Nikon D7000 Videoaufnahmen nur für privaten Gebrauch zugelassen

Ein Bei­trag auf Nikon­ru­mors und der Kom­men­tar eines Lesers hat mich dar­auf auf­merk­sam gemacht, dass die Vide­os, die mit der Nikon D7000 gedreht wer­den nicht für den kom­mer­zi­el­len Gebrauch zuge­las­sen sind. Die Lizen­sie­rung sieht ledig­lich die pri­va­te Ver­wen­dung vor. Dar­auf hin habe ich auch noch ein­mal in der deut­schen Anlei­tung nachgeschaut.

Tja, das hört sich natür­lich nicht so pri­ckelnd an. Die Fra­ge, die sich mir nun stellt ist, wie es sich ver­hält, wenn ich das Video eh mit einer Soft­ware neu codie­re? Wahr­schein­lich ist es schon rele­vant, dass es nur mit dem AVC Codec auf­ge­nom­men wurde.

Ich habe dann mal auf der ange­ge­be­nen Web­site www.mpegla.com nach­ge­schaut und dort fin­det sich eine Power­point Prä­sen­ta­ti­on mit den Prei­sen. Dar­aus ein Auszug:

Ich stel­le mir gera­de die Fra­ge wie es mit Video-Tuto­ri­als aus­schaut, die man auf You­tube oder Vimeo hoch­lädt. Die sind ja eigent­lich Nicht-kom­mer­zi­ell, oder? Ich ver­lan­ge dafür kein Geld und bei You­tube woll­ten sie mich eh nicht im Part­ner­pro­gramm haben 😉

Kennst sich jemand von Euch mit die­sem Sach­ver­halt näher aus?

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24 Gedanken zu „Nikon D7000 Videoaufnahmen nur für privaten Gebrauch zugelassen“

  1. Moin,
    in dem Augen­blick wo Du dafür Geld ver­langst oder eige­ne Wer­bung ein­blen­dest ist das Video kom­mer­ziel. Wenn Du also Wer­bung für Pro­duk­te jeg­li­cher Art raus hälst und es wirk­lich als Tuto­ri­al for free dekla­rierst bist Du recht­lich auf der siche­ren Sei­te. Außer­dem wer­den in dem Video­stream kei­ne Kame­ra­da­ten hin­ter­legt wie Du sie zum Bei­spiel bie Fotos in den EXIF Daten fin­dest. Das Modell und der Her­stel­ler sind also nicht genannt im Video.

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    • Hal­lo Tobias,
      mir ist schon klar, dass es wahr­schein­lich sehr schwer nach­zu­ver­fol­gen ist. Spä­tes­tens nach dem Upload zu You­tube oder Vimeo dürf­te nie­mand mehr her­aus­fin­den kön­nen mit wel­cher Kame­ra auf­ge­nom­men wer­den. Den­noch heisst das ja nicht, dass es recht­lich ein­wand­frei ist.

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    • Naja, nur weil sich kein Anwen­der dran hält, heisst das nicht, dass die Rechts­la­ge damit ver­än­dert wur­de. Wenn plötz­lich der Anwalt des Lizenz­ge­bers klin­gelt und recht­lich ein­wand­frei dar­le­gen kann, dass du Sum­me x zu zah­len hast, bringt es dir gar­nichts, wenn 1000 ande­re auch so handeln.

      Ich den­ke hier hat Nikon nicht nach­ge­dacht. Ich kann mir nicht vor­stel­len, dass sie das absicht­lich machen. Immer­hin haben sie auf dem Video­sek­tor ja doch ein paar Meter gut zu machen gegen über der 5D.

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  2. Kom­mer­zi­ell ist in Deutsch­land ein extrem schwie­ri­ger Begriff. Du hast Wer­bung auf der Web­sei­te und pflegst sie “geschäfts­mä­ßig”, also regel­mä­ßig. Ich ver­mu­te, dass es zu die­sem The­ma noch kei­ner­lei Urtei­le in Deutsch­land gibt, aber nach der Ver­fol­gung der dif­fi­zi­len Rechts­la­ge in Deutsch­land könn­te ich mir vor­stel­len, dass ein Video dann als kom­mer­zi­ell gilt, wenn es zu Geschäfts­zwe­cken ver­wen­det wird oder auf einer Sei­te ein­ge­bun­den wird, mit der Ein­nah­men erzielt werden.
    Aber letzt­lich ver­mu­te ich ganz stark: wo kein Klä­ger, da kein Rich­ter. Der Pas­sus mit den kom­mer­zi­el­len Vide­os wird für die Ent­wick­ler des Codecs nur Rele­vanz haben, wenn tat­säch­lich umsatz­star­ke Fil­me bei­spiels­wei­se für Virals damit gedreht wer­den, die eben auf “Ama­teur­vi­deo” getrimmt sind. Einem klei­nen Blog­ger wer­den die wohl kaum ans Leder wol­len - dafür wäre der finan­zi­el­le Auf­wand allein für den Rechts­streit viel zu groß.

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  3. Zu dem “Lizenz­pro­blem” des AVC/H.264 gibt es zahl­rei­che kon­tro­ver­se Dis­kus­sio­nen. Immer­hin ent­wi­ckelt sich der Code ja so lang­sam zum inof­fi­zi­el­len Stan­dard im Web.

    Durch das Hoch­la­den des Vide­os bei z.B. you­tube, dürf­te man das Pro­blem aller­dings “umge­hen”. In die­sem Fall ist ja you­tube in der Pflicht, weil mein Video in deren ver­wen­de­tes For­mat (Codec) umge­wan­delt wird. Die Nut­zungs­be­din­gun­gen von you­tube unter­sa­gen aller­dings jeg­li­che kom­mer­zi­el­le Nut­zung der Videos.

    Die MPEG LA hat schon mehr­fach ange­kün­digt, dass lang­fris­tig kei­ne Lizenz­ge­büh­ren für kos­ten­lo­se Strea­ming Ange­bo­te sowie Soft­ware ver­langt wird.

    Nikon zieht es also vor, kei­ne Lizenz­ge­büh­ren zu zah­len und gibt dies in Form “Nur für die pri­va­te Nut­zung” an den End­kun­den weiter.

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    • Nikon zahlt Lizenz­ge­büh­ren da sie ansons­ten ein mas­si­ves Pro­blem hät­ten. Schau mal unter Media auf der Sei­te der MPEG LA. Da ste­hen die mit Aldi und Lidl vor Gericht weil die PC´s ver­kauft haben auf denen der Codec instal­liert war ohne das schein­bar Lizenz­ver­trä­ge bestanden. 

      Wenn ich das rich­tig gele­sen habe sind Vide­os mit einer Lauf­zeit von klei­ner 12 Minu­ten gene­rell Lizenzfrei.

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  4. Das ist ja ein dickes Ding!
    Ich den­ke das wür­de ansons­ten die Kame­ra erheb­lich ver­teu­ern… Also darf man nie­mals sagen, dass man das Video mit einer bestimm­ten Kame­ra gedreht hat. Schon schwie­rig das Ganze!

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  5. Wenn das stimmt, wäre das so unfass­bar albern! Mit FullHD ver­su­chen sie die Fil­mer von Canon wie­der für sich zu gewin­nen und dann ver­bie­ten sie ihnen die kom­mer­zi­el­le Nutzung…
    Ich den­ke, da steckt sei­tens Nikon ein­fach eine Lizenz­kos­ten­mi­ni­mie­rung dahin­ter. Für die kom­mer­zi­el­le Nut­zung der Vide­os wür­den wahr­schein­lich höhe­re Lizenz­kos­ten anfal­len, die sie mit die­ser Klau­sel ein­fach drü­cken. Kon­trol­lie­ren wird das eh kei­ner. Pein­lich ist es trotzdem!

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  6. Mal ein Bei­spiel: Wenn du einen Geschäfts­brief mit word erstellst, den aber spä­ter als pdf ver­schickst, brauchst du trotz­dem ne word-Lizenz. Umge­hen durch Umko­die­ren kanns­te das Pro­blem also nicht. 

