder einen Coo­kie-Hin­weis, noch eine Daten­schutz­er­klä­rung,. noch Shop AGB noch Wider­rufs­be­leh­rung auf ihren mut­maß­lich pro­fes­sio­nel­len Websites. 

        Mei­ne Mei­nung zur Street­fo­to­gra­fie: Es gibt kein Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes, das irgend­et­was abdeckt. Ledig­lich eine eine Begrün­dung, war­um das Gericht die Beschwer­de von Herrn Eich­hö­fer abge­lehnt hat. Dar­aus bas­teln sich Eich­hö­fer und sein Anwalt einen Erfolg. Tat­säch­lich hat sich aber rein gar nichts geän­dert. Eich­hö­fer war ja nur des­we­gen sau­er, weil die Erst­in­stanz qua Urteil sei­ner Foto­gra­fie ganz neben­bei nach KUG ziem­lich amt­lich die Kunst­ei­gen­schaft abge­spro­chen hat. Des­halb war das der “Welt­un­ter­gang” für ihn. Jetzt ist er als Künst­ler reha­bi­li­tiert, muss­te aber trotz­dem das Bild ent­fer­nen und die Anwalts­kos­ten zah­len. In Zukunft wird aber wei­ter­hin in jedem Ein­zel­fall ent­schie­den, also alles wie gehabt. D.h. wer Street­fo­to­gra­fie ver­öf­fent­licht, muss wei­ter­hin damit rech­nen, dass er ein­zel­ne Bil­der auf Ver­lan­gen aus dem Ver­kehr zie­hen muss. Wenn er dage­gen gericht­lich vor­geht muss er u.U. im Fal­le der Nie­der­la­ge auch die Anwalts­kos­ten der Gegen­sei­te berap­pen inkl. der Kos­ten der Bild­ent­fer­nung. In einer Aus­stel­lung kein grö­ße­res Pro­blem, aber in einem ver­öf­fent­lich­ten Bild­band??? Das ist ein star­kes Argu­ment für Print on demand, da kann man sofort aufhören.

        Antworten
    • In dem Arti­kel wird auch fol­gen­des geschrie­ben: Zitat: “6. Bei Wider­ruf einer Ein­wil­li­gung muss das betrof­fe­ne Bild­ma­te­ri­al unver­züg­lich gelöscht und die­se Löschung beweis­si­cher doku­men­tiert werden! ”
      Wie lösche ich etwas und kann es anschlie­ßend beweis­si­cher doku­men­tie­ren? Muss ich mir als Pri­vat­mann (Hob­by­fo­to­graf) nun teu­re Soft­ware für die Doku­men­ta­ti­on kau­fen? Kennt schon jemand so eine Software?

      Antworten
  9. Hal­lo Stefan,

    wie wirkt sich die neue DSGVO auf christ­li­che Sei­ten aus, die bei­spiels­wei­se das Leben einer Pfarr­ge­mein­de wie­der geben (z. B. http://www.mitten-in-mering.de) und damit nicht nur die christ­li­chen Fes­te nach außen tra­gen, son­dern gera­de auch Men­schen, die auf­grund kör­per­li­cher oder gesund­heit­li­cher Beein­träch­ti­gung nicht mehr in die Kir­che gehen kön­nen, den­noch am Kir­chen­jahr ihrer Gemein­de teil­ha­ben las­sen. Glau­be lebt nun­mal in und mit Men­schen. Ohne erkenn­ba­re Per­so­nen kön­nen wir noch lee­re Kir­chen abbil­den - auf Dau­er nicht nur lang­wei­lig, son­dern das nimmt den vor­ge­nann­ten Per­so­nen gera­de die Mög­lich­keit der Teilhabe.
    Vie­le Grü­ße, Ralph

    Antworten
    • Das wür­de mich auch inter­es­sie­ren, mach jedes Jahr für die Pfar­re einen Kalen­der und auch wenns da pri­mär um die Minis­tran­ten geht, las­sen sich auf den Fotos wei­te­re Kir­chen­gän­ger bzw Ver­eins­mit­glie­der kaum kom­plett vermeiden.
      glg Magdalena

      Antworten
  10. Hal­lo, zu die­sem The­ma habe ich gele­sen, dass Ana­log­fo­tos nicht unter die DSGVO fal­len, da man­gels EXIF-Daten kei­ne Daten­er­he­bung stattfindet.
    Wäre es eine Lösung, um die Kon­se­quen­zen der DSGVO zu ver­mei­den, das Datum der Digi­tal­ka­me­ra auf z. B. 1.1.1900 zu stel­len und GPS, falls über­haupt vor­han­den, zu deaktivieren?

    Antworten
    • Ich glau­be, dass mit der digi­ta­li­sie­rung eines ana­lo­gen Fotos auch wie­der die Erhe­bung von Daten vor­liegt. Ansons­ten könn­te man ja auch bei digi­ta­len Bil­dern ein­fach auf das Schrei­ben von Exif-Daten ver­zich­ten. Aber auch bei jedem Kon­zert ist doch eh nach­voll­zieh­bar, wann und wo das statt­ge­fun­den hat … und für mich macht es zum bei­spiel kei­nen sinn, wenn ich mei­ne bil­der nicht mehr den auf­tritts­or­ten zuge­ord­net zei­gen kann

      Antworten
    • Hal­lo Jens,
      Du ver­gisst dabei, dass das Foto selbst schon ein per­so­nen­be­zo­ge­nes Datum ist. Schließ­lich kann man dar­aus Infor­ma­tio­nen über Geschlecht, Haar­far­be, Augen­far­be, evtl. Reli­gi­on und ande­res able­sen. Bei Ver­an­stal­tun­gen kann man etwas über die Gesin­nung erfah­ren. Was wenn im Hin­ter­grund eine Uhr steht?

      Antworten
  11. Wie kann ich die DSGVO rich­tig in den TfP-Ver­trä­gen umset­zen und mei­ne Sei­te rechts­si­cher anpas­sen? Mir ist auch nicht ver­ständ­lich war­um die Gesetz­ge­bung nicht von den Öff­nungs­klau­seln wie z.B. Öster­reich und mei­nes Wis­sens auch Schwe­den Gebrauch gemacht hat.

    Antworten
  12. Mir ist gera­de eine Fra­ge beim lesen des Bei­tra­ges und der Kom­men­ta­re ent­stan­den. Fern­se­hen berich­tet zuwei­len auch bezüg­lich Ver­an­stal­tun­gen. Wie sieht das denn dann dort aus? Z. B. Bei Live Kon­zer­ten oder ähn­lich. Oder Past an Ostern. Ich ver­mu­te doch mal, das Recht ist für alle gleich, also soll­te dar­an doch ables­bar sein, was geht oder eben nicht geht. Dan­ke für Dei­ne immer wie­der span­nen­de Beiträge

    Antworten
  13. Kei­ne Ahnung, ob die­ser Gedan­ke schon gestellt wur­de … Aber mich beschäf­tigt aktu­ell mehr die Fra­ge, wie ich als Ver­an­stal­tungs­fo­to­gra­fin dem gan­zen Ver­wal­tungs­auf­wand nach­kom­men soll. Wie soll ich in mei­nem Daten­berg, der ja fast nur aus Fotos besteht, eine Per­son X fin­den, wenn die­se ihr Recht auf Aus­kunfts­pflicht aus­übt? Mal abge­se­hen davon, dass wir in der Pflicht sind, so wenig Daten wie mög­lich zu erhe­ben, kön­nen wir doch nicht JEDE Per­son, die auf einer Ver­an­stal­tung war, nament­lich im Bild tag­gen … Wir ken­nen ja die meis­ten nicht … Das glei­che gilt für das Wie­der­rufs­recht bzw das Recht auf Ver­ges­sen­wer­den. Wie kann ich am bes­ten sicher stel­len, dass jemand, der die­se Rech­te ein­for­dert, sein Recht auch bekommt? Vor allem in der Zeit der sozia­len Medi­en? Muss ich wirk­lich den Auf­wand betrei­ben, immer auf­zu­schrei­ben, wo ich wel­ches Bild hoch­ge­la­den habe?
    Aktu­ell fühlt sich all dies nach so viel Arbeit und Zeit an, die ich nicht habe. Für mich ist die Foto­gra­fie immer mein Herz­blut gewe­sen, von dem ich - zum Glück - nicht leben muss. Ansons­ten wären vie­le Pro­jek­te gar nicht mög­lich gewesen …
    Jetzt bin ich an einem Punkt, wo ich mich fra­ge, ob ich all dem über­haupt gerecht wer­den kann? Und wenn ja, wie ?! Oder gehen die­se Pflich­ten an ganz ande­rer Stel­le erst los ?!

    Dabei mache ich mir um die Behör­den weit weni­ger Sor­gen als um die Abmahn­an­wäl­te, für die wir ein gefun­de­nes Fres­sen sind ;( …

    Antworten
  14. Mei­ne Fra­ge an den Exper­ten wäre: ist damit die Stree­t/­Peo­p­le-Foto­gra­fie in EU-Lan­den tot?

    Auch als Hob­by­fo­to­graf möch­te ich ja mei­ne Bil­der vom Bran­den­bur­ger-Tor machen kön­nen, es wird ja auch in Zukunft kei­ne Ter­mi­ne geben, an denen kei­ne Men­schen an öffent­li­chen Plät­zen anwe­send sind.

    Wei­te­re Fra­ge an den Exper­ten: wer ist der­je­ni­ge, der Kla­ge erhe­ben kann: der Anwalt mit sei­ner Abmah­nung, oder braucht er auch einen “Betrof­fe­nen”, der Ankla­ge erhebt?.

    Gilt die Ver­ord­nung auch für bereits ver­öf­fent­lich­te Bilder?

    Antworten
    • Die Fra­ge ist bei mir auch oft hoch­ge­kom­men. Wer ist der Klä­ger? Wenn ich einen Schat­ten foto­gra­fie­re oder eine völ­lig uner­kenn­ba­re Per­son ( Ohne den Kopf bspw, oder ohne erkenn­ba­res Mar­ken­zei­chen ). Das ist für mich kom­plett unrea­lis­tisch und krank zugleich, abge­se­hen von der gan­zen ande­ren Scheiße.

      Antworten
  15. Zum The­ma Ana­log­fo­to­gra­fie (Hybrid, sprich Film und scan­nen) und DSGVO lese ich im Netz wider­sprüch­li­che Aus­sa­gen. Gibt es hier in der Pra­xis wirk­lich Unter­schie­de in der Behand­lung im Ver­gleich zu digi­ta­len Fotos? Und… gilt die Ver­wen­dung einer Pho­to Booth (mit Selbst­aus­lö­ser) bereits als Zustim­mung zur Daten­er­he­bung und Daten­ver­ar­bei­tung? Brau­che ich für jede Booth, die ich an ein Braut­paar ver­mie­te ein eige­nes Verzeichnis? 

    Vie­le Grü­ße aus Köln
    Micha

    Antworten
  16. Hal­lo Stefan,

    Wie wirkt sich die DSGVO auf die Pan­ora­ma­frei­heit (Stra­ßen­bild­frei­heit)
    aus?
    Wenn ich von öffent­li­chen Ver­kehrs­we­gen Gebäu­de foto­gra­fie­re, vor denen sich Per­so­nen befinden.
    Was gilt dann ? Pan­ora­ma­frei­heit oder DSGVO

    Vie­le Grüße

    Antworten
  17. Ich den­ke, man soll­te eine Sache noch deut­lich her­aus­stel­len: Die­se recht­li­chen Hür­den kom­men nur auf Foto­gra­fen zu, die mit ihren Bil­dern Geld ver­die­nen möch­ten. Die DSGVO betrifft NICHT Pri­vat­per­so­nen. Nach­zu­le­sen u.a. in den Erwä­gungs­grün­den. Ich zitie­re mal aus Erwä­gungs­grund 13 “…ist eine Ver­ord­nung erfor­der­lich, die für die Wirt­schafts­teil­neh­mer ein­schließ­lich Kleinst­un­ter­neh­men sowie klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men Rechts­si­cher­heit und Trans­pa­renz schafft…”. Dies fasst den Geist die­ser Ver­ord­nung im Kern zusam­men. Pri­vat­per­so­nen sind nicht Gegen­stand der DSGVO.

    Klar muss aber auch sein: Wer pri­vat foto­gra­fiert und dann Bil­der auf einem pri­va­ten Blog pos­tet, auf dem aber auch Ban­ner­wer­bung oder Affi­lia­te Links zu fin­den sind, der macht sich schon ver­däch­tig ein Wirt­schafts­teil­neh­mer zu sein. 

