• Kameragurte
  • Shop
  • Bücher & Magazine
  • Workshops
  • Ich
  • Fototasche
  • Impressum
  • Datenschutz

Gibt es ein Urheberrecht auf Presets?

Paddy · Mai 18, 2011 · Lightroom · 26 comments
0

Hallo Leute, heute möchte ich einmal Eure Meinung einholen.

Ich stelle mir gerade die Frage, ob es so etwas wie ein Urheberrecht auf Presets gibt, also gespeicherte Entwicklungseinstellungen für Lightroom oder andere Bildbearbeitungsprogramme. Darauf gestossen bin ich, weil ich in einer Zeitschrift eine DVD mit Presets gefunden habe und dort der Hinweis dabei stand, dass man die ausschliesslich für den privaten Gebrauch verwenden darf.

Grundsätzlich würde ich mal sagen, dass ein Preset eine äusserst kreative Geschichte ist und ein besonderer Look auch irgendwo dem Urheber zugesprochen werden sollte. Auf der anderen Seite ist es aber auch so, dass ich immer wieder über Presets stolpere, die ich in der Form oder ähnlich selbst schon einmal gebastelt habe. In Lightroom ist die Anzahl der Regler nicht so hoch, dass man nicht zufällig die gleichen Einstellungen erzeugen könnte, wie sie schon einmal jemand auf der Welt verwendet hat, oder?

Mir geht es vor allem um die rechtliche Situation, d.h. ob man ein Preset in irgendeiner Form schützen kann, bzw. ob es urheberrechtlich geschützt ist? Es kann ja schliesslich jeder behaupten, dass er der erste war. Was ist, wenn ich das Preset nehme und einen Regler minimal verändere? Wenn ein Preset irgendwie geschützt sein könnte, dann würde es meiner Meinung nach nicht lange dauern bis alle „guten Presets“ weg sind.

Ehre wem Ehre gebührt. Aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Preset einem Urheberrecht unterliegt.

Was meint Ihr dazu? Kennt sich jemand damit aus? Würde mich sehr über eine qualifizierte Aussage freuen.

P.S.: Meine Presets dürft Ihr nach Lust und Laune kopieren, Euren Namen drauf schreiben, teuer verkaufen und mir nichts abgeben. Das ist schon ok 😉

Paddy

Patrick Ludolph, Fotograf aus Hamburg und Gründer von Neunzehn72.
Ich mag jede Art von Fotografie, aber ein Mensch muss bei meinen Fotos meistens mit drauf sein.
Folgt mir gerne auf Instagram. Da gibt es die meisten aktuellen Fotos.

  Facebook   Pinterest   Twitter   Google+
lightroom
26 Comments:
  1. Hey – interessante Meinung!

    Zu deinem PS: Wo gibts denn deine Presets? 😉

    Gruss Patrick

    Patrick · Mai 18, 2011
    • Die liegen auf einer DVD meinem Buch bei 😉

      Paddy · Mai 18, 2011
  2. wer will denn im nachhinein nachvollziehen, ob ich ein preset oder eine ps-action genutzt habe, oder die regler manuell selbst geschoben habe?

    da sehe ich keinen kläger. und wo kein kläger, da bekanntlich kein richter. 🙂

    jens · Mai 18, 2011
  3. Also sowas kann ich mir absolut nicht vorstellen, absolut nicht. Irgendeinen Regler ein Prozent nach links und dann war´s das gewesen.
    Anderes Beispiel, schau dir den Dragan an. (Draganizing) der hätte allen (!!!) Grund seinen kompletten Workflow zu schützen. Aber er kanns nicht.

    Jascha · Mai 18, 2011
  4. Also finde Presets sind nicht „schützenswert“. Nicht falsch verstehen bitte 😉
    Wie Du schon sagtest. So viele Regler gibts nicht. Und im Grunde gibst du damit ja sowieso eher einen Grundlook vor, den du nochmal individuell ein bisschen anpassen musst.

    Der Vergleich hinkt wie Sau, aber im Grunde sind für mich Presets eher wie die Geschwindigkeit (Takte (weiss nicht wie ich das genauer Beschreiben soll ;))) in der Musik oder die Textform (Lyrik, Prosa, etc.) in der Litartur.

    TR · Mai 18, 2011
  5. Und selbst wenn du die Preset gewerblich verwendest, was ist wenn du dann die Helligkeit im Nachhinein um +1 oder -1 veränderst. Ich behaupt mal ein potentieller Kläger hat auf Basis eines Bildes keine Chance.

    Ich würde eher den Fall verfolgen, wenn jemand deine Prestes (vom Buch) auf einer anderen DVD veröffentlicht.

