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Nikon D7000 Videoaufnahmen nur für privaten Gebrauch zugelassen

Paddy · November 10, 2010 · Nikon · 24 comments
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Ein Beitrag auf Nikonrumors und der Kommentar eines Lesers hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Videos, die mit der Nikon D7000 gedreht werden nicht für den kommerziellen Gebrauch zugelassen sind. Die Lizensierung sieht lediglich die private Verwendung vor. Darauf hin habe ich auch noch einmal in der deutschen Anleitung nachgeschaut.

Tja, das hört sich natürlich nicht so prickelnd an. Die Frage, die sich mir nun stellt ist, wie es sich verhält, wenn ich das Video eh mit einer Software neu codiere? Wahrscheinlich ist es schon relevant, dass es nur mit dem AVC Codec aufgenommen wurde.

Ich habe dann mal auf der angegebenen Website www.mpegla.com nachgeschaut und dort findet sich eine Powerpoint Präsentation mit den Preisen. Daraus ein Auszug:

Ich stelle mir gerade die Frage wie es mit Video-Tutorials ausschaut, die man auf Youtube oder Vimeo hochlädt. Die sind ja eigentlich Nicht-kommerziell, oder? Ich verlange dafür kein Geld und bei Youtube wollten sie mich eh nicht im Partnerprogramm haben 😉

Kennst sich jemand von Euch mit diesem Sachverhalt näher aus?

Paddy

Patrick Ludolph, Fotograf aus Hamburg und Gründer von Neunzehn72.
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d7000video
24 Comments:
  1. Moin,
    in dem Augenblick wo Du dafür Geld verlangst oder eigene Werbung einblendest ist das Video kommerziel. Wenn Du also Werbung für Produkte jeglicher Art raus hälst und es wirklich als Tutorial for free deklarierst bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Außerdem werden in dem Videostream keine Kameradaten hinterlegt wie Du sie zum Beispiel bie Fotos in den EXIF Daten findest. Das Modell und der Hersteller sind also nicht genannt im Video.

    Tobias · November 10, 2010
    • Hallo Tobias,
      mir ist schon klar, dass es wahrscheinlich sehr schwer nachzuverfolgen ist. Spätestens nach dem Upload zu Youtube oder Vimeo dürfte niemand mehr herausfinden können mit welcher Kamera aufgenommen werden. Dennoch heisst das ja nicht, dass es rechtlich einwandfrei ist.

      Paddy · November 10, 2010
  2. Die ham doch nen Schaden. Wird sich zum Glück auch kein Mensch dran halten, wo sind wir denn hier!

    Jan · November 10, 2010
    • Naja, nur weil sich kein Anwender dran hält, heisst das nicht, dass die Rechtslage damit verändert wurde. Wenn plötzlich der Anwalt des Lizenzgebers klingelt und rechtlich einwandfrei darlegen kann, dass du Summe x zu zahlen hast, bringt es dir garnichts, wenn 1000 andere auch so handeln.

      Ich denke hier hat Nikon nicht nachgedacht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das absichtlich machen. Immerhin haben sie auf dem Videosektor ja doch ein paar Meter gut zu machen gegen über der 5D.

      Jens Kirchheimer · November 10, 2010
  3. Kommerziell ist in Deutschland ein extrem schwieriger Begriff. Du hast Werbung auf der Webseite und pflegst sie „geschäftsmäßig“, also regelmäßig. Ich vermute, dass es zu diesem Thema noch keinerlei Urteile in Deutschland gibt, aber nach der Verfolgung der diffizilen Rechtslage in Deutschland könnte ich mir vorstellen, dass ein Video dann als kommerziell gilt, wenn es zu Geschäftszwecken verwendet wird oder auf einer Seite eingebunden wird, mit der Einnahmen erzielt werden.
    Aber letztlich vermute ich ganz stark: wo kein Kläger, da kein Richter. Der Passus mit den kommerziellen Videos wird für die Entwickler des Codecs nur Relevanz haben, wenn tatsächlich umsatzstarke Filme beispielsweise für Virals damit gedreht werden, die eben auf „Amateurvideo“ getrimmt sind. Einem kleinen Blogger werden die wohl kaum ans Leder wollen – dafür wäre der finanzielle Aufwand allein für den Rechtsstreit viel zu groß.

    Timo · November 10, 2010
  4. Zu dem „Lizenzproblem“ des AVC/H.264 gibt es zahlreiche kontroverse Diskussionen. Immerhin entwickelt sich der Code ja so langsam zum inoffiziellen Standard im Web.

    Durch das Hochladen des Videos bei z.B. youtube, dürfte man das Problem allerdings „umgehen“. In diesem Fall ist ja youtube in der Pflicht, weil mein Video in deren verwendetes Format (Codec) umgewandelt wird. Die Nutzungsbedingungen von youtube untersagen allerdings jegliche kommerzielle Nutzung der Videos.

    Die MPEG LA hat schon mehrfach angekündigt, dass langfristig keine Lizenzgebühren für kostenlose Streaming Angebote sowie Software verlangt wird.

    Nikon zieht es also vor, keine Lizenzgebühren zu zahlen und gibt dies in Form „Nur für die private Nutzung“ an den Endkunden weiter.

    Dennis · November 10, 2010
    • Nikon zahlt Lizenzgebühren da sie ansonsten ein massives Problem hätten. Schau mal unter Media auf der Seite der MPEG LA. Da stehen die mit Aldi und Lidl vor Gericht weil die PC´s verkauft haben auf denen der Codec installiert war ohne das scheinbar Lizenzverträge bestanden.

      Wenn ich das richtig gelesen habe sind Videos mit einer Laufzeit von kleiner 12 Minuten generell Lizenzfrei.