    Grund­sätz­lich, und als jemand der sich beruf­lich sehr viel mit die­sem The­ma aus­ein­an­der­ge­setzt hat, muss ich sagen, dass an sich erst­mal kein gro­ßer Grund zur Sor­ge besteht. Auch nicht für Ber­fus­fo­to­gra­fen. Die Stra­ßen­fo­to­gra­fie ist über die Kunst­frei­heit abge­deckt, auch dank des neu­en Urteils der BVerfG zum Ost­kreuz-Fall. Kon­zer­te oder ähn­li­che Ver­an­stal­tun­gen wer­den die­ses The­ma im Rah­men ihrer AGBs beim Kar­ten­kauf abfrüh­stü­cken, ana­log wie es die gro­ßen Play­er im Inter­net (Goog­le, Face­book, etc.) tun. 

    Was jetzt das Recht auf Wider­ruf und Löschung der Daten betrifft, so sehe ich auch nur einen sehr engen Kreis von Fäl­len, bei wel­chen dies wirk­lich pro­ble­ma­tisch wer­den könn­te. Auf­trags­ar­bei­ten mit Model­len fal­len da schon mal raus, da hier das Model eben­falls ent­lohnt wird und als Wirt­schafts­teil­neh­mer agiert. Bei Ver­an­stal­tun­gen wie Kon­zer­ten o.ä. müss­te die betrof­fe­ne Per­son schon ver­dammt gute Grün­de anfüh­ren und recht­lich begrün­den. Glei­ches gilt für die Street­fo­to­gra­fie, wel­che über die Kunst­frei­heit abge­deckt ist. Hier kommt man nicht so ohne wei­te­res aus der Num­mer raus. Aller­dings KANN es pas­sie­ren, dass sich Berufs­fo­to­gra­fen, gera­de zu Beginn nach Inkraft­tre­ten der Ver­od­nung, dem einen oder ande­ren Recht­streit aus­ge­setzt sehen und sie gezwun­gen sind, die­se Punk­te vor Gericht deut­lich zu machen. 

    Ach ja, und was jetzt den Wider­ruf und Print­pro­duk­te betrifft…am Bes­ten sol­che, die bereits aus­ge­lie­fert wurden…das ist glaub ich auch jedem klar, dass der Wider­ruf hier ein­fach nicht greift. 

    Vie­le Grüße

    Antworten
    • Hi, mei­nes Wis­sen nach schlägt EU Recht Lan­des­recht. KUG usw sind damit aus­ge­he­belt. Nicht ohne Grund haben z.B. Schwe­den von der Öff­nungs­klau­sel gebrauch gemacht und Aus­druck aus­drück­lich sche­des Recht, falls es mit der DSGVO kol­li­diert höher­ran­gig eingestuft.
      Gruß Steffen

      Antworten
  18. Ich foto­gra­fie­re neben­be­ruf­lich Hoch­zei­ten und habe weder einen Blog noch eine Inter­net­sei­te mit der ich wer­be. Solang ich die Fotos der Hoch­zei­ten nur dem Braut­paar über­rei­che, soll­te ich doch kei­ne Pro­ble­me bekom­men oder?

    Antworten
    • Hal­lo,
      wit­zig ist, dass die­ses The­ma erst jetzt so hoch koch. Eine Ver­fah­rens­lis­te muss­te man frü­her auch schon haben. Das recht auf “ver­ges­sen” wer­den auch.

      Der jet­zi­ge, ohne wei­te­re Ver­ein­ba­run­gen, Ablauf einen Hoch­zeit wäre ja:

      - Ver­trag, Bezah­lung etc. auf­be­wah­ren, da für das Finanz­amt 10 Jah­re verpflichtend.
      - Bil­der, nach der Über­ga­be und Pro­duk­ti­on des Arit­kel, löschen.
      - Sofern die Bil­der in einer Daten­si­che­rung sind, blei­ben die­se da, da es tech­nisch nicht lös­bar wäre, aus einer Siche­rung ein­zel­ne Berei­che her­aus zu nehmen.
      - Kei­ne Spei­che­rung der Kon­takt­da­ten bei Goog­le, Me.Com, OneDrive.com und Co ohne ADV.
      Goog­le gibt eine ADV nur im Busi­ness Accout raus. One­Dri­ve und Apple sind noch am arbeiten.
      - Mit dem Home­page Anbie­ter (bei mir Web­go., die arbei­ten gera­de auch ein ADV aus) oder Bil­der-Gale­rie (PicDrop z.B. wird es eine ADV geben) muss eine ADV vor­han­den sein.
      - Die Arbeits­schrit­te (nicht die Ver­fah­ren) müs­sen Doku­men­tiert sein.
      - Die Daten­si­che­rung und Löschung muss beschrie­ben werden.
      Zur Löschung: Ver­ein­bart ein­fach mit euren Kun­den eine Spei­che­rung von min­des­tens 12 Mona­te. Somit die die Zahl nach oben offen - ODER GEHT DAS NICHT… FRAGE für den 9.5.

      Wei­te­re Fragen:
      - Bei einer Hoch­zeit wird es wohl kaum einen Gast geben, der nicht auf ein Bild will, außer er ist Krank­ge­schrie­ben oder wird “gesucht”. Reicht es hier, dass man die­sen “Auf­trag” zur Infor­ma­ti­ons­pflicht den Hoch­zeits­paar über­gibt? (Sol­len Gäs­te Infor­mie­ren, dass Bil­der gemacht wer­den und die­se gespei­chert UND bear­bei­tet werden).
      - Wo bekommt man eine Rechts­si­che­re AGB, Daten­schutz­er­klä­rung und Impres­sum her? Recht24 wird die­se bestimmt nicht kos­ten­los anbie­ten. Müss­te man hier nicht die HWK (Hand­werks­kam­mern) in Anspruch neh­men können?
      - Was machen über­haupt unser HWKn‘? Wir zah­len Bei­trä­ge für .… ? Was genau?

      Freue mich bereits jetzt auf das Video / LiveStream.

      Antworten
  19. Guten Mor­gen! Mich wür­de als Hob­by Foto­graf fol­gen­des inter­es­sie­ren: Wenn ich ein Foto mit Per­so­nen als Bei­werk (Archi­tek­tur­fo­to­gra­fie, Stra­ßen­fo­to­gra­fie, etc.) auf­neh­me (m. E. ist ja bereits die Tat­sa­che der Auf­nah­me, also das digi­ta­le Spei­chern ohne Ein­wil­li­gung ggf. als kri­tisch zu sehen), wer kann - wenn ich bspw. die Bil­der auf mei­ne Face­book Sei­te ver­öf­fent­li­che - über­haupt als Anspruchs­be­rech­tig­ter auf­tre­ten? Sprich wer genau (!) kann Anfor­de­run­gen gemäß der DSGVO an mich stel­len? Nur die Per­so­nen, die als Bei­werk auf dem Foto zu sehen ist (und deren lt. DSGVO per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten damit auf mei­ner Spei­cher­kar­te gespei­chert sind) oder auch Drit­te - hier vor­nehm­lich Abmahn­an­wäl­te oder ggf. eine Daten­schutz­be­hör­de - wel­che in kei­nem recht­li­chen Bezug zu den gezeig­ten Per­so­nen ste­hen? Hat also ein Drit­ter (und nicht die gezeig­ten Person(en)) ein Aus­kunfts-, Lösch-, oder sons­ti­ges Recht gemäß DSGVO gegen mich? Oder de fac­to nur die Person(en) auf dem Bild?

    Antworten
    • ICH DENKE,
      eine per­son­be­zo­ge­nes Datum ist es ja erst, wenn man erkennt, dass es Herr Schmidt aus Ham­burg ist.
      Sofern es irgend­wel­che Per­so­nen sind, wel­che nicht einer Per­son per se zuge­wie­sen wer­den kann (Namens­schild) sind es wei­ter­hin Beiwerke.
      Das Recht auf Löschen bleibt den­ke ich bestehen, sofern sich wirk­lich der Herr Schmidt mel­den wür­de. Ande­re haben dar­an kein Recht.

      Die Anwäl­te kön­nen ja nicht das Bild abmah­nen, son­dern die Umset­zung. Also die Aus­kunfts­recht, Speicherung/Löschung und Co. Aber ich DENKE nicht die Ver­öf­fent­li­chung als sol­ches. Viel­leicht hast du ja alle 36 Per­so­nen auf dem Bild gefragt und hast Unter­schrif­ten (Iro­nie off).

      Antworten
  20. Hal­lo!
    Neben dem Kom­plex der Ana­log­fo­to­gra­fie als Alter­na­ti­ve oder dem Nicht­er­fas­sen von Exif-Daten (Mög­lich­keit per Firm­ware-Update?) inter­es­siert mich auch der Umgang mit Bild­da­ten, die digi­tal oder ana­log foto­gra­fiert und ggf. gescannt, älter als zwei Jah­re (d.h. älter als die DSGVO) sind: Gel­ten dafür die bis­he­ri­gen Rege­lun­gen oder…?

    Antworten
  21. Hal­lo,

    unhöf­li­cher Wei­se mei­ne Fra­ge ein­fach so been­det und abge­schickt! Das soll­te nicht sein…sorry. Daher jetzt nachträglich:
    Vie­len Dank für die­se Mög­lich­keit der Fra­gen und Grü­ße aus Essen,
    Udo

    Antworten
  22. Wie genau ist denn die “insti­tu­tio­na­li­sier­te“ Pres­se defi­niert ? Gehö­ren dazu auch Auf­trag­ge­ber (z.B. Gemein­de­ver­wal­tung, Stadt­mar­ke­ting usw.), die das Bild­ma­te­ri­al für Pres­se­be­rich­te nutzen ?

    Antworten
  23. Mich wür­de vor­al­lem inter­es­sie­ren, wie es für mich als Foto­graf aus­schaut, wenn ich für Online­mo­de (ob Groß­ge­schäft­lich oder für Klein­be­trie­be) mir eine Model­kar­tei anle­ge mit den Daten und Maßen des jewei­li­gen Models. Teil­wei­se lagern die Daten ja meh­re­re Mona­te bzw Jah­re. Gibt es eine zeit­li­che Beschrän­kung des gan­zen oder reicht es wenn ich im Sedcard-Ver­trag ange­be, dass die Model­le zusa­gen, dass die Daten zeit­lich unein­ge­schränkt gela­gert wer­den dürfen.
    Wei­ter­hin wür­de mich inter­es­sie­ren, ob Klau­seln wie “die zeit­lich und ört­lich unein­ge­schränk­te Nut­zung” (für die Nut­zung in Online und Print­me­di­en) wei­ter­hin erlaubt sind oder man genau ange­ben muss für wel­chen Zeit­raum und in wel­chem Maße man das gemach­te Foto benut­zen möch­te, oder ob es aus­reicht wenn man den Zeit­raum grob absteckt. Muss man die Daten danach auch rest­los von den Spei­cher­bän­ken ent­fer­nen, wenn z.b. das Kleid oder die Hose nicht mehr ange­bo­ten wer­den von der jewei­li­gen Fir­ma oder kann ich mir das Recht ein­räu­men die Daten unein­ge­schränkt auf mei­nen NAS-Ser­vern im Stu­dio auf Abruf der auf­trag­ge­ben­den Fir­ma abzu­si­chern bzw zu lagern? Ander­wei­tig müss­te ich ja den Mehr­auf­wand betrei­ben und mit der jewei­li­gen Fir­ma in stän­di­gem Kon­takt blei­ben für aktua­li­sier­te Lis­ten der Ver­kaufs­ka­ta­lo­ge und ent­spre­chend mei­ne Daten aktualisieren. 

    Vie­le Grüße

    Antworten
  24. “DSGVO oder das Ende der Per­so­nen­fo­to­gra­fie”. Dass man mit einem Titel Auf­merk­sam­keit erwe­cken will ist ja ganz ok. Aber man kann es auch über­trei­ben, beson­ders dann, wenn man nicht ein­mal ein Fra­ge­zei­chen am Ende setzt. Die DSGVO wird an der Art und Wei­se wie Per­so­nen foto­gra­fiert wer­den und wie die­se Fotos recht­lich ein­wand­frei ver­öf­fent­licht wer­den aus mei­ner Sicht auf abseh­ba­re Zeit rein gar nichts ver­än­dern. Auch bis­her konn­te jeder Hoch­zeits­gast ver­lan­gen, dass sein Bild von der Web­sei­te des Foto­gra­fen gelöscht wird, dazu hat es noch nie eine DSGVO gebraucht. Aber jeder der, eine Web­sei­te betreibt und dort die Daten von Per­so­nen erhebt, muss die Web­sei­te und die Art wie er die Daten dort behan­delt an die DSGVO anpassen. 