    Ich neh­me mal an, man will sich hier im “Prosumer”-Bereich irgend­wie pro­fi­lie­ren, in dem man eine tol­le (?) Video-Funk­ti­on anbie­tet. Die Ein­schrän­kun­gen fin­det man dann halt im Kleingedruckten.

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  7. Die Fra­ge ist ja auch, ob die Lizenz­be­din­gun­gen für den End­be­nut­zer (in Deutsch­land) über­haupt gül­tig sind. Kriegt man die Bedin­gun­gen vor dem Kauf zu lesen? Steht auf der Ver­pa­ckung über­haupt was von dem ver­wen­de­ten Codec?

    Micro­softs Win­dows-EULAs waren ja auch regel­mä­ßig nicht rele­vant, weil der End­be­nut­zer vor dem Kauf nix davon mitbekam.

    Schö­ne Grüße

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  8. Nun, die eigent­li­che Fra­ge die sich mir dabei stellt ist, inwie­weit eine über­ra­schen­de Klau­sel im Hand­buch, deren vor­han­den­sein für den nor­ma­len Nuzer vor­her nicht zu erken­nen war, in Deutsch­land vor Gericht Stand hält. Auch kom­mer­zi­ell kann man unter­schied­lich aus­le­gen (sie­he ebay - ab wann ist ein Ver­käu­fer kom­mer­zi­ell). Han­delt der­je­ni­ge schon kom­mer­zi­ell, der es eigent­lich als Hob­by betreibt und ab und an ein­mal die Rech­te an sei­nem Video für ein klei­nes Ent­geld abtritt , oder ist der­je­ni­ge als kom­mer­zi­ell han­delnt ein­zu­stu­fen, der mit Gewinn­ab­sicht Vide­os grund­sätz­lich anbie­tet und nutzt ?!

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  9. Ach eines hat­te ich noch ver­ges­sen. Der Hin­weis im Hand­buch ver­weist ja auf die Sei­te des Lizenz­ge­bers. Die ist aber aus­schließ­lich in Eng­lisch gehal­ten. Wie soll denn jemand, der der eng­li­schen Spra­che nicht mäch­tig ist, die­se ver­ste­hen kön­nen ?! Gera­de wenn ich so an ecom­mer­ce den­ke und die Auf­la­gen die damit ver­bun­den sind ist eine rein eng­lisch­spra­chi­ge Fas­sung aus Ver­brau­cher­schutz­sicht sicher­lich nicht haltbar.

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  10. Die Lizenz­ver­ein­ba­rung hat aber nicht der Käu­fer mit MPEGLA geschlos­sen, son­dern Nikon. Wei­ter hat der Käu­fer der D7000 die­se auch nicht vor­her sehen können.

    Also ist es für den Käu­fer der D7000 voll­kom­men irrele­vant, was die Lizenz sagt, oder?

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  11. Wie hier schobn mehr­fach erwähnt wur­de darf die gül­tig­keit die­ser Klau­sel in Deutsch­land ange­zwei­felt wer­den, da sie über­ra­schend und vor dem Kauf nicht ein­seh­bar war. Den schwar­zen Peter kann man also Nikon in die Schu­he schie­ben wenn sie den Codec nicht rich­tig lizensieren.

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  12. Sehr komisch, in der aktu­el­len Aus­ga­be des “pro­fi­fo­to” Maga­zin ist ein rie­sen Bei­trag zu lesen, dass pro­fes­sio­nel­le Foto­gra­fen und Fil­me­ma­cher Nikon Kame­ras wie z.B. die D7000 einsetzen.

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  13. Weiß jemand wie es mit der D7100 aus­sieht? Ich habe mir vor die­se zu kau­fen und Kurz­fil­me zu dre­hen, ich ich dann auf You­Tube evtl. gern mone­ta­ri­sie­ren möch­te. Auf You­Tube möch­te ich jedoch auch ange­ben wel­ches Set­up ich hat­te beim Dreh.

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