      Frank · November 10, 2010
  5. Das ist ja ein dickes Ding!
    Ich denke das würde ansonsten die Kamera erheblich verteuern… Also darf man niemals sagen, dass man das Video mit einer bestimmten Kamera gedreht hat. Schon schwierig das Ganze!

    Ralf · November 10, 2010
  6. Wenn das stimmt, wäre das so unfassbar albern! Mit FullHD versuchen sie die Filmer von Canon wieder für sich zu gewinnen und dann verbieten sie ihnen die kommerzielle Nutzung…
    Ich denke, da steckt seitens Nikon einfach eine Lizenzkostenminimierung dahinter. Für die kommerzielle Nutzung der Videos würden wahrscheinlich höhere Lizenzkosten anfallen, die sie mit dieser Klausel einfach drücken. Kontrollieren wird das eh keiner. Peinlich ist es trotzdem!

    der stilpirat · November 10, 2010
  7. würd mich interessieren, was bei der d3s steht. frag doch mal den stilpiraten.

    Björn · November 10, 2010
    • In der Anleitung von der D3s finde ich den Hinweis nicht.

      Paddy · November 10, 2010
  8. Die Filmsequenzen der D3s werden als AVI mit einer Motion-JPG Komprimierung abgespeichert… also Nix AVC/H.264!

    der stilpirat · November 10, 2010
  9. Mal ein Beispiel: Wenn du einen Geschäftsbrief mit word erstellst, den aber später als pdf verschickst, brauchst du trotzdem ne word-Lizenz. Umgehen durch Umkodieren kannste das Problem also nicht.

    Ich nehme mal an, man will sich hier im „Prosumer“-Bereich irgendwie profilieren, in dem man eine tolle (?) Video-Funktion anbietet. Die Einschränkungen findet man dann halt im Kleingedruckten.

    Will Sagen · November 10, 2010
  10. Die Frage ist ja auch, ob die Lizenzbedingungen für den Endbenutzer (in Deutschland) überhaupt gültig sind. Kriegt man die Bedingungen vor dem Kauf zu lesen? Steht auf der Verpackung überhaupt was von dem verwendeten Codec?

    Microsofts Windows-EULAs waren ja auch regelmäßig nicht relevant, weil der Endbenutzer vor dem Kauf nix davon mitbekam.

    Schöne Grüße

    Gregor · November 10, 2010
  11. Nun, die eigentliche Frage die sich mir dabei stellt ist, inwieweit eine überraschende Klausel im Handbuch, deren vorhandensein für den normalen Nuzer vorher nicht zu erkennen war, in Deutschland vor Gericht Stand hält. Auch kommerziell kann man unterschiedlich auslegen (siehe ebay – ab wann ist ein Verkäufer kommerziell). Handelt derjenige schon kommerziell, der es eigentlich als Hobby betreibt und ab und an einmal die Rechte an seinem Video für ein kleines Entgeld abtritt , oder ist derjenige als kommerziell handelnt einzustufen, der mit Gewinnabsicht Videos grundsätzlich anbietet und nutzt ?!

    Frank · November 10, 2010
  12. Ach eines hatte ich noch vergessen. Der Hinweis im Handbuch verweist ja auf die Seite des Lizenzgebers. Die ist aber ausschließlich in Englisch gehalten. Wie soll denn jemand, der der englischen Sprache nicht mächtig ist, diese verstehen können ?! Gerade wenn ich so an ecommerce denke und die Auflagen die damit verbunden sind ist eine rein englischsprachige Fassung aus Verbraucherschutzsicht sicherlich nicht haltbar.

    Frank · November 10, 2010
  13. Die Lizenzvereinbarung hat aber nicht der Käufer mit MPEGLA geschlossen, sondern Nikon. Weiter hat der Käufer der D7000 diese auch nicht vorher sehen können.

    Also ist es für den Käufer der D7000 vollkommen irrelevant, was die Lizenz sagt, oder?

    Thorsten · November 10, 2010
  14. Interessant wäre dabei ja auch, dass Canon ja ebenfalls H.264 einsetzt. Haben die da einfach die Lizenzgebühren gezahlt?

    GhostDog · November 10, 2010
    • Soweit im WWW zu lesen ist, ist diese Einschränkung keine Einzigartigkeit die nur Nikon betrifft. Siehe auch http://dylanreeve.com/videotv/2010/the-mpeg-and-h-264-problem.html Demnach besteht es ebenso bei der 5D, 1D, Softwarelizenzen am PC, High-End Videokameras die >30 k€ kosten etc.

      Frank · November 10, 2010
  15. Wie hier schobn mehrfach erwähnt wurde darf die gültigkeit dieser Klausel in Deutschland angezweifelt werden, da sie überraschend und vor dem Kauf nicht einsehbar war. Den schwarzen Peter kann man also Nikon in die Schuhe schieben wenn sie den Codec nicht richtig lizensieren.

    Christian Rohweder · November 10, 2010
  16. Sehr komisch, in der aktuellen Ausgabe des „profifoto“ Magazin ist ein riesen Beitrag zu lesen, dass professionelle Fotografen und Filmemacher Nikon Kameras wie z.B. die D7000 einsetzen.

    Jens · November 10, 2010
  17. Weiß jemand wie es mit der D7100 aussieht? Ich habe mir vor diese zu kaufen und Kurzfilme zu drehen, ich ich dann auf YouTube evtl. gern monetarisieren möchte. Auf YouTube möchte ich jedoch auch angeben welches Setup ich hatte beim Dreh.

    Daniel · Juli 31, 2013
    • Hallo Daniel!

      Das genau gleiche gilt auch für die Nikon D7100! Wie es jedoch mit YouTube aussieht, kann ich dir leider nicht genau sagen.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Daniel Endresz

      Daniel Endresz · August 07, 2013

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