    Das KUG ist mei­nes Wis­sens NICHT abge­schafft und nicht durch die DSGVO ersetzt, es genießt nach wie vor Vor­rang vor dem BDSG und das wird durch die DSGVO mei­nes Wis­sens auch nicht abgeschafft.

    Antworten
  25. Moin,
    mei­ne Fra­ge als Ama­teur­fo­to­graf wäre, was ist mit mei­nen Bil­dern auf z.B. 500px oder Instagram?
    Also auch Alt­be­stand, muss ich die jetzt löschen? 

    Mer­ci für eure Mühen!
    Lg

    Antworten
  26. Moin, ich glau­be, die Fra­ge steht hier so ähn­lich schon. Gilt die DSGVO für Auf­nah­men ab dem 25.05.18 oder auch rück­wir­kend? Kann ich mir fast nicht vor­stel­len, weil dann ja alle Ver­trä­ge bis­lang wahr­schein­lich unzu­rei­chend for­mu­liert sind. Wenn doch rück­wir­kend, wie weit. Bis zum in Kraft tre­ten in 2016 oder auch davor?
    Gruß Steffen

    Antworten
  27. Span­nend wäre zu wis­sen, ob ana­log erstell­te Fotos auch als Daten­satz gilt. Da gibt es ja kei­ne Exifs oder GPS tag­ger. Aller­dings könn­te ich die­se digi­ta­li­sie­ren und dann wür­de die Gesichts­er­ken­nung wie­der in Kraft treten

    Antworten
    • Sind gespei­chert auf einem Negativfilm.
      Es geht nicht um digi­tal oder ana­log. Es um das speichern.
      Auch wenn jemand sei­ne Kun­den auf Kar­tei­kar­ten nur schreibt - ohne PC - ist das eine Spei­che­rung von Daten.

      Antworten
  28. Toll, dass es hier so eine Mög­lich­keit gibt! Die­ses The­ma berei­tet vie­len Kopfzerbrechen.

    Mich als Hob­by­fo­to­gra­fin im Ver­an­stal­tungs­be­reich (Kon­zer­te, Fes­ti­val) inter­es­siert die Fra­ge, was künf­tig aus Publi­kums­fo­tos wer­den soll. Wenn ich als akkre­di­tier­ter Hob­by­fo­to­graf für ein Online-Maga­zin auf ein Kon­zert oder ein Fes­ti­val gehe, kann ich mir im Vor­feld kaum die schrift­li­che Ein­wil­li­gung von jedem Gast geben las­sen für den Fall, dass er auf einem Foto erscheint. Es geht hier­bei nicht nur um die “Frontal”-Ablichtung aus dem Büh­nen­gra­ben auf die Zuschau­er (die teil­wei­se direkt in die Kame­ra posie­ren), son­dern auch um Tota­len und Fotos aus dem Zuschau­er­raum auf die Büh­ne. Ab wann wird ein Konzert/Festivalbesucher iden­ti­fi­zier­bar? Droht mir bereits Ärger, wenn ich Sil­hout­ten, ange­schnit­te­ne Hände/Köpfe/… auf dem Foto habe? Und was wird aus den der­zeit sehr belieb­ten “Abschluss­fo­tos” am Ende eines Kon­zerts, bei dem sich die Band mit ihrem Publi­kum hin­ter ihnen ablich­ten lässt? Ich kann und will mir nicht vor­stel­len, dass es künf­tig kei­ne Impres­sio­nen mehr von Kon­zer­ten und Fes­ti­vals geben soll. Das wür­de die Bericht­erstat­tung um Län­gen beschnei­den. Gera­de, wenn kein Büh­nen­gra­ben zum Foto­gra­fie­ren exis­tiert, ist man dar­auf ange­wie­sen, aus dem Zuschau­er­be­reich zu foto­gra­fie­ren. Wenn man nicht gera­de 2 Meter groß ist, hat man zwangs­läu­fig immer Köp­fe, Rücken oder Hän­de von Gäs­ten auf dem Foto.
    Kurz­um: Eine Emp­feh­lung bzgl. Event­fo­to­gra­fie als Hob­by­fo­to­graf wäre äußerst hilfreich.

    Antworten
  29. Hal­lo Stefan,

    erst­mal vie­len Dank für dein Engagement.
    Ein paar Fra­gen meinerseits:
    1. Wie ist es gere­gelt wenn ich (z.B.) Hoch­zeits­bil­der direkt nach der Über­ga­be, via USB-Stick, an das Braut­paar von allen mei­ner Spei­cher­me­di­en, egal wel­che Form, lösche?
    2. Was ist mit Frei­ga­ben, die vor dem 25. Mai 2018, erteilt wur­den? Ich könn­te mir den­ken, dass es kein Ein­fluss hat, da die DSVGO schon live ist.
    3. Was ist mit Ver­ein­ba­run­gen, die vor dem 25. Mai 2018 getrof­fen wur­den (schrift­lich & mündlich)?

    Antworten
    • Was ist mit der ers­ten Fra­ge gemeint?
      Dann wäre der Ver­trag erfüllt, Geld ist geflos­sen, Bil­der könn­ten* weg.

      *FRAGE (?)
      ABER: Also Foto­graf könn­test du die auch gespei­chert las­sen, um dich selbst als URHEBER bewei­sen zu kön­nen. Weil ohne das Ori­gi­nal­bild wohl kein “Eigen­tü­mer” des Bildes.

      Antworten
  30. Wie wer­den Fotos behan­delt, die vor dem 25.5.2018 erstellt wur­den, und wie ver­hält es sich wenn die Fotos zwar vor dem 25.5. erstellt aber erst spä­ter ver­öf­fent­licht wurden?

    Antworten
    • Das genau wäre auch mei­ne Fra­ge, viel­leicht mit dem Zusatz: Wer ist recht­lich belang­bar, wenn ein Foto, wel­ches ursprüng­lich vor dem 25.05.2018 ver­öf­fent­licht wur­de, nach dem 25.05.2018 wie­der geteilt wird, z.B. in sozia­len Medi­en, ich den­ke aktu­el­le etwa an die “An die­sem Tag”-Funktion bei face­book. Es ist ja durch­aus mög­lich, dass ein Foto dar­über im Nach­hin­ein von einer getagg­ten Per­son wei­ter geteilt wird.Wer ist dann recht­lich angreif­bar? Die Per­son, die das Foto nach dem 25.05. erneut geteilt hat, oder der ursprüng­li­che Urheber.

      Vie­len dank für die­se Mög­lich­keit, Fra­gen zu sam­meln und stel­len und dis­ku­tie­ren zu können.

      Antworten
    • Mar­kus, wenn Fotos wie alle Daten behan­delt wer­den, dann musst du dir nach­träg­lich das OK ein­ho­len oder löschen. Auch die spei­che­rung von Kun­den­kon­tak­ten ist davon betrof­fen. Wir müs­sen alle Kun­den und Kon­tak­te anschrei­ben und fra­gen ob sie mit der Spei­che­rung ein­ver­stan­den sind.

      Antworten
  31. Moin. Mal abge­se­hen von der Foto­gra­fie als rei­ne Kunst­form: Wie sieht es denn aus, wenn ich bei­spiels­wei­se mit einem Kum­pel im Sta­di­on bin, wir mit dem Smart­phone ein Sel­fie schie­ßen und sel­bi­ges bei Face­book hoch­la­den? Wie gesagt, das mag kei­ne kunst­vol­le Anwen­dung sein, aber sicher­lich sehr pra­xis­nah (zumin­dest, wenn ich mir die Face­book-Chro­ni­ken mei­ner Freun­de anschaue). Auf sol­chen Sel­fies sind ja meist reich­lich Leu­te drauf, die wir vor­her nicht expli­zit um Erlaub­nis gefragt haben… Glei­ches gilt ana­log für “Erin­ne­rungs­fo­tos”: Ich vor­’m Eif­fel­turm, ich vor der Frei­heits­sta­tue, usw. Da wird es schier unmög­lich sein, kei­ne frem­den Per­so­nen mit auf’s Bild zu krie­gen. Für den rein pri­va­ten Gebrauch auch sicher­lich unbe­denk­lich, aber sobald die “sozia­len Medi­en” mit ins Boot kom­men, ändert sich die Lage?

    Viel­leicht lie­ge ich hier mit mei­ner Ein­schät­zung völ­lig dane­ben, aber selbst dann wür­de ich mich über Auf­klä­rung freuen.

    Grü­ße, Olli

    Antworten
    • Mei­ne Einschätzung:
      Pri­va­tes Foto, 100% pri­va­ter Blog oder Face­book-Sei­te/­Pro­fil ---> kei­ne DS-GVO Anwendung.
      Hast du einen Wer­be­ban­ner irgend­wo … -> Gewerb­lich -> DS-GVO kommt zur Anwendung.

      Antworten
  32. Mich wür­de inter­es­sie­ren wie das auf Sport­ver­an­stal­tun­gen sind. Wenn ich da mit einem Zoom mein Objek­tiv nur auf den Sport­ler lege, mit dem das abge­spro­chen ist, dass ich ihn foto­gra­fie­re, bin ich dann auf der siche­ren Seite ?

    Antworten
  33. Wie seihts denn aus mit Konzertfotos?

    Ich foto­gra­fie­re als Frei­be­ruf­ler regel­mäs­sig Fes­ti­val - darf ich dann kei­ne Men­schen aus dem Publi­kum mehr mit auf mei­nen Bil­dern haben?

    Antworten
  34. Die DSGVO sagt, bereits die Auf­nah­me eine Bil­des ist eine Daten­er­he­bung, die vor­her geneh­migt wer­den muss. Damit erüb­ri­gen sich alle Über­le­gun­gen, ob ein Hoch­zeits­fo­to­graf die Bil­der ver­öf­fent­licht oder nicht. Bereits zum Auf­nah­me­zeit­punkt muss die Geneh­mi­gung erteilt sein. Aber in die­sem abge­grenz­ten Bereich stel­le ich mir das recht ein­fach vor, da das Braut­paar einen Ver­trag hat, und die Auf­nah­men zur Erfül­lung des Ver­trags not­wen­dig sind. Das Braut­paar muss dann die Geneh­mi­gung der Gäs­te ein­ho­len. Wenn danach die Bil­der dem Braut­paar über­ge­ben wer­den und der Foto­graf sie löscht, ist alles ok. (So habe ich das bis­her Verstanden).
    Die­se Haupt­punk­te erge­ben sich dar­über hin­aus für mich:
    1. Per­so­nen als “Bei­werk” in der Archi­tek­tur- und Landschaftsfotografie
    2. Per­so­nen als “Bei­werk” bei Events, sowie die Teil­neh­mer selbst (bis­he­ri­ge “rela­ti­ve Zeit­ge­schich­te”) (z.B. Kar­ne­val, Schütz­fest­um­zü­ge etc, Sport­ver­an­stal­tun­gen und Konzerte).
    3. Street­fo­to­gra­fie von Per­so­nen, wenn man die­se nach­her fragt und ggf. das Bild bei Ver­wei­ge­rung der Zustim­mung direkt vor den Augen der Per­son löscht. Hand­outs mit den eige­nen Daten + Daten­schutz­re­geln + Unter­schrifts­bo­gen. Vorlage?
    4. Rechts­si­che­re TFP-Ver­trä­ge. Wie ist das mit der bis­her aus­schließ­ba­ren Lösch­anfor­de­rung (vor allem, nach­dem das Bild im Inter­net ver­brei­tet wur­de)? Gedruck­te Port­fo­li­os, Bücher etc.?
    5. Rechts­si­che­re Ver­trä­ge für Pay-Models - wie ist das hier mit der Löschanforderung?
    6. Rechts­si­che­re Hono­rar­ver­trä­ge für Pay-Shoots. Wann müs­sen Auf­trags­bil­der gelöscht werden?
    7. Son­der­fall Hoch­zeit: Ist mei­ne geschil­der­te Vor­ge­hens­wei­se rechtskonform?
    8. Wenn ich ein Bild gedruckt/ausbelichtet habe und die digi­ta­len Daten anschlie­ßend lösche, fällt das Bild dann noch unter die DSGVO? Auch wenn ich ggf. vor­her kei­ne Geneh­mi­gung hatte?
    9. Besteht Hoff­nung, dass der Abmahn­in­dus­trie (Ver­gleich­bar mit der Lösung in Öster­reich) das Hand­werk gelegt wird?

    Antworten
  35. Ich habe einen klei­nen Urlaubs­blog mit Tex­ten und Bil­dern für Ver­wandt­schaft und Freun­de, die auf dem Lau­fen­den blei­ben möch­ten, wenn wir unter­wegs sind. Auf den Fotos sind in der Regel auch Per­so­nen als Bei­werk. Die­ser Blog ist zwar öffent­lich im Netz erreich­bar, aber nicht in den Such­ma­schi­nen gelis­tet. Mit Bei Kennt­nis der URL könn­te aber auch ein Drit­ter dar­auf zugrei­fen. Muss ich nun als Pri­vat­per­son den Blog mit einem Zugangsschutz/Login ver­se­hen, damit die Inhal­te auch tat­säch­lich pri­vat blei­ben und der Erwä­gungs­grund 18 - Kei­ne Anwen­dung auf den per­sön­li­chen oder fami­liä­ren Bereich (https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-18/) - wei­ter­hin gilt?

    Gruß
    Dietmar

    Antworten
  36. Wie ist das denn mit “Tie­ri­schen Models”?
    Wenn man ein Tier (Hund oder Pferd) vor der Kame­ra besitzt, ein Model mit auf dem Foto ist, und ein Foto­graf Fotos macht.

    Tier Besit­zer unter­schreibt logi­scher­wei­se auch alles, aber wenn von vorn­her­ein für den Tier Besit­zer alles auf tfp oder ohne Ent­loh­nung läuft, son­dern man es nur wegen der Fotos macht, wie ist das dann?

    Kann ich dann als Tier Besit­zer auch ein­fach wie­der spre­chen ? Habe ich dann für das Tier die sel­ben Rechte?
    Weil das Tier ist ja eigent­lich eine Sache.

    Aber man unter­schreibt ja als Vor­mund für das Tier.

    Antworten
  37. Kann ich mich denn in mei­nem Stan­dard­ver­trag für Braut­paa­re schrift­lich absi­cher in zB mei­nen AGBs oder als Zusatz­klau­sel, dass der Auf­trag mei­net­we­gen erst nach sagen wir 2-3 Jah­re “Abge­wi­ckelt” ist, und ich so lan­ge die Bil­der eines Braut­paa­res auf mei­ner HP somit zei­gen darf? Klärt zwar nicht das Pro­blem mit den ande­ren Gäs­ten auf der Hoch­zeit, aber gut. Oder könn­te man noch einen wei­te­ren Zusatz­punkt mir hin­ein neh­men der so ähn­lich klingt wie “Alle Hoch­zeits­gäs­te wur­den dar­über infor­miert dass unse­re Bil­der im Nach­hin­ein bei Foto­graf XYZ mög­li­cher­wei­se auf der Home­page ver­öf­fent­licht wer­den, und haben ihr Ein­ver­ständ­nis gegeben.”?
    Noch eine letz­te Fra­ge: wie ver­fah­re ich mit bis jetzt ver­öf­fent­lich­ten Bil­dern? War­ten bis und ob das irgend eine Reak­ti­on von gezeig­ten Per­so­nen kommt? Muss ich vor­her alles Löschen um der Abmahn­wel­le zu entkommen?

    Antworten
  38. Nach­trag: Was ist eigent­lich mit Film­auf­nah­men? Fal­len die­se auch unter die DSGVO? Und bei 4K kann ich jeder­zeit 8MP Stand­bil­der herausselektieren…

    Antworten
  39. Für mich wäre es inter­es­sant zu wis­sen wie ich zum einen mit Ver­trä­gen umzu­ge­hen habe die ich bei Work­shops und den Teil­neh­mern abschlie­ße. Auf was muss ich sie hin­wei­sen und unter­schrei­ben las­sen, auf was müs­sen sie selbst achten.
    Und kann ein Model/Schauspieler/etc. tat­säch­lich zu jedem Zeit­punkt eine Löschung bean­tra­gen, selbst wenn es ein Pay­shoo­ting war? Nach dem Mot­to, bin jetzt ver­hei­ra­tet und mein Mann mag das nicht? Fra­gen über Fragen …

    Antworten
  40. Eini­ge Fra­gen wäre:
    a) Reicht es zukünf­tig (und auch rück­wir­kend?), wenn ich alle EXIF und sons­ti­ge Daten in der Datei lösche.
    b) wel­che Ände­run­gen müs­sen im Impres­sum oder den AGB (wenn vor­han­den) zwin­gend auf­ge­nom­men wer­den (Bei­spie­le?)

    Dan­ke für dei­ne Infos und Gruß an den Kol­le­gen und Anwalt 😉

    Antworten
  41. Hal­lo
    Ich habe vor kur­zem den Zuschlag für meh­re­re Veranstaltungen/Festivals von einem Ver­an­stal­ter bekom­men! Ich soll die Ver­an­stal­tun­gen foto­gra­fisch beglei­ten! Die Künst­ler sel­ber sehe ich als unpro­ble­ma­tisch an, da die­se ger­ne gese­hen wer­den wol­len und Ver­trä­ge mit dem Ver­an­stal­ter haben in denen sie die Ein­wil­li­gung für Foto- und Video­auf­nah­men abge­ge­ben haben! Muss ich dann nur dar­auf ach­ten, dass kei­ne Zuschau­er auf den Fotos zu sehen sind?
    Wenn ich es rich­tig ver­stan­den habe, darf der Ver­an­stal­ter ja nicht mehr über den Hin­weis auf den Tickets und am Ein­gang von sei­nem Haus­recht Gebrauch machen und somit die Ein­ver­ständ­nis beim betre­ten der Ver­an­stal­tung voraussetzen!?

    Antworten
  42. Hal­lo!
    Auch mir als Hob­by­fo­to­graf berei­tet das The­ma DSGVO z.Zt. Kopfzerbrechen…
    Vor allem beschäf­ti­gen mich 2 grund­sätz­li­che Fragestellungen.
    1.
    Laut einer Aus­sa­ge des Grü­nen-Abge­ord­ne­te im EU-Par­la­ment Jan Phil­ipp Albrecht bei Twit­ter ver­weist der Arti­kel 85 der DSGVO auf die bis­he­ri­ge natio­na­le Recht­spre­chung. Dem­nach ist die­se höher gewich­tet als die DSGVO, und damit bleibt alles so, wie es ist. Dar­über hin­aus bezeich­net er die gan­ze Bericht­erstat­tung über die DSGVO als Panikmache…
    Quel­le: https://stevinho.justnetwork.eu/2018/04/28/datenschutzgrundverordnung-der-tod-des-kreativen-internets/
    2.
    Als Hob­by­fo­to­graf besu­che ich lei­den­schaft­lich ger­ne Motor­sport­ver­an­stal­tun­gen. Die dabei ent­ste­hen­den Bil­der ver­öf­fent­li­che ich meist bei Face­book und/oder Insta­gram (https://www.instagram.com/chrischan.sonntag/). Zuschau­er sind in mei­nen Bil­dern nur sehr sel­ten zu sehen, meis­tens lich­te ich die teil­neh­men­den Fahr­zeu­ge auf der Renn­stre­cke ab. Ist das zukünf­tig für mich über­haupt noch beden­ken­los möglich?
    Vie­len Dank für die Mög­lich­keit hier aktiv teil­neh­men zu können!
    Vie­le Grüße

    Antworten
  43. Hal­lo Stefan,
    Ich foto­gra­fie­re für einen Hand­ball Ver­ein die Spie­le. Ich bin also nicht für die Pres­se tätig, son­dern aus­schließ­lich für den Ver­ein. Dazu gehört natür­lich nicht nur die eige­ne Mann­schaft zu foto­gra­fie­ren son­dern auch die Spie­ler der geg­ne­ri­schen Mann­schaft. Wei­ter­hin lässt es sich auch nicht immer ver­mei­den, das Zuschau­er mit auf die Bil­der kommen.
    Kann der Ver­ein eine Rege­lung tref­fen, dass sich alle Zuschau­er mit Ein­tritt bereit erklä­ren auch evtl abge­lich­tet zu werden?
    Und wel­che Mög­lich­keit besteht beim geg­ne­ri­schen Team?
    Ins­ge­samt ein sehr beschei­de­nes Thema.

    Antworten
  44. Moin Moin! Mei­ne Fra­ge ist fol­gen­de: Ich bin Kon­zert- und Fes­ti­val­fo­to­graf und da teil­wei­se auch auf Fotos der Besu­cher ange­wie­sen! Inwie­fern ver­hält sich da die Zukunft mit der DSGVO? Kann ich “pro­blem­los” Fotos der Bands/Künstler machen? Brau­che ich von jedem Besu­cher eine Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung zur Ver­öf­fent­li­chung von Fotos? Muss ich Fotos, die vor dem 25.05.2018 auf­ge­nom­men wur­den von mei­ner Home­page entfernen?

    Vie­len Dank!

    Antworten
  45. Gilt das alles nur für (freie) Foto­gra­fen, die damit Geld ver­die­nen oder auch für wel­che wie mich, die gan­ze nur als Hob­by betrei­ben und kein Geld dafür ver­lan­gen oder die Fotos in irgend­ei­ner Form verkaufen?

    Um Pro­ble­me mit der DSGVO zu bekom­men, reicht es da schon aus, wenn man die Per­son (wenn z. B. von hin­ten foto­gra­fiert) auf den Fotos an Hand ein­deu­ti­ger Klei­dung, Tat­toos etc. erken­nen könn­te bzw. sie sich selbst erkennt oder reicht es nur, wenn man das Gesicht nicht sieht? 

    Gilt das dann auch erst für Fotos, die nach in Kraft tre­ten der DSGVO erstellt und ver­öf­fent­licht wor­den sind oder auch rückwirkend? 

    Reicht es z. B. auch schon aus, bei Fotos mit Men­schen als “Bei­werk” die EXIF-Daten zu ent­fer­nen oder zumin­dest einen Teil davon (z. B. Uhr­zeit), damit man kein (Bewegungs-)Profil mehr erstel­len könnte?

    Antworten
  46. Noch etwas zu Erwä­gungs­grund 13:

    “die für die Wirt­schafts­teil­neh­mer ein­schließ­lich Kleinst­un­ter­neh­men sowie klei­ner und mitt­le­rer Unternehmen”
    Damit wäre ich ja als Hob­by­fo­to­graf ohne kom­mer­zi­el­len Hin­ter­grund fein raus. Was aber, wenn ich Fotos auf Platt­for­men wie 500px oder auch Face­book ver­öf­fent­li­che, die Wer­bung auf der Sei­te mit dem Foto schal­tet. Bin ich dann indi­rekt auch ein “Wirt­schafts­teil­neh­mer” weil mein Foto zum Umsatz der Platt­form beiträgt? 

    Wie sieht es aus mit Fotos die bei Wett­be­wer­ben (z. B. Foto­zeit­schrif­ten, Kame­ra-/Ob­jek­ti­ver­stel­ler, Zei­tun­gen etc). Muss hier­bei als Pri­vat­per­son auch die DSGVO beach­ten, weil in den Maga­zi­nen etc. auch Wer­bung bzw. Web­sei­ten (wo die Fotos gezeigt wer­den) geschal­tet wird.

    Es wäre gene­rell gut für Pri­vat­per­so­nen zu defi­nie­ren, was geht und was nicht geht, da wir nicht mal Geld damit verdienen.

    Vie­len Dank vorab!

    Timo

    Antworten
    • Mei­ne Gedanken:
      Hi. Pri­vat ist pri­vat und kei­ne DS-GVO kommt zur Anwendung.
      Jedoch, wenn du auf dei­nem Blog eine Wer­be­ban­ner hast oder Affi-Links zu Ama­zon. Bist du ein Wirt­schafts­teil­neh­mer (ver­dienst ja dann mit dem Blog Geld). 

      Sofern 500px oder Face­book Wer­bung daneh­men machen und du bekommst nichts dafür.… den­ke ich (wie ich die­ses Wort heu­te Lie­be) … ist es wei­ter­hin pri­vat. Kei­ne Anwendung.

      Foto­wett­be­wer­be sind wirk­lich sehr interessant.…

      Antworten
  47. Bit­te eins beach­ten, die DSGVO ist mei­nes Wis­sens nach eine soge­nann­te Rah­men­ver­ord­nung, die von den EU-Staa­ten durch natio­na­le Recht­spre­chung ergänzt wer­den kann/muß. Dies ist in Deutsch­land mit der Neu­fas­sung des BDSG erfolgt. Auch die­ses Gesetz ist eine nach­ran­gi­ge Rege­lung. Wenn es, wie im Fall des Kunst­UrhG eine noch spe­zi­el­le­re Rege­lung für einen Teil­be­reich gibt, ändert sich für die­je­ni­gen, die betrof­fen sind, der­zeit erst­mal gar­nicht viel. Um das zu ändern, müss­te eine Kla­ge gegen das Kunst­UrhG erho­ben wer­den, wel­ches dann ggf. zu novel­lie­ren ist.
    Es wird alles nur so heiß geges­sen, wie es gekocht wird.

    Antworten
  48. Das ist zwar alles nur halb­sei­de­nes Gefah­ren­wis­sen aber leut einem TÜV geprüf­ten Daten­schüt­zer, der das als Dienst­leis­tung für uns über­neh­men soll gibt es zen­tra­le Prüf­stel­len in den Bun­des­län­dern. Da dürf­ten Abmahn­kanz­lei­en nichts mit am Hut haben.

    Antworten
  49. Aus dem Arti­kel 2 der DSGVO:
    „Art. 2
    Sach­li­cher Anwendungsbereich
    (1) Die­se Ver­ord­nung gilt für die ganz oder teil­wei­se auto­ma­ti­sier­te Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten sowie für die nicht­au­to­ma­ti­sier­te Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die in einem Datei­sys­tem gespei­chert sind oder gespei­chert wer­den sollen.
    (2) Die­se Ver­ord­nung fin­det kei­ne Anwen­dung auf die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten […]
    c) durch natür­li­che Per­so­nen zur Aus­übung aus­schließ­lich per­sön­li­cher oder fami­liä­rer Tätigkeiten.“

    lese ich zwei Dinge:
    1. Ana­lo­ge Foto­gra­fie ist gene­rell nicht betrof­fen, solan­ge die Bil­der nicht nach­träg­lich digi­ta­li­siert wer­den (Art. 2 Satz 1)
    2. wer als nicht-kom­mer­zi­ell täti­ger Ama­teur aus­schließ­lich für‘s pri­va­te Foto­al­bum Bil­der macht (und nicht zur Ver­öf­fent­li­chung auf Online-Platt­for­men) ist von der Rechts­än­de­rung nicht betrof­fen (natür­lich unter Ein­hal­tung der schon heu­te gül­ti­gen Bestim­mun­gen, wie das Recht am eige­nen Bild usw.).

    Rich­tig?

    Antworten
  50. Hab mir schon über­legt, ein foto der betref­fen­den per­son zu machen mit lami­nier­ter kur­zer ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung die sie hält und danach dann das eigent­li­che foto, dann wär es auto­ma­tisch auch am rech­ten ort gespei­chert. Gin­ge das durch so?

    Antworten
  51. Für mich ist es wich­tig, ob ich als Pri­vat­per­son defi­niert wer­de oder nicht. Laut https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-18/ scheint wohl die Ver­öf­fent­li­chung von pri­va­ten Fotos auf sozia­len Medi­en unkri­tisch zu sein. Ich foto­gra­fie­re pri­vat Kon­zer­te und Fes­ti­vals, auf mei­ner Home­page habe ich kei­ner­lei Affi­li­ate­links oder sowas, das ist “nur” ein Foto­blog. Ich habe aller­dings schon weni­ge Male Fotos ver­kauft. Gel­te ich damit als kom­mer­zi­ell? Gel­te ich schon als kom­mer­zi­ell, wenn ich Fotos auf mei­ner dazu­ge­hö­ri­gen Foto­sei­te auf Face­book ver­öf­fent­li­che? Ist es nicht kom­mer­zi­ell, wenn ich die auf mei­nem pri­va­ten Pro­fil veröffentliche/teile? Ist die Ablich­tung der Musi­ker mit der Akkre­di­tie­rung qua­si abge­gol­ten oder müs­sen die theo­re­tisch auch (vor jedem Kon­zert?) schrift­lich zustim­men? Was ist mit Stars, die auf Con­ven­ti­ons auf­tre­ten? Fra­gen über Fra­gen… Dan­ke für die Mög­lich­keit, hier Fra­gen zu stellen!

    Antworten
  52. Ich fän­de es gut, mehr dar­über zu erfah­ren, was man nun­mehr bei einem Ver­trag mit einem Modell (TfP) inhalt­lich berück­sich­ti­gen soll­te. Wel­che For­mu­lie­run­gen wich­tig sind … und wel­che eher ver­mie­den wer­den sollten.

    Antworten
  53. Schön, dass ich hier Fra­gen stel­len kann… Je mehr ich lese, des­to unsi­che­rer wer­de ich… Ich betreue ehren­amt­lich einen Blog und die FB-Sei­te unse­res Urban-Gar­dening-Pro­jekts in Lud­wigs­ha­fen. Da ich ger­ne foto­gra­fie­re und fil­me, sind bei­de Sei­ten natürr­lich voll mit Fotos, auf denen sich unse­re Gärt­ner und Gäs­te tum­meln. Die Erlaub­nis zur Ver­öf­fent­li­chung wur­de bis­her münd­lich und pau­schal ein­ge­holt, das reicht ja nun künf­tig nicht mehr bzw. kann nach­träg­lich wider­ru­fen wer­den. Beson­de­re Pro­ble­me sehe ich bei unse­ren vie­len Events, da tum­meln sich im Gar­ten auch vie­le frem­de Gäs­te, was ja bis­her auch in Ord­nung war. Das mit dem ‘Bei­werk’ ist ja nun vor­bei. Wie gestal­ten wir das geset­zes­kon­form, geht das überhaupt?
    Anzu­mer­ken wäre noch dass wir kei­nen kom­mer­zi­el­len Hin­ter­grund haben. Abmah­nun­gen wären fatal, vor­her wür­de ich die Sei­ten lie­ber vom Netz nehmen…

    Lie­be Grü­ße Ilo­na Schäfer

    Antworten
  54. Dan­ke fuer den bericht und dass du dich bereit erklaert hast, hier fra­gen zu beantworten!
    ich lebe zur zeit in den usa, also betrifft mich das gan­ze nicht direkt, aber mei­ne home­page ist immer noch in deutsch­land ansaessig…
    da sind jetzt natuer­lich auch ein paar fotos von men­schen grup­pen, deren erlaub­nis ich natuer­lich nicht alle habe.
    soll­te ich die­se alle loeschen?

    Antworten
  55. Hal­lo, da der Email­ver­kehr ja auch ab dann ande­re hand­ge­habt wer­den muss… wie sieht es mit schrift­ver­kehr bei fb, ins­ta, whats­app aus.. wie muss da gehan­delt wer­den um mit dem gesetz ins rei­ne zu kommen

    Antworten
  56. Es ist schön ner­vig alle Bil­der für die Web­site beschrif­ten zu müs­sen um sie wenigs­tens etwa vor dem Klau zu schüt­zen. Aber nun sind die Wür­fel sind gefal­len, alle Bil­der mit Per­so­nen wer­den von mei­ner Web­site ent­fernt. Der ver­wal­tungs­tech­ni­sche Auf­wand für einen abmahn­si­che­ren Umgang mit Fotos auf denen Per­so­nen zu sehen sind steht m.E. jetzt in kei­nem Ver­hält­nis mehr. Für even­tu­el­le “Likes” der Besu­cher kann ich mir nichts kau­fen. Dann gibt es zukünf­tig eben nur noch “Gegen­stän­de” zu sehen. 

    Lie­be Grüße
    DeeJay

    Antworten
  57. Erst ein­mal vie­len Dank, dass ihr euch die­ses The­mas annehmt und ver­sucht Licht ins Dun­kel zu bringen.
    Ich Stel­le mei­ne Fra­gen auch auf die Gefahr, dass ich das vor­her geschrie­be­ne wiederhole:
    Hoch­zeits­fo­tos als Repor­ta­ge von der Fei­er für das Braut­paar, kei­ne Ver­öf­fent­li­chung auf der Home­page des Foto­gra­fen. Im Sin­ne der DSGVO in Ordnung?
    Siche­rung der RAW-Daten auf einer M-Disk und Ver­bleib beim Foto­gra­fen. Ver­stoß gegen DSGVO?
    Was pas­siert wenn dann jemand gegen die Spei­che­rung sei­ner Daten von die­ser Hoch­zeit widerspricht?
    Daten lokal spei­chern Bil­der mit der Per­son löschen und Rest neu speichern?
    Wie wird beweis­si­cher vernichtet?
    Wenn die Braut­leu­te die Daten auf einer DVD erhal­ten haben, sind die­se Bil­der außer­halb des Macht­be­reichs des Foto­gra­fen, kön­nen Ansprü­che dar­aus gegen den Foto­gra­fen ent­ste­hen wenn Bil­der durch das Braut­paar ver­öf­fent­licht werden?
    Gibt es einen Unter­schied zwi­schen der Spei­che­rung auf Ser­vern, Work­sta­tions und der Spei­che­rung auf DVD oder ande­ren Medien?
    Reicht es die Gäs­te vor­ab zu Beginn der Fei­er bzw. vor den Auf­nah­men münd­lich zu infor­mie­ren dass die Bil­der vom Foto­gra­fen nicht ver­öf­fent­licht wer­den son­dern nur nach beson­de­rer Abspra­che und die Bil­der sonst nur dem Braut­paar über­ge­ben werden?
    Was ist mit der Ver­öf­fent­li­chung in einer Online Gale­rie für die nur das Braut­paar und von die­sem aus­ge­wähl­te Gäs­te das Kenn­wort haben, wobei der Hos­ter der Online Gale­rie die Vor­aus­set­zun­gen nach der DSGVO erfüllt und dies auch per Ver­trag für die Daten­ver­ar­bei­tung abge­si­chert hat?
    Also, wenn Ihr für mei­ne Fra­gen Ant­wor­ten habt, wäre ich sehr sehr dank­bar und bedan­ke mich schon jetzt recht herzlich!
    Schö­ne Grü­ße in den Nor­den die­ser so ver­un­si­cher­ten Fotografengemeinschaft!

    Antworten
  58. Was ist mit Bil­dern von öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen, die man pri­vat besucht aber auf sozia­len Platt­for­men die Bil­der zeigt? Zu sehen sind Bands, klei­ne Künst­ler, Ver­an­stal­ter, Besu­cher etc.. Und was pas­siert, wenn sol­che Bil­der Medi­en nut­zen möch­ten (wie loka­le Sei­ten auf Face­book, die zei­gen, was in ihrer Umge­bung los ist)?
    Kann der Ver­an­stal­ter nicht publik machen, dass der Besuch der Ver­an­stal­tung mit der Ein­wil­li­gung zur Ver­öf­fent­li­chung von „per­sön­li­chen“ Bil­dern einhergeht?

    Antworten
  59. Das ist ja alles schhon mir klar, aber wie ist es mit Sachen, Gegen­stän­den die Per­so­nen gehören?
    Es wer­de mit dem Foto Infor­ma­tio­nen gespei­chert die ggf. nicht für die Öffent­lich­keit bestimmt sind - Doku­men­ta­tio­nen über Sach­ver­halt, Erhal­tungs­zu­stän­de von Gebäu­den, Unfall­do­ku­men­ta­tio­nen usw…Trifft die­se die DSGVO auch auf die­se Daten zu oder unter­schei­det sie ein­deu­tig an Per­so­nen und Dingen?

    Antworten
  60. DSVGO ist ein har­ter Ein­schnitt in die bis­he­ri­ge Pra­xis mit Daten und Per­sön­lich­keits­rech­ten umzugehen.
    Auf openPetition.de gibt es aktu­ell die Mög­lich­keit sich an der Peti­ti­on „Pres­se­frei­heit! Gegen EU-Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) für Foto­gra­fen, Kunst, Pres­se“ zu betei­li­gen: openpetition.de/!fotorechte

    Antworten
  61. Hal­lo zusammen,

    zu die­sem hei­ßen The­ma mal ein paar in den Raum gewor­fe­ne, ein­fa­che Gedanken:

    Womög­lich wird sich die DSGVO zumin­dest für die Hob­by- und Berufs­fo­to­gra­fen kaum aus­wir­ken? Bei einer Hoch­zeit weiß jeder Gast, dass er auf Fotos lan­den kann und bis auf die­je­ni­gen, die nicht ger­ne foto­gra­fiert wer­den möch­ten stört sich auch in Zukunft kei­ner dar­an. Eben­so ver­hält es sich mit Events: Wer nicht foto­gra­fiert wer­den will, macht das wie bis­her auch deut­lich, dem Rest ist es egal, ob die Fotos von letz­ten SA im Club am MO auf der Insta­gram-Page des Clubs zu sehen sind. Wel­cher halb­wegs pro­fes­sio­nel­le Foto­graf foto­gra­fiert Men­schen und ver­öf­fent­licht deren Bil­der unge­fragt? Wer gefragt wur­de und ein­ver­stan­den war, wird es auch in Zukunft sein und wer eine Ent­fer­nung wünscht, wird nor­ma­ler­wei­se zuerst dar­um bit­ten und nicht gleich Kla­ge gemäß DSGVO ein­rei­chen. Die Angst vor einer Abmahn­wel­le dürf­te unbe­grün­det sein, denn die kön­nen nur im Auf­trag eines Klä­gers tätig wer­den und nicht den Klä­ger selbst spie­len. Ich behaup­te, dass die aller­we­nigs­ten Men­schen über­haupt etwas von der DSGVO mit­be­kom­men haben. Natür­lich ist die DSGVO nichts, dass man igno­rie­ren soll­te, aber ich glau­be, solan­ge man sich wie bis­her auch an Ver­ein­ba­run­gen hält und Per­sön­lich­keits­rech­te wahrt, ändert sich nix.

    Oder wie seht Ihr das?

    LG aus IBK

    Antworten
  62. Sehe die neue VO auch kri­tisch. Wie eini­ge ande­re habe ich diessel­be Fra­ge. Als ehren­amt­li­cher Sport­fo­to­graf habe ich zwar die Geneh­mi­gun­gen vom Spie­ler des Ver­eins aber Geg­ner und Publi­kum sind aus­sen vor. Was nun ab Mai ? Auf­hö­ren ? Verpixeln ?

    Antworten
  63. Hal­lo Zusammen,

    auch für mich ist das Foto­gra­fie­ren von Sport­ver­an­stal­tun­gen, Events und Hoch­zei­ten interesssant.
    Mei­ne Fras­gen hierzu:
    1. In wie­weit gilt das KUG und steht die DSGVO über die­sem oder ist recht­lich die KUG maßgebend.
    2. Wie ist das recht­lich mit Per­so­nen usw die sich als Bei­werk bei Sport­ver­an­stal­tun­gen mit abge­lich­tet werden?
    3. Kön­nen Ver­an­stal­ter ein­fach mit Ihrem Haus­recht oder der AGB dem Foto­gra­fen Rechts­si­cher­heit schaffen?
    4. Inwie­weit kann ich das Ein­ho­len der Zustim­mung zum Bei­spiel auf Braut­paa­re abgeben?
    5. Da Fotos einen künst­le­ri­schen und doku­men­tie­ren­den Cha­rak­ter haben, sol­len die­se ja auch nicht gelöscht wer­den.…., wie ist damit umzu­ge­hen. Da es zum Bei­pi­el im KUG als Kunst gere­gelt ist, sehe ich da kei­nen Hand­lungs­be­darf, was mich aber wie­der zu Fra­ge 1 führt.
    6. Wie kann ich mich auf mei­ner Web­sei­te vor Abmah­nun­gen schüt­zen? Ich kann mir sehr gut voratel­len, das die­se neun­mal klu­gen Abmah­nungs­rechts­an­wäl­te schon Abmah­nun­gen fer­tig haben, die ab dem 25. ver­sen­det werden.…..
    Vie­le Grüße
    Thomas

    Antworten
  64. Moin,
    eigent­lich müss­te die DSGVO auch für Video­auf­nah­men gel­ten, ich konn­te nur lei­der kein ent­spre­chen­den Text finden.
    Gilt die DSGVO auch Rück­wir­kend? Muss ich alle öffent­li­chen (nicht kommerziellen/privaten Sozi­al Media) Fotos/Videos auf denen Per­so­nen bis­her nur als “Bei­werk” zu sehen sind löschen um Abmah­nun­gen aus dem Weg zu gehen?

    Antworten
  65. Hal­lo,
    toll das man hier Fra­gen stel­len kann.
    Ich bin rei­ne Hob­by­fo­to­gra­fin und foto­gra­fie­re auch mal für Freun­de Hoch­zei­ten oder Tau­fen. Ich ver­öf­fent­li­che grund­sätz­lich kei­ne Fotos auf Face­book etc. aber die foto­gra­fier­ten Per­so­nen schon, das soll­te dann ja auch kein Pro­blem sein aber wie sieht es aus, wenn dann auch Fotos ein­ge­stellt wer­den auf denen Drit­te zu erken­nen sind - bin ich dann als Foto­gra­fin in der Verantwortung?
    Vie­le Grü­ße Nicole

    Antworten
  66. Hi,
    wie sieht es denn so mit der Angreif­bar­keit aus? Wo kein Klä­ger da kein Rich­ter? Sprich wenn mich die foto­gra­fier­ten und ver­öf­fent­lich­ten Per­so­nen nicht ver­kla­gen (wo ich mei­nen Braut­paa­ren jetzt ver­traue), tut es sonst auch kei­ner? Oder wan­dern hier auch Anwäl­te durchs Web und mah­nen mun­ter ab a la Impressumspflicht?
    Und wie sieht es mit Bil­dern aus, die vor dem 25.Mai gemacht und ver­öf­fent­licht wur­den? Muss ich hier auch nach­träg­lich ent­spre­chen­de Ver­trä­ge aufsetzen?
    Bes­te Grü­ße, Daniel

    Antworten
  67. Ich habe noch eine Fra­ge - wie ist das mit Fotos, die im Nicht-EU-Aus­land auf­ge­nom­men wer­den, aber in Deutsch­land im Inter­net ver­öf­fent­licht wer­den? Wel­ches Recht gilt dann?

    Antworten
  68. Hal­lo Stefan
    Mich wür­de es inter­es­sie­ren, inwie­fern mich das als in der Schweiz täti­gen Foto­gra­fen betrifft. 🙂
    Grüs­se Patrick

    Antworten
  69. Hal­lo Stefan,
    ich wür­de ger­ne wis­sen, in wie weit bereits ver­öf­fent­lich­te Web­sites und deren Bil­der über­ar­bei­tet wer­den müs­sen. Gilt das Gesetz nur für alles, was nach dem Stich­tag ver­öf­fent­licht wird oder auch für all das, was vor­her ver­öf­fent­licht wurde.
    Bin gespannt und dan­ke für das Engagement!

    Antworten
  70. Moin,

    für mich stellt sich die Fra­ge, was mit den Blog­gern und Influen­cern ist. Sie han­deln wohl “im öffent­li­chen Inter­es­se” oder “berech­tig­tem Inter­es­se”, wenn ich das rich­tig gele­sen habe. Gleich­zei­tig lese ich aber auch, dass nur die “insti­tu­tio­na­li­sier­te Pres­se” ohne Ein­wil­li­gung foto­gra­fie­ren darf. Was ist also mit Bloggern/Influencern, die einen Pres­se­aus­weis habe und für kein gro­ßes Magazin/Rundfunk arbeiten?

    Antworten
  71. Mich wür­de bren­nend inter­es­sie­ren ob die Rege­lung auch für das rei­ne Hob­by gilt.
    Auch wenn ich eine Web­site / Blog betrei­be und auf insta­gram und Face­book aktiv bin.

    Antworten
  72. Hal­lo zusammen!
    Super, dass Ihr euch des The­mas mal von der rich­ti­gen Sei­te nähern wollt. Der­zeit geis­tern ja so eini­ge Gerüch­te durch das Netz, die all­ge­mein eher ver­un­si­chern als Klar­heit schaffen.
    Mich inter­es­sie­ren bren­nend drei Fra­gen, die mir bis­her noch nie­mand schlüs­sig beant­wor­ten konn­te. Viel­leicht könnt Ihr die ein oder ande­re ja mal mit zum Ter­min nehmen:

    1. Man soll sei­ne TfP-Ver­trä­ge (alle ande­ren natür­lich auch) überarbeiten
    Es wird der­zeit immer drin­gend dazu gera­ten sei­ne gesam­ten Ver­trä­ge zu über­ar­bei­ten. Mit ist klar, dass ein ent­spre­chen­der Infor­ma­ti­ons­hin­weis aus die DSGVO in die Ver­trä­ge gehört, aber muss jeder Ver­trag des­halb auch kom­plett umge­schrie­ben wer­den und wenn ja, wie?

    2. Löschung der Bil­der, wenn ein Wider­ruf eingeht
    Es heißt, dass man beim Wider­ruf einem Models direkt die Bil­der löschen soll. Wenn ich die DSGVO aber rich­tig ver­ste­he, ist durch­aus auch vor­ge­se­hen, dass man die Daten­ver­ar­bei­tung also die Ver­öf­fent­li­chung ein­schränkt (stoppt), die Löschung zur Siche­rung des eige­nen Rechts­an­spru­ches aller­dings ver­wei­gern kann. Immer­hin gilt das Urhe­ber­recht ja auch wei­ter­hin noch und wie will man sei­nen Anspruch sonst gel­tend machen. 

    3. Gel­tungs­be­reich der DSGVO
    Eine wei­te­re Fra­ge, die mir noch kei­ner so rich­tig beant­wor­ten konn­te. Greift die DSGVO auf für Hob­by­fo­to­gra­fen, also Foto­gra­fen, die mit dem erstel­len von Bil­dern kein Geld verdienen?
    Mei­ner Ein­schät­zung nach schon, aber es wäre mal gut das aus beru­fe­nem Mund zu hören. 😉

    Antworten
  73. Die DSGVO scheint über dem Recht des KuG ste­hen. Und damit wären alle bis­he­ri­gen “Frei­hei­ten” des gemei­nen Bür­gers dahin.
    Darf ich noch pri­vat Fotos von Bau­wer­ken machen und ver­öf­fent­li­chen, wenn dort gleich­zei­tig mir unbe­kann­te Per­so­nen her­um­lau­fen und nicht alle vor­her ein­ge­wil­ligt haben (z.B. Bran­den­bur­ger Tor)?
    Ist es durch das Grund­ge­setz Art. 5 abge­si­chert, dass ich auf öffent­li­chen Orten von öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen Fotos machen kann und mei­ne Mei­nung mit die­sen kund­tun darf? (Art. 5 sie­he unten)
    Laut GSGVO gibt es eine Aus­nah­me für “Pres­se”? Sind Blogs, und ins­be­son­de­re Foto­blogs nicht im erwei­ter­ten Sin­ne auch “Pres­se”?

    Fin­de Gun­thers Erläu­te­run­gen sehr interessant:
    https://gwegner.de/blog/dsgvo-und-auswirkungen-fuer-fotografen-und-webseitenbetreiber/
    Und (lei­der) auch die von ihm ver­link­ten Anmer­kun­gen von Rechts­an­wäl­ten, die mir sehr plau­si­bel klin­gen und sehr düs­ter sind: https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html

    Wer aber die Hoff­nung nicht auf­ge­ben will, soll­te sich mal kurz Arti­kel 5 des Grund­ge­set­zes in Erin­ne­rung holen:
    (1) Jeder hat das Recht, sei­ne Mei­nung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu ver­brei­ten und sich aus all­ge­mein zugäng­li­chen Quel­len unge­hin­dert zu unterrichten.

    Da steht tat­säch­lich “BILD”!!!

    Und alles, wirk­lich alles in unse­rem Staat muss auf dem Grund­ge­setz basie­ren! Die Hoff­nung stirbt zuletzt.

    Antworten
  74. Hal­lo zusammen,

    ich foto­gra­fie­re zum Hob­by und habe eine ganz simp­le Fan­page bei Face­book. Wenn ich Foto’s mache, dann aus­schließ­lich über TfP-Ver­trä­ge. Die DSGVO habe ich min­des­tens 100x gele­sen und als recht­li­cher Laie, in sei­nen Grund­aus­sa­gen eigent­lich ver­stan­den. Was mich total ver­un­si­chert und wo ich noch kei­nen Rat und kei­ne Mög­lich­keit gefun­den haben Infor­ma­tio­nen zu bezie­hen ist:

    - wie muss der TfP-Ver­trag aus­se­hen damit er mit der DSGVO kon­form ist?
    - da ich ja selbst als “Hob­by­fo­to­graf” auch Daten spei­che­re (im Sin­ne der DSGVO), muss ich im Ver­trag selbst dann die Daten­schutz­er­klä­rung und das Wider­rufs­recht ein­zeln aufführen

    Ein bis jetzt gül­ti­ger TfP-Ver­trag wird ja somit nicht mehr aus­rei­chend sein.
    - und wie sieht es dann mit dem Nach­weis die­ser Spei­che­rung aus.