    Gruß
    Carsten

    Carsten · Mai 18, 2011
  6. Hm interessante Frage.
    Richtiger wäre wohl der Hinweis, das diese Presets nicht weiterverkauft werden dürfen.Aber ansonsten sehe ich keinen Grund, warum so ein LR Preset unter besonderem Schutz stehen sollte.

    Sandra · Mai 18, 2011
  7. Wenn man Presets schützen könnte, würde ich mich hinsetzen, jede Einstellungsmöglichkeit um je 1 Schritt ändern, als Preset speichern und schützen lassen. Da würdet ihr alle dumm aus der Wäsche schauen und ich wäre reich.
    Insofern: Nein, ich denke nicht, dass das geht und dass das sinnvoll wäre 😉

    Marcel · Mai 18, 2011
  8. Also für mich sind die Presets eindeutig auch nicht schützenswert, wurde letztes Jahr auch ausführlich auf Lightroomkillertips diskutiert: http://lightroomkillertips.com/2009/is-it-wrong-to-steal-lightroom-presets/

    Steppenwolf71 · Mai 18, 2011
  9. Ausschlaggebend für einen Urheberrechtsschutz ist ja nicht die Tatsache, ob es sich um eine kreative Geschichte handelt.

    Von besonderer Bedeutung ist das Erreichen der Schöpfungshöhe (es ist ja nicht mal jedes Foto schutzfähig) – und wie sollte die denn bei einer bestimmten Kombination von Einstellungsreglern aussehen?

    Darüber hinaus passen die in § 2 Abs. 1 UrhG aufgeführten Werke bzw. Werkarten ja nicht im entferntesten auf Lightroom-Presets…

    Andreas · Mai 18, 2011
  10. könnte man ja mal bei Udo Vetter (www.lawblog.de) nachfragen, ich würde intuitiv behaupten, dass die Erstellung eines Presets nicht die Gestaltungshöhe eines Werkes im Sinne des Urheberrechtsgesetzes erreicht.

    Joe · Mai 18, 2011
  11. Hallo Patrick,

    die variablen Einstellungen eines Software Programmes sind denke ich nicht zu schützen. Das ist denke ich so ähnlich, wie beim Auto die Einstellung der Klimaanlage oder des Lenkrades, des Außenspiegels und der Sitzposition. Ein Schutz bzw. Patent ist nur auf der Hard- bzw. Software, nicht aber auf der Einstellung der Parameter. Außerdem gilt dann wieder ein Schutz auf das Ergebnis (also das Foto9 nicht aber den Weg dorthin.

    Grüße

    aus Südbaden

    Andreas Ohse

    Andreas Ohse · Mai 18, 2011
  12. Moralisch gesehen find ich „Ehre, wem Ehre gebührt“ absolut fair.

    Hab mal gelesen, dass bei einem Kochbuch das einzelne Rezept gar nicht geschützt ist, sondern nur die Sammlung quasi als „Werk“. Denke das läuft hier ähnlich.

    bee · Mai 18, 2011
    • so sehe ich das auch, „Ehre, wem Ehre gebührt“. Wer das dann missbraucht und sich mit anderer Ruhm schmückt, muss selbst damit klarkommen.
      Aber Presets oder Aktionen zu schützen, ist sicher nicht machbar.

      Grüße,
      Hartmut

      Hartmut · Mai 18, 2011
  13. Ich sehe keine Grundlage für eine Urheberrechtsverletzung. Letzendlich verhält es sich in etwa wie mit den Tönen und daraus entstehenden Harmonien in der Musik, die sich (ausgenommen Musikstücke, die sich nahezu über ein ganze Stück Ton- Takt- und Rhytmusgleich verhalten – selbst da ist die Grenze mehr als unscharf) nicht schützen lässt und auch nicht gewollt ist, selbst wenn so mancher Musikmanager das gern so hätte 😛

    Michelle · Mai 18, 2011
  14. Ich bin da etwas hin und her gerissen?!
    Paddy, nehmen wir an ich würde Deine weiter verbreiten. Wie würde es sich anfühlen?
    Ich denke zwar das Du dazu eine sehr offene Meinung haben wirst. Aber das triff bei einigen so zu. Nur wenige bieten aber ihre Presets kostenlos an.
    Wenn man so etwas erarbeitet hat, das ist es doch sein Werk, etwa wie ein Foto.
    Ich kann auch in Hamburg Fotos machen, die vielleicht das zeigen was auf Deinen ist und doch sind sie anderes …….

    Darf ich fragen in welcher Zeitschrift die DVD dabei war?