    Antworten
  75. Hal­lo Stefan,

    vie­len Dank für die Mög­lich­keit über die­sen Blog unse­re Fra­gen los­zu­wer­den und sie dann über David Sei­ler beant­wor­tet zu bekommen.

    Ich habe mal ver­sucht, mei­ne Fra­gen im Hin­blick auf die DSGVO so all­ge­mein wie mög­lich zu formulieren:

    1. Gibt es eine Unter­schei­dung zwi­schen einer pri­vat und kom­mer­zi­ell genutz­ten Web­site? Hier wäre eine Gegen­über­stel­lung der wich­tigs­ten Punk­te in Form einer Tabel­le sehr hilfreich.

    2. Wie ändern sich die Anfor­de­run­gen an den Daten­schutz, wenn ich einen Bereich der Web­site nur einem ein­ge­schränk­ten Teil­neh­mer­kreis zur Ver­fü­gung stel­le (z. B. dem Hoch­zeits­paar zur Ansicht ihrer Fotos und/oder dem Zei­gen von Fotos im pri­va­ten Umkreis)?

    3. Bei gehos­te­ten Web­sei­ten wird oft sei­tens des Pro­vi­ders die IP-Adres­se der Inter­net-Nut­zer (gemäß DSGVO pri­va­te Infor­ma­tio­nen) mit­ge­loggt und mir als Kun­de zur wei­te­ren Ver­wen­dung zur Ver­fü­gung gestellt. Kann der Pro­vi­der und/oder ich dafür recht­lich haft­bar gemacht werden?

    4. Wie kann ich mich vor wei­te­ren Diens­ten des Pro­vi­ders recht­lich schüt­zen, die auto­ma­tisch im Web­site-Paket ent­hal­ten sind und gegen die DSGVO verstoßen?

    5. Gibt es im Hin­blick auf die DSGVO einen Unter­schied, ob ich die Fotos online oder off­line spei­che­re - auch im Hin­blick auf den ein­ge­schränk­ten Nut­zer­kreis und aus­schließ­li­cher Zugang über Benut­zer­na­me und Kennwort?

    6. Lege ich die Fotos zwecks Daten­trans­fer auf einen nicht-öffent­li­chen Bereich mei­ner Web­site ab, ein Web­craw­ler fin­det und anschlie­ßend wird die­ses Foto über Goog­le-Bil­der ange­zeigt … kann ich dafür haft­bar gemacht werden?

    Ich hof­fe, die Fra­gen sind nicht all­zu­sehr IT las­tig und spe­zi­fisch. Aber eigent­lich soll­te dies alle von uns tref­fen, die eine eige­ne Inter­net-Prä­senz haben.

    Und viel­leicht kannst Du Dich auch mal mit Pad­dy syn­chro­ni­sie­ren, wie er das The­ma für sei­ne Sei­te angeht. 😉

    Dan­ke schon ein­mal vor­ab und vie­le Grüße

    Robin

    Antworten
    • P. S.: Gun­ters Blog Arti­kel gibt auf einen Teil mei­ner Fra­ge schon eine ers­te Ant­wort (oder eher gesagt eine Ein­schät­zung von Gun­ter). Mich inter­es­siert bren­nend die Mei­nung eines Fach­an­walts, der wei­ter­hin auch noch per­sön­lich betrof­fen ist.

      OK … ich ken­nen den Spruch “Ein Pro­blem, zwei Anwäl­te, drei Mei­nun­gen”. Aber irgend­wo muss man ja mal anfan­gen. Und die Kom­bi­na­ti­on aus Fach­walt und per­sön­lich Betrof­fe­ner fin­det man nur all­zu selten.

      Antworten
  76. Hier mal eini­ge Fra­gen von mir noch …

    - Hier in den Kon­takt­for­mu­lar wer­den ja auch per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten gespei­chert & über­mit­telt. Müss­te da nicht noch ein “Daten­schutz” hin­weis unten rein? 

    - Was ist, wenn ich die Hoch­zeits­fo­tos bei Saal-Digi­tal oder ande­re ent­wi­ckeln las­sen. Damit über­ge­be ich ja Daten drit­ten - um mein Ver­trags­ver­hält­nis zu erfül­len (steht im Ver­trag drin).
    Brau­che ich hier mit dem Anbie­ter auch einen ADV-Vertrag ?

    - Recht­lich Okay, (…)
    --- wenn ich mit mei­nen Kun­den eine “Min­dest­spei­che­rung” ver­ein­ba­re um so die Bil­der auch noch in 4 Jah­ren noch mal aus­lie­fern kann?
    --- oder reicht es aus, dass ich Bewei­sen müs­sen / kön­nen, dass ich der Urhe­ber bin (Wer­be­bil­der, etc.) und des­we­gen die Fotos wei­ter spei­cher (Grau­zo­ne)?

    Antworten
  77. Moin Gemein­de,
    ist denn Foto­gra­fie ohne Pres­se­aus­weis und/oder berech­tig­tem Inter­es­se über­haupt noch mög­lich? Ohne “hoheit­li­chen Auf­trag­ge­ber”? Wie kann ich mei­ne Sport­fo­to­gra­fie als ehren­amt­li­cher Hob­by­knip­ser denn noch aus­üben? Was ist mit den Zuschau­ern? Den sport­li­chen Gegnern?
    Ich hab nicht alle Kom­men­ta­re durch­ge­le­sen - was ist mit der Home­page? Was muss geän­dert wer­den? Wel­che Bil­der dür­fen drauf bleiben?

    Antworten
  78. Vie­le auch mich umtrei­ben­de Fra­gen wur­den bereits gestellt und ich bin sehr auf die Ant­wor­ten gespannt! Mich inter­es­siert was eine “erkenn­ba­re” Per­son bedeu­tet. Ich foto­gra­fie­re Archi­tek­tur und benut­ze Pero­nen oft als Bei­werk. Die­se foto­gra­fie­re ich aber unscharf, oft mit deut­li­cher Bewe­gungs­un­schär­fe. Ger­ne auch von hin­ten. Wie erkenn­bar ist also erkenn­bar? Die betref­fen­de Per­son erkennt sich viel­leicht trotz­dem. Auch an der Klei­dung in Ver­bin­dung mit den Ort.
    Gilt die neue DSGVO auch für Auf­nah­men vor dem 25.05?
    Was ist mit dem Löschen der EXIF-Daten vor Veröffentlichung?
    Wer könn­te kla­gen, wie arbei­ten Abmahnanwälte?
    Fra­gen über Fragen…
    Ich wür­de mich sehr über Ant­wor­ten freuen!!

    Antworten
  79. Moin, ich bin als Hob­by­fo­to­graf für ver­schie­de­ne Sport­ver­ei­ne ehren­amt­lich tätig und ab und zu auf Ver­an­stal­tun­gen direkt im Auf­trag des Ver­an­stal­ters. Gibt es bei sol­chen Groß­ver­an­stal­tun­gen Mög­lich­kei­ten für den Aus­rich­ter, in den AGBs oder auf den Anmel­dun­gen eine Art Foto­er­laub­nis zu hin­ter­le­gen? Oder darf ich im Rah­men des öffent­li­chen Inter­es­ses an der Ver­an­stal­tung Bil­der davon machen und ver­öf­fent­li­chen, auch wenn ich nicht der soge­nann­ten insti­tu­tio­nel­len Pres­se ange­hö­re? Wie sieht es denn mit der Haf­tung in sol­chen Fäl­len aus? Der Ver­an­stal­ter beauf­tragt mich, ich mache die Fotos und sie wer­den auf Home­page u. sozia­len Medi­en durch den Ver­an­stal­ter ver­öf­fent­licht. Bin ich als Foto­graf haft­bar, weil ich die Bil­der gemacht habe oder der Ver­an­stal­ter, weil er sie ver­öf­fent­licht hat?
    Schwie­ri­ges The­ma, aber viel­leicht gibt es ja doch ein wenig Klarheit…

    Vie­le Grüße,
    Sebastian

    Antworten
  80. Hal­lo und auch von mir vie­len Dank an alle Betei­lig­ten für den Arti­kel und die Mög­lich­keit der “Fra­ge­stun­de”.

    Mei­ne Fra­ge bezieht sich auf das The­ma “Model-Release-Ver­trä­ge”. Sind die “alten” Ver­trä­ge, wie zum Bei­spiel die­ser hier:

    https://neunzehn72.de/model-release-fur-tfp-shootings/

    wei­ter­hin gül­tig und gel­ten als ver­trag­li­che Grund­la­ge gemäß Arti­kel 6 (b) des DSGVO? 

    Wird die Mög­lich­keit des Wider­rufs gem. DSGVO damit ver­trag­lich sau­ber gere­gelt (sprich: der Wider­ruf wird durch die zeit­lich unbe­grenz­te Nut­zung aus­ge­schlos­sen) oder hat die DSGVO Vorrang?

    Bei Apps wie “Easy Release” gibt es ja die Mög­lich­keit die Daten über iCloud zu syn­chro­ni­sie­ren. Benö­tigt man hier eine sepa­ra­te Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung, nur weil die Mög­lich­keit exis­tiert oder reicht es, die­se Funk­ti­on zu deak­ti­vie­ren (Beweis­last?).

    Der Ver­sand des Ver­tra­ges mit den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten per Mail an das Model erfolgt im Zwei­fel über einen unge­si­cher­ten Weg (eMails sind im Prin­zip ja wie Post­kar­ten im Netz). Muss man hier einen ver­schlüs­sel­ten Weg wäh­len? Oder doch wie­der aus­dru­cken und Papier mitgeben?

    Vie­len Dank vor­ab und vie­le Grüße

    Mar­kus

    Antworten
  81. Wenn man das zu Ende denkt, dann gibt es kei­ne Foto­jour­na­lis­mus mehr, aber auch kei­ne Über­tra­gun­gen von Sport- und ande­ren Ereig­nis­sen, Flickr und You­tube und alle ande­ren kön­nen dicht machen, von den sozia­len Medi­en ganz zu schweigen.
    Das war ver­mut­lich nicht das, wor­auf der Gesetz­ge­ber abziel­te. Wie hand­le ich nun kor­rekt und bie­te vor allem den Abmah­nern kei­ne Angriffsfläche?

    Antworten
  82. Hal­lo, ich bin Kon­zert­fo­to­graf aus dem Raum Stutt­gart. Jetzt möch­te ich auch eine Fra­ge zum DSGVO Inter­view bei­steu­ern. Mei­ne Bil­der die ich auf ver­schie­de­nen Kon­zer­ten auf­neh­me, ver­öf­fent­li­che ich auf SmugMug.(com). SmugMug ist bekann­ter­ma­ßen ein ame­ri­ka­ni­scher Anbieter/Server. Gilt bei einer Ver­öf­fent­li­chung dort, bereits auch das deut­sche Recht? Ich sage bewusst “deut­sches Recht” und nicht “euro­päi­sches Recht”, da Öster­reich sich laut Heise.de schon jetzt klar gegen die Abmahn­ab­zo­cke posi­tio­niert hat.

    Antworten
  83. Hal­lo Stefan,

    mich ine­ter­es­sie­ret auch
    1. was gehört alles zusätz­lich in ein Model Release, damit es DSGVO koform ist
    2. ich habe mit dem Model eine ver­trag­li­che Zusam­men­ar­beit, brau­che laut DSGVO also nicht expli­zit eine Ein­wil­li­gung zur Daten­samm­lung = Fotos/Filmaufnahmen machen und spei­chern, denn ich mache das ja zur Erfül­lung der ver­trag­li­chen Maß­nah­men. Kann das Model trotz­dem theo­re­tisch iwann die Löschung der Auf­nah­men verlangen?
    3. Hoch­zeits­film: kann ich das Braut­paar im Namen der Gät­se die Frei­ga­be ertei­len las­sen, wenn ich es in mei­nen Ver­trag mit dem Braut­paar Auf­neh­me? Oder: greift in Bezug auf die Gäs­te ‘das ber­che­tig­te Inter­es­se’ und ich benö­ti­ge kei­ne Ein­wil­li­gung jedes ein­zel­nen Gas­tes für die Auf­nah­men? .. und für den Ein­satz der Bil­der als eige­ne Refe­renz auf mei­ner Website?

    Vie­len dank und bin gespannt!

    Antworten
  84. Hal­lo Stefan,
    vie­len Dank das du anbie­test unse­re Fra­gen und Sor­gen zu klären. 

    Mich wür­de es inter­es­sie­ren wie es im Bereich Jour­na­lis­mus aus­sieht. Muss ich jetzt auf jeder Ver­an­stal­tung immer eine schrift­li­che Erlaub­nis ein­ho­len von allen die auf den Fotos zu erken­nen sind die dann evtl. für online oder print-pro­duk­ti­on genutzt wer­den? Mei­ne Redak­ti­on wo ich als free­lan­cer arbei­te konn­te mir bis­her lei­der noch kei­ne kon­kre­te Ant­wort dar­auf geben.

    Außer­dem inter­es­siert es mich auch noch wie es ist bei Sport­ver­an­stal­tun­gen? Ich mache Fotos auf Sport­ver­an­stal­tun­gen und ver­kau­fe die­se danach online an die Teil­neh­mer über eine online Gale­rie, gilt hier noch die kon­klu­den­te Ein­wil­li­gung oder darf ich die Gale­rie gar nicht mehr online stellen?

    Ich freue mich auf die Ant­wort und bin gespannt wo die­se Resie mal wie­der hingeht.
    Vie­le Grüsse
    Soeren

    Antworten
  85. Hal­lo, sehr inter­es­san­ter blog
    hier mei­ne Fra­ge (als Foto­gra­fin ) : alles was ich zukünf­tig leis­ten muss, um zu ver­öf­fent­li­chen, ist mir klar aber muss ich alle Foto­ver­öf­fent­li­chun­gen vor dem 25.05 nach­träg­lich schrift­lich absi­chern? reicht die münd­li­che Zusa­ge der Per­so­nen auf den Bil­dern auf den alten Ver­öf­fent­li­chun­gen ?und wie sieht es mit Fan­pages auf social medi­as aus, bin ich dort auch als “Gewer­bett­rei­ben­der” haft­bar bei­spiels­wei­se auf der FB Foto­sei­te. Wie ist es auf gemein­nüt­zi­gen Ver­eins­sei­ten bei­spiels­wei­se einer Muse­ums­sei­te mit Ver­an­stal­tungs­fo­tos aus der Ver­gan­gen­heit, und ist die Pres­se­frei­heit eines Pres­se­fo­to­gra­fen auch dem neu­ne Gestezt unter­wor­fen? wenn er/sie für Insti­tu­ti­on Pres­se im Amt unter­we­ges ist ? Dan­ke über Infos würd ich mich sehr freu­en und vie­le Grü­ße Bianca

    Antworten
  86. Fal­le ich in die DSGVO wenn ich als Hob­by­fo­to­graf ein Pfer­de­ren­nen besu­che und wie bis­her wäh­rend oder nach dem Ren­nen fotografiere?
    Sie­he Bei­spiel : https://www.facebook.com/claudiasfotoblog/photos/a.796353910568626.1073741861.718531461684205/796354603901890/?type=3&theater

    Kann ich das nach dem 25.5 in bis­he­ri­gem Umfang wei­ter machen oder muss ich mich auf die Pfer­de ohne Jockey, Pfle­ger etc beschränken?

    Habe kei­ne Lust wegen sol­cher Fotos abge­mahnt zu wer­den, denn lei­der ist gera­de an gut besuch­ten Renn­ta­gen nicht ver­meid­bar das auch mal ein Zuschau­er im Hin­ter­grund zu sehen ist.

    lg

    Antworten
  87. Soweit mir bekannt ist, gilt ein Gesetz nicht rück­wir­kend. Somit dürf­te ich die Bil­der von Hoch­zei­ten, Tau­fen usw. auf mei­ner Inter­net­sei­te ste­hen las­sen. Ich habe eine gro­ße Anzahl sol­cher Ver­an­stal­tun­gen für Ver­wand­te und enge Freun­de gemacht, die ich bezüg­lich einer Ver­öf­fent­li­chung gef­agt, bei denen ich aber das nicht schrift­lich fet­ge­hal­ten habe. Im Nach­hin­ein könn­te ich das nur teil­wei­se nach­ho­len, da sie ver­zo­gen sind, ich aber nicht weiß, wohin. Eini­ge Bil­der davon habe ich auch auf mei­enr Face­book-Sei­te ver­öf­fent­licht; da weiß ich ja nicht, ob das eine oder ande­re Bild auch geteilt wurde.
    Ich bin gespannt. Vie­le Grü­ße und bes­ten Dank für die Unterstützung
    Eberhard

    Antworten
    • Sehr inter­es­sant, was der RA da schreibt, Angelika.

      Was mich dabei inter­es­siert (@Stefan): Soll­te man dann in Zukunft bei der Ver­öf­fent­li­chung von Fotos die Exif-Daten weg­las­sen? Bei­spiel: Ich foto­gra­fie­re eine Sport­ver­an­stal­tung und schrei­be bei der spä­te­ren Bild­be­ar­bei­tung Vor- und Zuna­men von den Spie­lern auf dem jewei­li­gen Bild sowie Ver­ein, Geg­ner und Datum in die Exif-/IPTC-Daten.

      Antworten
  88. Wie sieht es mit der DSGVO bei Pri­vat­per­so­nen aus, die Bil­der zum Bei­spiel bei Insta­gram oder Face­book ver­öf­fent­li­chen? Mei­ne Schwes­ter macht Fotos auf Kon­zer­ten, auf denen dann natür­lich auch Men­schen zu sehen sind. Fällt das wie unter Erwä­gungs­grund 18 beschrie­ben unter “ohne Bezug zu einer beruf­li­chen oder wirt­schaft­li­chen Tätig­keit”? Mich stört da die Begriff­lich­keit “aus­schließ­lich per­sön­li­cher oder fami­liä­rer Tätig­kei­ten”. Der Kon­zert­be­such ist per­sön­lich, klar, aber beim Tei­len der Bil­der, sprich sie der Öffent­lich­keit zugäng­lich zu machen, bin ich mir unsicher.
    Für mich und die Dro­hen­fo­tos die ich auf Insta­gram tei­le soll­ten dann ja ähn­li­che Ein­schrän­kun­gen wie für mei­ne Schwes­ter gel­ten. Reicht es die Men­schen die zu sehen sind zu verpixeln?
    Grü­ße, André

    Antworten
    • Hier ein Arti­kel zur DSGVO bei der Süd­deut­schen: http://www.sueddeutsche.de/digital/tipps-zur-dsgvo-das-aendert-sich-mit-den-neuen-datenschutzregeln-1.3970143
      Zitiert ist der Absatz zu Fotos:
      “Was ist bei Fotos zu beachten?
      Bei den genau­en Aus­wir­kun­gen der DSGVO auf Fotos im Netz sind sich die Juris­ten noch nicht einig. Gene­rell wird ange­nom­men, dass es sich um per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten han­delt, wenn Men­schen auf Bil­dern auf­tau­chen. Die­se müss­ten die Ver­ar­bei­tung erlau­ben und könn­ten die Zustim­mung spä­ter wider­ru­fen. Aller­dings gilt die DSGVO nicht für den pri­va­ten Bereich: Wer ein Grup­pen­fo­to auf Face­book hoch­lädt, muss des­we­gen ver­mut­lich nicht eine rechts­si­che­re Erklä­rung von allen Abge­bil­de­ten ein­ho­len. Pro­ble­me könn­ten eher auf Foto­gra­fen zukom­men, die mit ihren Bil­dern Geld ver­die­nen. Wäh­rend eini­ge schon das Ende der Foto­gra­fie aus­ru­fen, sehen ande­re die neu­en Regeln gelas­se­ner: Bestehen­de Aus­nah­me­re­geln wür­den wei­ter­hin gel­ten, und für kom­mer­zi­el­le Foto­gra­fen wer­de sich wohl kaum etwas ändern. Auch die­se Fra­ge dürf­te schon bald Gerich­te beschäftigen.”

      Antworten
  89. Wie lan­ge ist denn ein Ana­log-Foto ana­log? Solan­ge bis es digi­tal gespei­chert ist? Und wie ist die Rechts­la­ge bei digi­ta­len Fotos, in denen gar kei­ne exif Daten ent­hal­ten sind? Bei Face­book z.B. wer­den die­se ja beim hoch­la­den entfernt.

    Antworten
  90. Ich hade­re etwas mit Aus­sa­gen, die auf diver­sen Inter­net­sei­ten rum­lun­gern und bei denen man als Laie nicht beur­tei­len kann, ob die Behaup­tun­gen rich­tig sind oder nicht.
    Wenn ich mal ver­su­che, OFFIZIELLE Quel­len zu fin­den, die mir als Hob­by­fo­to­graf sagen, was ich zu beach­ten habe, dann fin­de ich die­se zwei Links interessant:
    Info­blatt für euro­päi­sche Bürger:
    https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/data-protection-factsheet-citizens_de.pdf
    Dar­in heißt es auf Sei­te zwei, zwei­ter Absatz “In Fäl­len, in denen Unter­neh­men zur Verarbeitung.…”

    Und dann noch der hier öfters Erwähn­te “Erwä­gungs­grund #18” unter die­sem Link:
    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&from=EN
    Zitat:
    “Die­se Ver­ord­nung gilt nicht für die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die von einer natür­li­chen Per­son zur Aus­übung aus­schließ­lich per­sön­li­cher oder fami­liä­rer Tätig­kei­ten und somit ohne Bezug zu einer beruf­li­chen oder wirt­schaft­li­chen Tätig­keit vor­ge­nom­men wird”.

    Das macht mir als Pri­vat­per­son zumin­dest etwas Mut.

    Antworten
  91. Hal­lo Stefan,
    mich wür­de auch inter­es­sie­ren, was mit Fotos pas­sie­ren soll, die bis zum 25.5. ein­ge­stellt wor­den sind. Müs­sen die­se gelöscht wer­den, selbst wenn man die Per­so­nen nur von Wei­tem oder von Hin­ten sieht. Betrifft das auch Vide­os bzw. Slide­shows, die ja aus Fotos zusam­men gestellt werden?
    Vie­len Dank im Vor­aus und vie­le Grüße!

    Antworten
  92. Mich inter­es­siert, was ich als Hob­by-Foto­gra­fin machen muss hin­sicht­lich TFP Shoo­tings und Ver­öf­fent­li­chung von Fotos im Netz (Social Media, Foto­gra­fie Platt­for­men etc pp).

    Einen TFP/Model Release Ver­trag mach ich sowie­so schon immer. Aber muss ich jetzt noch eine Daten­schutz­er­klä­rung anhängen?

    Antworten
    • Die­se Ant­wort aus dem BMI kur­siert seit ges­tern in ver­schie­de­nen Foren und Grup­pe. Nir­gens fin­det sich eine Kopie des Schrei­bens und nir­gens taucht der eigent­li­che Emp­fän­ger auf, daher habe ich zumin­dest leich­te Zwei­fel an dem Schrei­ben. Kann das Ori­gi­nal Schrei­ben von irgend­je­man­den ver­fi­ziert wer­den, der hier mitliest?

      Antworten
      • anschei­nend echt - kam gera­de inei­ner FB Grup­pe rein:

        “Mei­ne Frau hat soeben mit dem Minis­te­ri­um tele­fo­niert - schon leicht genervt, weil sie nicht die Ers­te war, bestä­tig­te man die Echt­heit des oben genann­ten Schrei­bens. Es wird am Ende sicher nicht so heiß geges­sen wie alles gekocht wird.”

        Antworten
  93. Wir sind ein klei­ner Kunst­ver­ein und auf unse­rer HP sind Fotos von Ver­nis­sa­gen ver­öf­fent­licht, die von einem Hob­by­fo­to­gra­fen erstellt wur­den. Bis­her haben wir dar­auf geach­tet, dass Besu­cher nicht so foto­gra­fiert wur­den, dass sie sofort erkenn­bar sind (fron­tal, kei­ne Gesich­ter), die Mit­glie­der haben der Ver­öf­fent­li­chung vor­ab zuge­stimmt. Fragen:
    Müs­sen die Fotos der letz­ten Jah­re, auf denen Men­schen iden­ti­fi­ziert oder iden­ti­fi­zier­bar sind, gelöscht werden?
    Dür­fen sol­che Fotos zukünf­tig ohne Ein­wil­li­gung der Besu­cher (was kaum mach­bar ist) nicht mehr ver­öf­fent­licht wer­den? Dann wären Fotos ohne “Leben” lang­wei­lig. Oder kann man sich auf “Anfer­ti­gung und Ver­öf­fent­li­chung von Ver­an­stal­tungs­fo­tos auf­grund berech­tig­ter Inter­es­sen” berufen?

    Antworten

Schreibe einen Kommentar