    JoKeR · Mai 18, 2011
  15. Hmm,

    also ich denke mal das Presets nicht im Sinne des Looks geschützt werden können. Eher, so wie hier schon geschrieben das aufsammeln und dann vielleicht kommerzielle Ausschlachten … z.B. CD mit 1000 LR Presets 5€ …..
    Aber selbst das …. hmm gib dem Kind nen anderen Presetnamen und es sind wider nur die zufällig gleiche Reglereigenschaften …. !?

    Wäre auch wirklich schlimm wenn man Angst haben muss bei jeder Entwicklung gleich ne Urheberrechtsklage am Hals zu haben weil jemand in Hintertupfingen sich hat was ähnliches schützen lassen.

    Einzig interessant würde das für Abmahnanwälte sein ….

    Frank · Mai 18, 2011
  16. Kannst ja mal ein Preset beim Patentamt in München als Geschmacksmuster anmelden. Mal sehen, was die sagen.

    willsagen · Mai 18, 2011
  17. Presets,Presets,Presets,Presets,Presets.
    Ich bin Presets-Verrückt 😉

    Chris · Mai 18, 2011
  18. Hi Paddy,

    lässt sich die Benachrichtigungsfunktion für die Kommentare nicht so einstellen, dass man nur eine Benachrichtigung bekommt bis man die Seite dann besucht? So bekommt man ja für jeden Kommentar eine extra E-Mail, das finde ich ziemlich lästig 🙁

    Steppenwolf71 · Mai 19, 2011
    • Nicht, dass ich wüsste.

      Paddy · Mai 19, 2011
  19. Wenn man Presets sucht kann man ja auch welche kaufen.
    Bezahlt man dann für die Sammlung oder bezahlt man die Urheberrechte?
    Ich sehe es nicht in dafür Geld zu bezahlen wenn ich mir das auch selber basteln könnte?
    Oder zahlt man etwa für die Zeit die derjenige daran rumgefummelt hat?

    Das wären so meine Denkanstöße 🙂

    martin · Mai 19, 2011
  20. Gegenfrage: Konnte man sich den Abzugsprozess in der guten alten Dunkelkammer-Zeit schützen lassen? Ich denke das klärt die Frage.

    Uwe · Mai 20, 2011
  21. Da hast du Recht, Paddy. In Lightroom gibt’s wirklich nicht allzu viele Möglichkeiten. Ist ja auch schön, dass das Quellmaterial immer noch das wichtigste ist :-). Ein Preset ohne das passende Foto dazu ist sowieso nichts wert.
    Aber theoretisch könnte man den Look auch in ein Plug-In integrieren. Dann könnte man es eventuell patentieren lassen.

    Lutz · Mai 21, 2011
  22. Ich tippe mal drauf, dass es um einen Standardsatz handelt, der bei jeder Veröffentlichung, sei es eine Aktion, ein Preset, irgendwelchen Rahmen und anderen Layout, dabei steht. Wenn jemand eine besondere Vorlage verwendet, zum Beispiel ein Bild von einer Rose, und das mit diesem Satz die gewerbliche Nutzung untersagen will, ist verständlich. Auch vielleicht eine bestimmte Aktion, die den typischen Look eines Fotografen oder Künstlers erzeugt, ist verständlich. Aber ein Preset, welches ein Bild in Schwarzweiß umwandelt ohne besondere weitere Effekte, dürfte juristisch keine Probleme machen. Glaube ich zumindestens mit meiner bescheidenen Rechtsmeinung …

    Karsten Socher · Mai 24, 2011
  23. Also es ist so, dass JEDES Foto urheberrechtlich geschützt ist – und Urheberrecht ist nicht verkäuflich. Verkaufen kann man lediglich Nutzungsrechte. Sollte jemand das Foto verändern oder verfälschen, so verstößt er jedenfalls gegen bestehendes Urheberrecht. Natürlich wird das immer wieder gemacht, aber z.B. ein „bekannter“ Fotokünstler könnte mit einer Urheberrechtsklage eine ziemlich hohe Summe erstreiten.

    Klaus · September 07, 2011

Leave a Comment! Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Melde Dich für unseren Newsletter an

Liste(n) auswählen:

Die nächsten Liveshows

Meine Presets für Lightroom

Chief Mate, der Quick-Release Gurt

Copyright © 2018 Patrick Ludolph
Diese Webseite verwendet Cookies, um Dienste bereitzustellen, die Nutzung der Website zu verbessern und Zugriffe zu analysieren. Informationen darüber, wie Sie diese Webseite verwenden, werden anonymisiert an Google weitergegeben. Wenn Sie die Webseite weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung